Sollten regierungskritische Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Magazine usw. in Deutschland verboten werden dürfen?
Das rechte Magazin "Compact" ist heute verboten worden. Ein Vorgang, den wir nur aus Ländern wie China, Russland, Nordkorea oder den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte kennen.
Sollten also Medien verboten werden dürfen, wenn sie die Regierung oder den aktuellen Zeitgeist zu stark kritisieren?
30 Stimmen
5 Antworten
Sollten also Medien verboten werden dürfen, wenn sie die Regierung oder den aktuellen Zeitgeist zu stark kritisieren?
Ist her ja auch nicht mit "Compact" passiert... Zwischen Kritik und dem Verbreiten von Verschwörungstheorien, die Nähe zu Reichsbürgern und ein klares agieren gegen den Rechtsstaat sollte man schon unterscheiden können.
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (den Reichsbürgern)
Genau unter diesem Vorwurf, stehen ja etliche dieser "Volksgenossen" ja z. Zt. vor Gericht. Dieser angebliche Prinz z.B.
Nein, sind sie auch nicht. Der Verdacht einer Bildung einer kriminellen Vereinigung steht mitunter im Raum. Aber auch Waffenbesitz oder versuchter Mord / Mord, wenn ein Reichsbürger mal wieder meint das Gesetz in die eigenen Hände nehmen zu können.
Klar, ein Teil der Rädelsführer (mit ihrem neuen Kaiser), sitzt im Moment vor Gericht.
Wenn du mit „zu stark kritisieren“ das rechtsextreme Compact Magazin meinst, dann ja.
Gehört schon lange verboten.
Gruß
Eragon
Rechtsgrundlage ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Wobei es ein hinterhältiger Trick von Faeser ist, Compact als einen Verein zu klassifizieren.
Rechtsgrundlage ist das Vereinsrecht, wonach auch UNTERNEHMEN verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Was sollte daran ein Trick sein? Bitte nicht urteilen, bevor man sich mit dem Thema wirklich beschäftigt hat! Also nachlesen um was es geht...
NEIN NEIN und nochmals NEIN!
Der Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland besagt eindeutig, dass JEDER seine Meinung in Wort, Bild und Schrift von sich geben darf - und dass die Pressefreiheit gewährleistet wird. Sprich: Der STAAT hat die Aufgabe, die Pressefreiheit zu gewährleisten - und nicht, gegen dieses Grundrecht zu verstoßen.
Mit diesem Verbot hat sich das Bundesinnenministerium starfbar gemacht gegen seine eigene oberste Gesetzgebung.
Interessant, dass du Jura studiert hast und genau weißt wer sich wie strafbar macht!
Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums verstößt das "Compact"-Magazin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie die Menschenwürde und tritt dabei "aggressiv-kämpferisch" auf. Es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von "Compact" durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden". Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/compact-magazin-verbot-nancy-faeser-100.html
Meinungsfreiheit ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie.
Solange sie nicht verfassungswidrig oder strafrechtlich relevant sind gibt es keine Grundlage sie zu verbieten.
Und auf welcher Rechtsgrundlage konnte Compact verboten werden?