Sollten regierungskritische Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Magazine usw. in Deutschland verboten werden dürfen?

Nein 90%
Ja 10%

30 Stimmen

5 Antworten

Nein
Sollten also Medien verboten werden dürfen, wenn sie die Regierung oder den aktuellen Zeitgeist zu stark kritisieren?

Ist her ja auch nicht mit "Compact" passiert... Zwischen Kritik und dem Verbreiten von Verschwörungstheorien, die Nähe zu Reichsbürgern und ein klares agieren gegen den Rechtsstaat sollte man schon unterscheiden können.


PIutonium 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 07:36

Und auf welcher Rechtsgrundlage konnte Compact verboten werden?

DerHans  17.07.2024, 10:10
@PIutonium

Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (den Reichsbürgern)

PIutonium 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 12:48
@DerHans

Reichsbürger sind eine kriminelle Vereinigung?

DerHans  17.07.2024, 12:55
@PIutonium

Genau unter diesem Vorwurf, stehen ja etliche dieser "Volksgenossen" ja z. Zt. vor Gericht. Dieser angebliche Prinz z.B.

PIutonium 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 18:54
@DerHans

Heh? Dann stehen einige dieser Deppen halt vor Gericht, aber deswegen sind doch nicht alle Reichsbürger eine kriminelle Vereinigung?!

Kessie1  17.07.2024, 18:58
@PIutonium

Nein, sind sie auch nicht. Der Verdacht einer Bildung einer kriminellen Vereinigung steht mitunter im Raum. Aber auch Waffenbesitz oder versuchter Mord / Mord, wenn ein Reichsbürger mal wieder meint das Gesetz in die eigenen Hände nehmen zu können.

DerHans  01.05.2025, 14:16
@PIutonium

Klar, ein Teil der Rädelsführer (mit ihrem neuen Kaiser), sitzt im Moment vor Gericht.

Ja

Wenn du mit „zu stark kritisieren“ das rechtsextreme Compact Magazin meinst, dann ja.

Gehört schon lange verboten.

Gruß

Eragon


PIutonium 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 07:38

Auf welcher Rechtsgrundlage gehört Compact verboten?

EragonArya  17.07.2024, 11:05
@PIutonium

Rechtsgrundlage ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

PIutonium 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 12:47
@EragonArya

Wobei es ein hinterhältiger Trick von Faeser ist, Compact als einen Verein zu klassifizieren.

EragonArya  17.07.2024, 13:06
@PIutonium

Rechtsgrundlage ist das Vereinsrecht, wonach auch UNTERNEHMEN verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Kessie1  17.07.2024, 15:09
@PIutonium

Was sollte daran ein Trick sein? Bitte nicht urteilen, bevor man sich mit dem Thema wirklich beschäftigt hat! Also nachlesen um was es geht...

Nein

NEIN NEIN und nochmals NEIN!

Der Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland besagt eindeutig, dass JEDER seine Meinung in Wort, Bild und Schrift von sich geben darf - und dass die Pressefreiheit gewährleistet wird. Sprich: Der STAAT hat die Aufgabe, die Pressefreiheit zu gewährleisten - und nicht, gegen dieses Grundrecht zu verstoßen.

Mit diesem Verbot hat sich das Bundesinnenministerium starfbar gemacht gegen seine eigene oberste Gesetzgebung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Kessie1  17.07.2024, 15:13

Interessant, dass du Jura studiert hast und genau weißt wer sich wie strafbar macht!

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums verstößt das "Compact"-Magazin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie die Menschenwürde und tritt dabei "aggressiv-kämpferisch" auf. Es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von "Compact" durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden". Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/compact-magazin-verbot-nancy-faeser-100.html

Nein

Meinungsfreiheit ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie.

Nein

Solange sie nicht verfassungswidrig oder strafrechtlich relevant sind gibt es keine Grundlage sie zu verbieten.