Sollte über das Verbot von Medienhäusern nur Gerichte entscheiden dürfen, oder (wie jetzt) das Innenministerium?

16 Antworten

Nun, Compact war definitiv rechtsextrem. Das ist bewiesen und kann jederzeit überprüft werden. Würde die Innenministerin ein Magazin oder einen Verein verbieten, der normal ist und unsere Verfassung nicht ablehnt, dann würde das gerichtlich gestoppt werden können. Bei Compact würde jedes Gericht gleich entscheiden. Das Compact Magazin betrieb Hetze und Geschichtsrevisionismus in nie gesehenen Ausmaßen. Und Compact wusste ganz genau, dass sie ein Verbot provozieren. Selber schuld kann ich da nur sagen.


Lobsang2024 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 10:00
Bei Compact würde jedes Gericht gleich entscheiden.

Wäre das Magazin gerichtlich verboten worden, dann wäre das akzeptabel. Doch hier ging das Verbot vom Innenministerium aus.. und dies finde ich halt problematisch.

Alexander372  19.07.2024, 10:10
@Lobsang2024

Das ist aber keine Neuerung. Das Innenministerium hat schon immer verfassungsfeindliche Organisationen verboten. Und problematisch ist das auch nicht. Das einzige, was nur gerichtlich verboten werden muss sind Parteien. Denn wenn Parteien vom Innenministerium verboten werden könnten, wäre die Demokratie in Gefahr. Ich sehe nicht, warum das Verbot von Vereinen oder ähnlichem ein Problem darstellen soll. Zumal es ja gerichtlich anfechtbar ist, wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, dass es verfassungswidrig ist. Das Innenministerium darf nur gesichert verfassungsfeindliche Vereine und Nachrichten verbieten und auch nur wenn es nötig wird. Und bei Compact war das nötig. Das war menschenverachtende Hetze auf unterstem Niveau.

Fotograf1986  19.07.2024, 17:19
@Lobsang2024

Nope, wenn straffällige Magazine gerichtlich verboten wurden z.B Nazi Zeitschriften der NPD oder radikal islamische Zeitschriften, war euer Aufschrei der Empörung über das Verbot genau so laut wie jetzt.

Wie war das denn als die Guides von den Pädophilen (Krumme13) verboten wurden? Aufruf der Empörung man würde die "Meinungsfreiheit" unterdrücken.

Sei doch froh das der Staat seine Arbeit macht und sowohl Volk als auch unsere Demokratischen Grundrechte schützt und verteidigt.

Warum immer der Aufruf zu Anarchie von euch?

Hier

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot/

und hier findest du etwas zu den rechtlichen Hintergründen. Natürlich wird die Entscheidung des Innenministeriums gerichtlich geprüft werden. Aber jedenfalls wurde höchstwahrscheinlich nicht ausserhalb der Kompetenz gehandelt. Dennoch darf die Entscheidung natürlich hinterfragt werden.

Nebenbei, nicht nur das was du so schreibst wurde in Compact geschrieben, sondern eben auch

"Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes."

Das Elsässer und seine Kumpane gefährlich sind zweifle ich nicht an. Derartige Hetze hat bereits Menschen umgebracht.

Das Verbot ist eine Maßnahme der Exekutive. Dafür ist sie da, die Exekutive: zum Exekutieren.

Den Betroffenen steht der Rechtsweg offen. Dann entscheidet ein Gericht, ob die Exekutive richtig gehandelt hat.


Eisenschlumpf  21.07.2024, 10:24
Den Betroffenen steht der Rechtsweg offen.

Und der wurde angekündigt, also kann man warten, bis die höchste dafür erreichbare Instanz entschieden hat.

Natürlich kann man auch jetzt schon jammern, das fällt unter Meinungsfreiheit.

Meinungs- und Pressefreiheit haben tatsächlich auch Grenzen.

Man darf eben nicht jede Lüge beliebig äußern und sich dann auf die Meinungs- oder Pressefreiheit berufen.


Lobsang2024 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 09:52

Sicher, aber ich finde dennoch, dass Gerichte darüber zu entscheiden haben, ob ein Medium verboten gehört, oder nicht.

Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:31
@Lobsang2024
Sicher, aber ich finde dennoch, dass Gerichte darüber zu entscheiden haben, ob ein Medium verboten gehört, oder nicht.

Tun sie.

Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:34
@Lobsang2024

Im Moment ja. Das wird sich ändern. Und dann kann keiner mehr jammern, es wäre gerichtsfrei gewesen.

Lobsang2024 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:41
@Eisenschlumpf
Im Moment ja.

Gruselig. Das erinnert an dunkelste Zeiten. Leute die das hochleben lassen, haben bestimmt auch eine 6 in Geschichte.

Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:42
@Lobsang2024

Was hast du dagegen, dass jemand gegen einen ministeriell angeordneten Entscheid gerichtlich vorgehen kann und danach ein gerichtlicher Entscheid da ist?

Das erinnert an dunkelste Zeiten.

Solche, in denen man nicht gerichtlich gegen solche Anordnungen vorgehen konnte?

Hinterfrager1  19.07.2024, 09:51
Meinungs- und Pressefreiheit haben tatsächlich auch Grenzen.

Ach, tatsächlich? Seit wann denn?

Und auf welche Lüge genau beziehst du das?

Übrigens lügen alle Politiker auch. Sollte man sie auch verbieten?

AlexausBue  19.07.2024, 09:55
@Hinterfrager1
Ach, tatsächlich? 

Ja. Das ist so.

Seit wann denn?

Das wurde nicht eingeführt!

Und auf welche Lüge genau beziehst du das?

Auf keine konkrete.

Sollte man sie auch verbieten?

Was verbieten? Politiker? Es geht doch um Meinungs- und Pressefreiheit, und JA, die gilt auch für Politiker.

Fotograf1986  19.07.2024, 17:09
@Hinterfrager1

Na ja, ich kann verstehen das du angesichts der vielen Lügen die von der AFD verbreitet werden, denkst das sei so üblich das Politiker lügen.

Aber dem ist natürlich nicht so. Es gibt z.B genug Grüne, FDP, Linke, Die Partei etc wo Politiker nicht lügen.

Selbst bei der CDU und SPD gibt es die.

Einer meiner Verwandten sitzt im Bundestag und ist zum Beispiel kein Lügner.

Hinterfrager1  19.07.2024, 09:48
  1. nein
  2. doch.
Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:33
@Hinterfrager1

Heißt das, ich dürfte dich sanktionslos als Kriegsverbrecher bezeichnen, muss es nicht begründen und belegen und du dürftest nicht dagegen vorgehen, auch nicht gerichtlich?

Hinterfrager1  19.07.2024, 12:39
@Eisenschlumpf

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und politisch und persönlich sind es Unterschiede.

Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:39
@Hinterfrager1

Das bedeutet:

Meinungs- und Pressefreiheit haben tatsächlich auch Grenzen.

Ja, selbstverständlich!

Man darf eben nicht jede Lüge beliebig äußern und sich dann auf die Meinungs- oder Pressefreiheit berufen.

Ja, selbstverständlich!

Lobsang2024 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:43
@Eisenschlumpf

Und dies sollte man Gerichten überlassen. Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.

Eisenschlumpf  19.07.2024, 12:43
@Lobsang2024

Eben! Genau das wird getan! Bei linksunten indymedia nicht, weil nicht juristisch dagegen vorgegangen wurde. Die Betroffenen waren mit der Anordnung einverstanden und hätten es gerichtlich klären können, wollten aber nicht.

Finde ich völlig okay. Wenn ich mir anschaue, was sich beispielsweise Parteien erlauben dürfen bevor sie verboten werden, will ich gar nicht wissen was das Magazin getan hat.

Um in Deutschland verboten zu werden, muss du richtig scheisse gebaut haben.
Von dem her finde ich das völlig okay.


Fotograf1986  19.07.2024, 17:30

Gut auf den Punkt gebracht