"Com­pact"-Verbot wird auf­ge­hoben. Was meint ihr dazu?

7 Antworten

Das Gerichte Rechte beruteilen können weil da alles Juristen sind.

Nacy Faeser scheint irgendwie nicht sehr viel Ahnung von Rechtswesen zu haben.

Und ja Deutschland istn Rechtsstaat indem auch normale rechte Meinungen geäußert werden dürfen. Übrigens der eigentliche Ursprung von links oder rechts hatte gar nichts mit diesem Blödsinn zu tun.

Ja Meinungsfreiheit ist per Gesetz zugesichert im Grundgesetz obs euch nun passt oder nicht.

Übrigens ändert das Minus nichts am Grundgesetz dem alle DEUTSCHEN UNTERSTEHEN. Wer hier nicht mit dem Grundgesetz leben mag, darf gehen.


xubjan  24.06.2025, 11:39

Ja. Wir alle unterstehen ihm. Spannend ist, dass das BVerfG durchaus verfassungsfeindliche Bestrebungen erkannt hat. Compact kam nur deswegen mit blauem Auge davon, weil diese Bestrebungen in der Gesamtzahl der Artikel "nicht prägend" waren. So oder so ist somit alles, was da an rechtsradikaler Ecke existiert, somit angezählt.

ewigsuzu  24.06.2025, 12:01
@xubjan

klar kann man sowas anmerken, allerdings ist kein Mensch hundert Pro frei von dummen Aussagen und daher nehme ich an das Kleinigkeiten dann eben mal ignoriert werden.

xubjan  24.06.2025, 13:21
@ewigsuzu

Sowas wie den Aufruf an Russland, uns Deutsche endlich von einer Diktatur zu befreien, mag noch eine dumme Aussage sein für einige. Das aktive Hinarbeiten, unser System zu destabilisieren, kann man damit irgendwann aber nicht mehr verklären.

ewigsuzu  24.06.2025, 13:23
@xubjan

Eine Zeitung kann das System nicht destabilisieren in dem Sinne. Wie du siehst können die das Gericht nicht aushebeln, also das funkt imemrnoch und unsere Grundordnung ist per GG definiert.

Der Rechtsstaat lebt. Auch wenn ich diese hetzende Publikation nicht mag, ist es ein gutes Zeichen für den Zustand des Staates.

Soweit ich die Begründung verstanden habe, beurteilt das BVerfG die verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht als "prägend". Das bedeutet also, dass es solche Bestrebungen durchaus erkannt hat, dass diese aber nicht den Kern des Magazins ausmacht.

In meinen Augen ist das zwar juristisch sehr spannend als Beurteilung, logischerweise auch irgendwie korrekt. Aber es eröffnet solchen Feinden der Demokratgie Tür und Tor. Man muss sich nur selbst verwässern und die Demokratiefeindlichen Bestrebungen nur gut genug in einem allgemeinen Mecker-Tenor verwässern, schon darf man alles.

Was mich interessieren würde: Ob das BVerfG eine Grenze formuliert hat. Wann also dieses Attribut "prägend" erreicht ist.

Im Ergebnis erwartbar und richtig, in der Begründung aber teilweise problematisch. Denn das BVerwG hält die Umgehung des presserechtlichen Zensurverbots über das Vereinsrecht nach wie vor für unproblematisch. Wie absurd das ist, zeigt sich, wenn man sich vorstellt, hinter Compact stünde keine GmbH, sondern Elsässer würde das alleine betreiben. Dann wäre dieses Verbot mangels vorhandenem Verein niemals möglich gewesen, eben weil das deutsche Recht aus guten Gründen kein Verbot von Medien kennt. Ein Verbot von Verlagen sollte daher nur denkbar sein, wenn der Verlag abseits des von ihm herausgegebenen Presseerzeugnisses gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung kämpft, also z.B. irgendwelche Ausschreitungen organisiert. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht verkannt.

Wenn ein solches Hetzblatt, das Lügen und Diskriminierungen verbreitet und indirekt zur Gewalt aufruft nicht verfassungswidrig ist, dann weiß ich auch nicht wie die Gerichte dieses Wort definieren.

Das Verbot dieses Magazines wäre ein wichtiger Schritt gewesen, auch endlich diese Partei aufzulösen die dieses widerliche Gedankengut immer wieder vor laufenden Kameras verbreitet.


ewigsuzu  24.06.2025, 13:27

*also normale Leute die normal denken lesen sowas nichtmal.