Bahnhofsbuchhandel entfernt "Compact"-Magazin?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

Gut, rechte Magazine sollten nicht vertrieben werden. 59%
Schlecht, dadurch wird die Pressefreiheit eingeschränkt. 41%
Velbert2  10.02.2024, 21:41

Auslage zu führen? Das heisst aber nicht, dass sie diese nicht verkaufen.

Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:57

"Compact" wird wohl auch nicht mehr verkauft. So heißt es zumindest in den Medienberichten.

14 Antworten

Von Experte Kris, UserMod Light bestätigt
Gut, rechte Magazine sollten nicht vertrieben werden.

Sie dürfen ja weiterhin vertrieben werden, aber ein Markt hat das Hausrecht zu haben, und zu entscheiden, ob sie etwas vertreiben wollen oder nicht.

Es ist also KEINE Zensur, es wird keine Pressefreiheit dadurch eingeschränkt.

Ich schränke auch nicht die Freiheit der Raucher ein, nur weil ich rauchen in meiner Wohnung nicht gestatten würde - das darf und sollte immer noch ich entscheiden dürfen - dann müssen die Raucher halt woanders rauchen - und die Leser der "Jungen Freiheit" halt andere Stellen suchen, wo sie ihr Zeugs herbekommen und die Verleger andere Verkaufsstellen.

Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:25
Sie dürfen ja weiterhin vertrieben werden, aber ein Markt hat das Hausrecht zu haben, und zu entscheiden, ob sie etwas vertreiben wollen oder nicht.

Das ist in Bezug auf Medien soweit ich weiß nicht ganz richtig. Jedenfalls Grossisten sind zur Lieferung verpflichtet. Wie es bei Einzelhändlern aussieht, weiß ich nicht genau. Es gibt jedenfalls die Drittwirkungstheorie, wonach Grundrechte nicht nur den Staat, sondern auch Bürger binden - etwa beim Angebot von Medien.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:32
@guitschee
Hier geht es um Einzelhandel - und der darf frei entscheiden.

Sicher?

Unter Drittwirkung versteht man eine vom Grundrecht ausgehende Wirkung, die auch auf das Privatrecht Einfluss nimmt. Wie oben erwähnt sind die Grundrechte vor allem historisch bedingt als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat erwachsen.
Während das Abwehrrecht also zum Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Pressefreiheit dient, versteht man unter der Drittwirkung der Pressefreiheit, die Möglichkeit, diesen Schutz auszuweiten auf das privatrechtliche Rechtsfeld, um die Pressefreiheit auch vor dem Eingriff nichtstaatlicher Interessen zu schützen.16
„Mittelbar“ ist diese Wirkung, da sie nicht direkt vom Artikel 5 sondern von aus dem Artikel gefolgerten Bestimmungen ausgeht, wie sie z.B. aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes hervorgehen.
Diese mittelbare Drittwirkung spielt in der Rechtssprechung mittlerweile eine größere Rolle als das Abwehrrecht gegenüber dem Staat, da die Gefährdung der marktwirtschaftlich organisierten freien Presse weitaus weniger vom Staat, der selbige ja garantiert, als vielmehr von der Einflussnahme Dritter ausgeht.

https://www.grin.com/document/106518

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Velbert2  10.02.2024, 21:37
@Philippus1990

Unsere Einzelhändler haben zum Beispiel die "Junge Welt" nicht. Müssten sie das nach Deiner Auffassung? Wenn sie alle Titel anbieten müssten, die es gibt, dann müssten sie die Fläche um das 3-fache erweitern. Nicht jeder kann das.

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guitschee  10.02.2024, 21:39
@Philippus1990

Gilt hier nicht, weil es keine weiterführende Gesetze gibt, die Verkäufern verbieten Presseprodukte NICHT zu verkaufen. Sonst müsste auch jeder Verkäufer ALLE Presseerzeugnisse verkaufen - und dann würde jeder Laden die Größe vom Centro Oberhausen haben müssen ....

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:51
@Velbert2
Unsere Einzelhändler haben zum Beispiel die "Junge Welt" nicht. Müssten sie das nach Deiner Auffassung? 

Wenn ihnen die "Junge Welt" vom Grossisten zugewiesen wird, spricht einiges dafür, dass sie diese auf Nachfrage auch verkaufen müssen. Ob sie auch in der Auslage platziert werden muss, ist eine ganz andere Frage. Insgesamt rechtlich eine schwierige Materie.

Wenn sie alle Titel anbieten müssten, die es gibt, dann müssten sie die Fläche um das 3-fache erweitern. Nicht jeder kann das.

Müssen Sie nicht. Nur diejenigen, die ihnen von Grossisten zugewiesen werden, eventuell schon:

Edeka erreichten daraufhin Beschwerden wegen des Verkaufs des Magazins. Mittlerweile wird es in besagtem Edeka-Markt in Bautzen nicht mehr zum Verkauf angeboten. Weitere Märkte sollen folgen. Ganz verschwinden wird es aber vorerst nicht aus allen Filialen, wie eine Sprecherin des Konzerns gegenüber watson mitteilt: "Leider können wir aus rechtlichen Gründen bislang nicht verhindern, dass weiterhin einzelne Märkte mit diesem Magazin beliefert werden."
Da stellt sich die Frage: Wieso? Wie die Sprecherin erklärt, werden Lebensmittelmärkte direkt von ihrem jeweiligen regionalen Presse-Grossisten mit Zeitungen und Zeitschriften beliefert. Welche Publikationen genau dazu gehören, darauf hat Edeka nach eigenen Angaben grundsätzlich keinen Einfluss. Denn: "Die Presse-Grossisten bieten die Zeitschriften-Sortimente nur als von ihnen zusammengestelltes Komplettpaket an."

https://www.watson.de/leben/supermarkt/684643612-supermarkt-edeka-verbannt-magazin-mit-rammstein-cover

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guitschee  10.02.2024, 21:53
@Philippus1990

Erstens dürfte Edeka durchaus entscheiden, das Gesamtpaket zu kaufen und einzelne Teile davon in den Müll zu schmeißen. Zweitens: Edeka ist ein Franchise-Unternehmen - sprich, die Märkte haben selber die Entscheidungshoheit. Bei Ketten ist das oftmals aber anders und dann darf der Konzern das entscheiden - das ist der Unterschied zwischen Edeka (mit selbstverantwortlichen Inhabern) und deinen oben genannten Beispielen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:57
@guitschee
Gilt hier nicht, weil es keine weiterführende Gesetze gibt, die Verkäufern verbieten Presseprodukte NICHT zu verkaufen.

Es braucht nicht für alles Gesetze. Manches ergibt sich auch aus Grundrechten und der Rechtsprechung dazu. Dürfte etwa bei Grossisten und ihrer Pflicht alles zu vertreiben, was vorhanden ist, der Fall sein. Es erscheint nur logisch, dass diese Pflicht dann auch die durch Grossisten belieferten Geschäfte trifft.

Sonst müsste auch jeder Verkäufer ALLE Presseerzeugnisse verkaufen - und dann würde jeder Laden die Größe vom Centro Oberhausen haben müssen ....

Nein, nur diejenigen, die ihnen vom Grossisten zugewiesen wurden. Der Grossist sorgt für die Vielfalt an Presse, der Einzelhandel muss diese dann vertreiben:

Edeka erreichten daraufhin Beschwerden wegen des Verkaufs des Magazins. Mittlerweile wird es in besagtem Edeka-Markt in Bautzen nicht mehr zum Verkauf angeboten. Weitere Märkte sollen folgen. Ganz verschwinden wird es aber vorerst nicht aus allen Filialen, wie eine Sprecherin des Konzerns gegenüber watson mitteilt: "Leider können wir aus rechtlichen Gründen bislang nicht verhindern, dass weiterhin einzelne Märkte mit diesem Magazin beliefert werden."
Da stellt sich die Frage: Wieso? Wie die Sprecherin erklärt, werden Lebensmittelmärkte direkt von ihrem jeweiligen regionalen Presse-Grossisten mit Zeitungen und Zeitschriften beliefert. Welche Publikationen genau dazu gehören, darauf hat Edeka nach eigenen Angaben grundsätzlich keinen Einfluss. Denn: "Die Presse-Grossisten bieten die Zeitschriften-Sortimente nur als von ihnen zusammengestelltes Komplettpaket an."

https://www.watson.de/leben/supermarkt/684643612-supermarkt-edeka-verbannt-magazin-mit-rammstein-cover

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guitschee  10.02.2024, 22:00
@Philippus1990
Dürfte etwa bei Grossisten und ihrer Pflicht alles zu vertreiben, was vorhanden ist, der Fall sein.

Nochmal: Das liegt hier nicht vor, weil das EINZELHANDELSKETTEN sind!

Und warum dein Edeka-Bsp. Blödsinn ist, habe ich bereits oben erklärt. Edeka darf halt auf Grund der Verträge mit den Inhabern der Edekafilialen sowas nicht über den Kopf der Filiale entscheiden.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:04
@guitschee
Erstens dürfte Edeka durchaus entscheiden, das Gesamtpaket zu kaufen und einzelne Teile davon in den Müll zu schmeißen.

Das ist die Frage. Mir ist hierzu keine Rechtsprechung bekannt. Eventuell klagt "Compact" ja. Dann wird man sehen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:06
@guitschee
Nochmal: Das liegt hier nicht vor, weil das EINZELHANDELSKETTEN sind!

Was für einen Unterschied sollte das rechtlich machen? Wenn Grossisten durch die Pressefreiheit dazu verpflichtet sind, alle Medien zu vertreiben, Einzelhändler sich jedoch weigern können, diese zu vertreiben, macht die Verpflichtung von Grossisten gar keinen Sinn.

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guitschee  10.02.2024, 22:07
@Philippus1990

Es gab vor Jahren mal einen Fall, wo ein Kiosk sich entschieden hatte, die "Bild" nicht mehr zu verkaufen - die Bild hat nicht geklagt, sondern einfach mehr oder weniger erpresst - sie hätten ganz sicher geklagt, wenn sie eine Möglichkeit darin gesehen hätten. Ein Einzelhändler darf sich so entscheiden, sie müssen nichts verkaufen, was sie nicht verkaufen wollen.

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guitschee  10.02.2024, 22:08
@Philippus1990

Weil Einzelhändler nur über Großhändler an solche Waren kommen in aller Regel, darum macht es sehr wohl einen Unterschied, weil man den Einzelhändlern nicht zumuten darf mit jedem einzelnen Verleger selber zu verhandeln. Aber, was ein Einzelhändler dem Großhändler abkauft ist immer noch seine Entscheidung.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:13
@guitschee
Es gab vor Jahren mal einen Fall, wo ein Kiosk sich entschieden hatte, die "Bild" nicht mehr zu verkaufen - die Bild hat nicht geklagt, sondern einfach mehr oder weniger erpresst - sie hätten ganz sicher geklagt, wenn sie eine Möglichkeit darin gesehen hätten.

Nein, hätte sie nicht. Das hätte ihr nämlich nichts gebracht außer negative Aufmerksamkeit ("Streisand-Effekt"). Ob irgendein linker Kioskinhaber ein Massenmedium wie die "Bild" vertreibt, kann der Zeitung angesichts ihrer Auflage egal sein.

Bei "Compact" mit nur 40.000 Exemplaren monatlich sieht das schon ganz anders aus. Vor allem, wenn es sich um einen konzertierten Boykott im Bahnhofsbuchhandel handelt, der für das Magazin neben Abos der einzige Vertriebsweg ist.

Ein Einzelhändler darf sich so entscheiden, sie müssen nichts verkaufen, was sie nicht verkaufen wollen.

Genau dies ist aus meiner Sicht nicht so ganz klar, wie Du es darstellst. Es besteht nämlich in bestimmten Bereichen ein Kontrahierungszwang. Nicht nur im öffentlichen Personenverkehr, auch im vorliegenden Fall könnte dieser im Hinblick auf die Pressefreiheit gegeben sein. Mir ist dazu allerdings aktuell keine Rechtsprechung bekannt - vermutlich, weil es keine gibt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:20
@guitschee
Aber, was ein Einzelhändler dem Großhändler abkauft ist immer noch seine Entscheidung.

Genau das ist die Frage. Und sie ist offenkundig nicht so einfach zu beantworten, wie Du glaubst:

Neutralitäts- und Vertriebspflicht bedeutet, dass alle Verlage und alle Einzelhändler prinzipiell gleich zu behandeln sind, wie der Presserechtsanwalt Andreas Thiel ausführt. Sie stelle den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorge dafür, dass Presseerzeugnisse überall erhältlich seien. Somit bestehe eine Pflicht, jeden Artikel unabhängig von seinen Inhalten in im Sortiment aufzunehmen.
Das bedeutet, dass auch der Einzelhandel selbst grundsätzlich nicht berechtigt ist, nach "eigenen politischen, ethischen, moralischen oder sozialen sowie religiösen Gründen eine Sortimentsauswahl vorzunehmen", fasst Thiel zusammen. "Auch das Vertreten von Extrempositionen für sich genommen stellt im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit keinen hinreichenden Grund dar, eine Publikation aus dem Handel zu nehmen."

https://www.stern.de/politik/deutschland/magazin--compact--fliegt-aus-bahnhofsbuchhandlungen--ist-das-legal--34441066.html

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guitschee  10.02.2024, 22:22
@Philippus1990
Somit bestehe eine Pflicht, jeden Artikel unabhängig von seinen Inhalten in im Sortiment aufzunehmen.

... Wie gesagt, dann müsste jeder Zeitungskiosk die Größe eines Einkaufszentrums haben....

Ist also offensichtlicher Schwachsinn, da de facto in keiner Weise umsetzbar.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:29
@guitschee
... Wie gesagt, dann müsste jeder Zeitungskiosk die Größe eines Einkaufszentrums haben....

Nein. Weil diese Pflicht sich nur auf das Paket umfasst, dass der Grossist zusammenstellt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Glaubst Du jetzt nicht mal einem Rechtsanwalt?

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Gut, rechte Magazine sollten nicht vertrieben werden.

Es steht jedem Händler frei, Artikel aus dem Sortiement zu nehmen, die nicht zu seinem Firmenimage passen.

Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:26

Das ist die Frage. Nach der Drittwirkungstheorie von Grundrechten ist das nicht ohne Weiteres der Fall.

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Glaskocher  10.02.2024, 21:31
@Philippus1990

Was heißt "Drittwirkungstheorie"? Wenn jeder Händler unabhängig für sich entscheidet, dann kann das mit dem eigenen Image und dem betriebswirtschaftlichen Aspekt glaubhaft begründet werden.

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Velbert2  10.02.2024, 21:33
@Philippus1990

Kein Unternehmen kann alle Titel, die erscheinen, ins Programm nehmen. Dazu hat er ja gar nicht die Mittel und Platz. Deshalb muss er zwangsläufig auswählen. Die, die nicht dabei sind, werden natürlich jammern.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:46
@Velbert2
Kein Unternehmen kann alle Titel, die erscheinen, ins Programm nehmen.

Deshalb werden die auch von Grossisten zugewiesen. Genau dieser Mechanismus sorgt für Pressefreiheit und Meinungsvielfalt.

Edeka erreichten daraufhin Beschwerden wegen des Verkaufs des Magazins. Mittlerweile wird es in besagtem Edeka-Markt in Bautzen nicht mehr zum Verkauf angeboten. Weitere Märkte sollen folgen. Ganz verschwinden wird es aber vorerst nicht aus allen Filialen, wie eine Sprecherin des Konzerns gegenüber watson mitteilt: "Leider können wir aus rechtlichen Gründen bislang nicht verhindern, dass weiterhin einzelne Märkte mit diesem Magazin beliefert werden."
Da stellt sich die Frage: Wieso? Wie die Sprecherin erklärt, werden Lebensmittelmärkte direkt von ihrem jeweiligen regionalen Presse-Grossisten mit Zeitungen und Zeitschriften beliefert. Welche Publikationen genau dazu gehören, darauf hat Edeka nach eigenen Angaben grundsätzlich keinen Einfluss. Denn: "Die Presse-Grossisten bieten die Zeitschriften-Sortimente nur als von ihnen zusammengestelltes Komplettpaket an."

https://www.watson.de/leben/supermarkt/684643612-supermarkt-edeka-verbannt-magazin-mit-rammstein-cover

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Velbert2  10.02.2024, 21:47
@Philippus1990

Schön und gut, aber das betrifft ja nicht die Ausgangsfrage. Der Bahnhofsbuchhandel ist die Verkaufsstätte, aber nicht der Grossist.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:01
@Velbert2
Schön und gut, aber das betrifft ja nicht die Ausgangsfrage. Der Bahnhofsbuchhandel ist die Verkaufsstätte, aber nicht der Grossist.

Wenn einen Grossisten durch die Pressefreiheit die Pflicht trifft, alle gesetzlich erlaubten Medien zu verbreiten, dann erscheint es nur logisch, dass ein Geschäft, welches von einem Grossisten beliefert wurde, das auch muss und dieses ein Kontrahierungszwang trifft. Insgesamt eine schwierige Materie. Allein auf die Vertragsfreiheit zu verweisen geht hier jedoch fehl.

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Velbert2  10.02.2024, 22:03
@Philippus1990

Dazu fehlt aber der Platz. Selbst in einer Bahnhofsbuchhandlung. Im speziellen Fall kommen ja sicherlich andere Magazine in den Genuss, dort angeboten zu werden, die bislang dort nicht verkauft wurden.

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Philippus1990 
Fragesteller
 10.02.2024, 22:08
@Velbert2
Dazu fehlt aber der Platz.

Wie gesagt: Deshalb bekommen Geschäfte vom Grossisten auch ein Gesamtpaket geschnürt. Und da ist dann neben der "Süddeutschen Zeitung" eventuell auch "Compact" bei.

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Schlecht, dadurch wird die Pressefreiheit eingeschränkt.

So etwas nennt man ZENSUR und Einschränkung der Pressefreiheit - siehe Artikel 5, Absatz 1!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Gut, rechte Magazine sollten nicht vertrieben werden.

Lügen aus den Kiosken zu verbannen ist nur OK. Chapeau!

Eisenklang  25.02.2024, 10:25
Raus, raus, raus!

Dann also raus mit dem Spiegel, raus mit der Süddeutschen, raus mit der Bild. Raus mit den vielen Regenbogenerzeugnissen wie Gala, Bunte usw. Raus mit dem Stern. Raus mit deiner Lokalzeitung, raus mit der TAZ.

Nach deiner Forderung werden wohl nur noch das Schachmagazin und die Hobbyblättchen übrigbleiben.

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MrTuvok  25.02.2024, 11:44
@Eisenklang

Ach, wieder diese blaubraunen rechten Ammenmärchen. Der Demokratie die Lüge vorzuwerfen, allerliebstes Hetzen von Faschisten. So durchscbaubar. Man hat es eben nicht so gern, wenn man den Spiegel vorgehalten bekommt und darin was Unschönes sieht, gell?

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Eisenklang  25.02.2024, 12:31
@MrTuvok

Willkommen im irren Kosmos des Mister Tuvok…

…. doch wollen wir nicht den armen Charakter aus dem fantasievollen Star-Treck-Universum in den Schmutz ziehen, weil dessen Profilkopie sich die vermasselte Soße seiner argumentativen Hilflosigkeit über das rote Hemd gekleckert hat. Im irren Kosmos des Mr. Tuvok ist immer Platz für einige justiziable Beleidigungen und skurrilen Diffamierungsversuchen.

Denn über nichts ereifert sich der demokratieskeptische Fan ausgedachter Fantasiewelten so sehr, wie über abweichende Meinungen, die sein inneres Meinungsuniversum ins Wanken geraten lassen. Dann keilt der zukunftsbegeisterte Fernsehkonsument ganz steinzeitlich aus. Betreten wir also die verrückten Welten des Tuvok, in denen noch nie ein Mensch zuvor gewesen war:

Ach, wieder diese blaubraunen rechten Ammenmärchen. Der Demokratie die Lüge vorzuwerfen, allerliebstes Hetzen von Faschisten. So durchscbaubar. Man hat es eben nicht so gern, wenn man den Spiegel vorgehalten bekommt und darin was Unschönes sieht, gell?

Der wandelnde Wurmlochexperte plustert sich in 4 Kurzsätzen mächtig auf und rotzt dem Abweichler der Obrigkeit mächtig unter die Kommentare.

Ach, wieder diese blaubraunen rechten Ammenmärchen

Zunächst stellt er mich in seine Lieblingsecke: der Naziecke. Natürlich: Wer Medienkritik äußerst muss im Tuvokschen Paralleluniversum ein Nazi sein. Was auch sonst? Nur leider hat der demokratieferne Deutungshoheitsverlierer überhaupt keine Ahnung vom Thema, so dass er eben auf Beleidigungen zurückfallen muss um sich noch den Restanschein von Selbstachtung zu erhalten.

Es sind weder blaue, noch rechte, noch braune Ammenmärchen, mein verirrter Sternenfahrer, sondern Fakten. Du findest ja folgendes:

Lügen aus den Kiosken zu verbannen ist nur OK.

Ich nehme dich beim Wort und antworte daher, dass alle Blätter und Presseerzeugnisse, die ich genannt hatte, auch aus den Kiosken verbannt werden müssten.

Der Spiegel hatte jahrelang die erfundenen Berichte des Relatius veröffentlicht, die allesamt wunderbar in das politische Narrativ des Spiegels passten. Diese Spitze des Eisberges ging sogar durch deine gefälligen Meinungsmedien, so dass es dir eigentlich nicht entgangen sein sollte. Oder warst du da gerade auf einer Außenmission? Auch sonst zeigt der Spiegel immer wieder einen ganz eignen Zugang zur Wahrheit und hat mehr als einmal in seinen Artikeln die Unwahrheit gesagt.

Der Stern, mein nachgeborener Pressefan, zeigt ebenfalls Mut zur Lücke der Wahrheit. Vor allem aber hatte der Stern seine ganz große Lügenzeit, als er die sogenannten Hitlertagebücher veröffentlichte und somit millionen Leser hinters Licht führte.

Dass der BILD so manche Unwahrheit passiert, sollte selbst dir hinlänglich bekannt sein.

Die Süddeutsche, einstmals ein aufgeklärtes linksliberales Intellektuellenblatt hat sich längst zu einer aktivistischen Hetzzeitung gemausert und versuchte mehrfach in den Wahlkampf einzugreifen um die Wahlergebnisse in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die fragwürdige Kampagne gegen Aiwanger, die ausgemachte Lügengeschichte über die angeblich geschummelte Doktorarbeit von Alice Schwarzer. Ja, diese Lüge hat man sogar noch so lange aufrecht erhalten, als Professoren mutigerweise den Lügen der SD belegt widersprachen. Lustigerweise hat sich die stellvertretende Chefredakteurin selbst versucht zu entleiben, nachdem herauskam: Sie selbst hatte ihre Studienarbeit gefälscht. Tja, so kanns gehen 😉

 Gala und Bunde sind also für dich Garanten der Wahrheit? Spannend.

 . Der Demokratie die Lüge vorzuwerfen,

Selten liest man einen Satz, der vor Dummheit dermaßen strotzt wie dieser. Unfassbar. Ich werfe den genannten Medien begründet Lügen vor und nicht der Demokratie. Diese ist nämlich eine Staatsform und kann weder lügen, noch die Wahrheit sagen. Abgesehen davon, dass ich dir nicht unterstelle demokratisch zu sein, leiste ich mit meiner belegbaren Medienkritik einen Dienst für die Demokratie. Denn wenn Medienmacht stark ist, ist sie selbstverständlich genauso zu kontrollieren, wie die Exekutive, Legislative und Judikative.  

 Man hat es eben nicht so gern, wenn man den Spiegel vorgehalten bekommt und darin was Unschönes sieht, gell?

Was hat das Thema mit einem Spiegel mir gegenüber zu tun? Ich habe deine hirnschmalzsparende Antwort als das demaskiert, was es ist: sinnloses Gelabere eines Dampfplauderers. Ich schreib es ani sich auch nicht gern, da es wie eine Rechtfertigung klingt: Ich lese Compact nicht, ich mag das Heft nicht. Lügen habe ich dort allerdings keine gefunden.

Deine handfeste Beleidigung lasse ich mal als Mahnmal deiner Schande stehen ;)

Schönen Sonntag euch allen :)

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Ich vermute, da müsste man mal die Zahlen prüfen. Aus rein politischen Motiven werden die das nicht tun. Das sind Unternehmen.

Vermutlich wird da ein Vorwand genutzt, um wenig profitable Titel zu entfernen und Kundengenörgel darüber abzuwürgen.