Würdet ihr die AfD Verbieten lassen?

Nein,weil… 57%
Ja,weil… 43%

53 Stimmen

12 Antworten

Sagen wir mal so, ich würde dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit geben, die AfD auf eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit zu überprüfen.


WhatzUpGaming  14.06.2025, 11:55

Dann aber bitte mit einem Gutachten was nicht ganz so lächerlich ist.

Nein,weil…

Hallo,

Nein!


Adlerstern 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 19:20

hast du eine Begründung?

Nein,weil…

Es würde die Situation nur verschlimmern. So hat man einen Überblick und kann ggfls. mehr erreichen und besser gegen einzelne Treiber vorgehen als wenn man gegen Dutzende von Splittergruppen, die sich zudem weiter radikalisieren, ermitteln müsste. Denn mit einem Verbot ändert man im Hirn gar nichts.

Und wieso wieder nur rechts? Ist die andere Seite mit ihren Aussagen und ihren Handlungen besser?

Auch wenn ich kein AFD-Fan bin, sondern genau das Gegenteil, wäre ein Verbot nicht effektiv. Diese Leute würden dann wieder irgendwo im Hintergrund auftauchen. Und außerdem würde es dann wieder heißen, es gäbe keine Diktatur.

Mir wäre am liebsten, wenn die Partei scheitert.

Ich bin der Auffassung, dass man das hier unmöglich fundiert beantworten kann. Grundsätzlich, liegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteienverbot ziemlich hoch und das ist meiner Meinung nach im Kern auch absolut richtig so. Parteien, sollten nicht "zu einfach" verboten werden können sondern in erster Linie politisch "bekämpft" werden. Ein Parteienverbot, kann ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe ausgesprochen werden, so sieht es die Verfassung vor. Eingeleitet werden, kann ein Verbotsverfahren durch die Bundesregierung, durch die Mitte des deutschen Bundestages oder aber auch durch den Bundesrat. In einem solchen Verfahren, würden die von den Verfassungsschutzbehörden gesammelten Beweise sorgfältig überprüft und ausgewertet werden. Deswegen, halte ich auch die fundierte Beantwortung solcher Fragen für nicht möglich, da der Normalbürger schlichtweg nicht sämtliche Beweise kennt und das deswegen nicht beurteilen kann und schon gar nicht in verfassungsrechrlicher Hinsicht. Wenn die Beweise ausreichend sind, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, dann sollte eine Partei verboten werden und damit meine ich aber jede Partei, bei welcher das zutreffend ist. Wenn nicht, dann sollte und dann darf es auch kein Verbot von dieser Partei geben. Ganz einfach. Bevor ein Verbotsverfahren eingeleitet wird, wird durch Rechtsgutachten überprüft, wie die Chancen auf ein erfolgreiches Verbot stehen.

Mfg