AfD nicht rechtsextrem?

7 Antworten

Der Verfassungsschutz hat die Einstufung als gesichert extremistisch keineswegs zurückgenommen.

Er wird sie lediglich nicht mehr öffentlich bekanntgeben bis zu einem Urteil. Die AfD hat ja vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der rechtsextremen AfD als rechtsextrem wieder zurück genommen

Nein, hat er nicht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nur eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das bedeutet nicht, dass es die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstuft. Sondern nur, dass es sich bis zum Anschluss des Verfahrens nicht mehr dahingehend äußert.

Der Nachrichtendienst erklärt sich also freiwillig gegenüber dem Gericht bereit, ab jetzt über die Hochstufung zu schweigen, bis das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Verfassungsschutz-Gutachtens entschieden hat.

Deswegen gilt die AfD aber immer noch als „gesichert rechtsextrem“.

Alex

 Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der rechtsextremen AfD als rechtsextrem wieder zurück genommen

Hat er nicht. Die AfD hat vor einem Gericht einen Eilantrag gestellt, gegen diese Einstufung und der Verfassungsschutz hat freiwillig eine Stillhaltezusage gemacht, dass er sie öffentlich nicht mehr gesichert rechtsextremistisch nennt, bis über diesen Antrag entschieden ist.

Genau dasselbe gab es auch schon, bei ihrer Einstufung als Verdachtsfall.

Die Einstufung wurde nicht zurückgenommen!, sie besteht auch weiterhin. Der Verfassungsschutz, hat bislang "lediglich" eine Stillhaltezusage gemacht, die AfD solange nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen, bis ein Gericht darüber entschieden hat, ob diese "gesichert rechtsextremistisch" ist oder nicht, denn die AfD, hat gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Ihr Anwalt, hat dem Verfassungsschutz wohl auch eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die Partei solange nicht mehr öffentlich so zu bezeichnen, bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen worden ist. Der Verfassungsschutz, hat eine dementsprechende Stillhaltezusage gemacht. Das ist absolut nichts ungewöhnliches sondern Teil eines normalen, rechtsstaatlichen Verfahrens. An der Arbeit des Verfassungsschutzes, ändert dies auch ersteinmal faktisch nichts.

Mfg

Nun da kann man natürlich jetzt juristische Gründe in den Vordergrund rücken. Fakt aber dürfte sein, dass die Klage der AfD eben doch eine gewisse Verunsicherung bei den Herren und Damen des Gerichts verursacht hat. Soooo sicher sind sie sich wohl nicht mit ihrer Meinung die wohl eher politisch gefärbt ist als juristisch begründet.

Es heisst nun abwarten und Thé trinken, das Resultat dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Die Abwehr wird sich auf den Verdacht stützen und die Leute, die auffällig sind aus der AfD jetzt einfach näher begleiten und da könnte es durchaus Grund für Anklagen gemäss irgend eines Bundesgesetzes geben. Deshalb aber ist die Partie noch lange nicht Rechtextrem und dadurch zu verbieten. Wäre dem so, dann müssten auch die Linken und alle anderen Parteien verboten werden, in denen es Hitzköpfe hat, die sich irgend eines Verstosses schuldig machen.

Bei dieser Diskussion empfehle ich Deutschen immer im Ausland zu suchen wie dort mit Parteien umgegangen wird (Natürlich in Demokratien des Westens)

Die USA müssten ja, wenn sie gleich ticken würden, die Republikanische Partei verbieten, aus dieser kommt sogar brache Gewalt und laufend Drohungen den Staat zu stürzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung