War das zu erwarten?

Nein 56%
Ja 44%

27 Stimmen

13 Antworten

Nein

Das ist Quark.

Ein Gericht muss nur noch zusätzlich prüfen ob das Urteil gerechtfertigt ist.


NervMichNich155  08.05.2025, 16:40

Erst wenn die Staatsanwaltschaft in Berufung geht

DerRoll  09.05.2025, 09:09
@NervMichNich155

Wie kann man so ... merkbefreit sein? Was genau hat die Staatsanwaltschaft mit dem Thema zu tun? Die AfD ist nicht wegen einer Straftat angeklagt :facepalm:

Das ist doch dummes Zeugs. Die AfD hat gar nichts erreicht. Sie hat geklagt, der Verfassungsschutz hat freiwillig (!) die Einstufung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ausgesetzt. Das hat er auch in der Vergangenheit immer gemacht und er hat bisher jeden Prozess gegen die AfD gewonnen.


Grautvornix  08.05.2025, 16:45

Da läuft wieder einigen die Vorfreude am Bein runter. 🤦‍♂️

Gääääääääääääääääääähn.

Das ist genau das gleiche rechtliche Vorgehen wie bei der vorherigen Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall.

Bis sich die AfD mal wieder eine blutige Nase vor allen Gerichtsinstanzen geholt hat bleibt die Einstufung bestehen, aber ausgesetzt.

Ja

Naja, wird jeder wohl unterschiedlich sehen, kleine Anmerkung an dich bzw uns alle, dieses Bild der AfD ist reine Propaganda, das Rechtsextreme Urteil ist nicht weg vom Fenster, es ist nur temporär aufgehoben bis weitere Prüfungen anstehen, daher ist es auch genauso wenig ein Erfolg der AfD

Nein

Ist auch mal wieder fehlleitend wie von der AfD zu erwarten nur weil etwas aussetzt bis zum Gerichtsverfahren heißt das nicht das es aufgehoben ist