War das zu erwarten?

Nein 56%
Ja 44%

27 Stimmen

12 Antworten

Nein

Das ist Quark.

Ein Gericht muss nur noch zusätzlich prüfen ob das Urteil gerechtfertigt ist.


NervMichNich155  08.05.2025, 16:40

Erst wenn die Staatsanwaltschaft in Berufung geht

DerRoll  09.05.2025, 09:09
@NervMichNich155

Wie kann man so ... merkbefreit sein? Was genau hat die Staatsanwaltschaft mit dem Thema zu tun? Die AfD ist nicht wegen einer Straftat angeklagt :facepalm:

Gääääääääääääääääääähn.

Das ist genau das gleiche rechtliche Vorgehen wie bei der vorherigen Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall.

Bis sich die AfD mal wieder eine blutige Nase vor allen Gerichtsinstanzen geholt hat bleibt die Einstufung bestehen, aber ausgesetzt.

Ja

Naja, wird jeder wohl unterschiedlich sehen, kleine Anmerkung an dich bzw uns alle, dieses Bild der AfD ist reine Propaganda, das Rechtsextreme Urteil ist nicht weg vom Fenster, es ist nur temporär aufgehoben bis weitere Prüfungen anstehen, daher ist es auch genauso wenig ein Erfolg der AfD

Nein

Ist auch mal wieder fehlleitend wie von der AfD zu erwarten nur weil etwas aussetzt bis zum Gerichtsverfahren heißt das nicht das es aufgehoben ist

Nein

Die Behörde will nicht einer Gerichtsentscheidung vorgreifen. Ihre Einschätzung halten sie zwar für richtig, werden die Partei, bis diese vorliegt, nur als Verdachtsfall bezeichnen.