Verfassungsschutz: Medien veröffentlichen AfD-Gutachten?

Finde ich gut. 83%
Finde ich schlecht. 17%

24 Stimmen

7 Antworten

Finde ich gut.

Das der Verfassungsschutz nur wenige 'geheime' Quellen (V-Leute, oder Abhörmaßnahmen) hat und die nur selten anwenden darf, ist eigentlich seit Jahrzehnten bekannt. Iwann Gysi in einem Interview beschrieben, dass seine dicke Überwachungsakte aus Zeitungsausschnitten und Protokollen von öffentlichen Reden bestand. Etwas anderes dürften sie auch nicht ohne Gerichtsbeschluss!

Allerdings ist eben die AfD so weit rechts (und doof), dass sie ihre Hass und HetzerSprüche eben auch öffentlich raushauen, wenn auch nicht unbedingt in den Parlamenten.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 19:37
Etwas anderes dürften sie auch nicht ohne Gerichtsbeschluss!

Darüber entscheidet kein Gericht, sondern die G10-Kommission. Telekommunikationsüberwachung ist ohnehin nur bei der Gefahr von Straftaten zulässig - und bei Abgeordneten fast ausgeschlossen.

Abwarten.

Die Wertung wird nicht der Cicero usw. sondern ein Gericht vornehmen.

Ob das "Veröffentlichte" der gesamt Bericht, die vollständig Ergebnisse sind, kann man glaube oder nicht.

Viel bedeutsamer wird die gerichtliche Entscheidung sein.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 19:41
Die Wertung wird nicht der Cicero usw. sondern ein Gericht vornehmen.

Warum sollte darüber ein Gericht entscheiden? Es ist nicht davon auszugehen, dass es eine Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 353b Abs. 4 Nr. 2 StGB erteilt werden wird.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 20:05
@GutenTag2003

Es ging in meiner Frage nicht um die Einstufung der AfD, sondern um die Veröffentlichung des Gutachtens.

GutenTag2003  13.05.2025, 20:12
@Philippus1990

Du weißt es sicher nicht, aber das ist der Zusammenhang.

Keine Dir genehmen Zeitungen entscheiden sondern das Gericht

 sondern um die Veröffentlichung des Gutachtens.

Welches Gutachten meinst Du denn?

Philippus1990 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 20:42
@GutenTag2003

Ja, ich habe die Frage nämlich formuliert. Und Du hast sie nicht gelesen und antwortest auf eine Frage, die ich nicht gestellt habe. Die Frage lautete: "Was ist Eure Meinung zur Veröffentlichung des Gutachtens?"

GutenTag2003  13.05.2025, 20:54
@Philippus1990

Und, den Zusammenhang hast Du immer noch nicht verstanden.

Ich habe auf Deine Frage geantwortet. Dass sie Dir nicht gefällt, kann ich verstehen. Dass Du den Zusammenhang nicht verstehst, ist Dein Problem.

Mir ist schon klar, dass Du auf Show machst / machen willst.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 21:07
@GutenTag2003

So viel Borniertheit ertrage ich nicht. Ich setze Dich jetzt auf die Ignorieren-Liste.

GutenTag2003  13.05.2025, 21:08
@Philippus1990
So viel Borniertheit ertrage ich nicht

Ich verstehe Dich.

Fakten tun weh, wenn man nur Stimmung machen will.

Finde ich gut.

Ich finde es gut, dass jetzt jeder Zugriff hat.
Die Wenigsten werden überhaupt etwas davon lesen, aber die Geheimhaltung mit Anschuldigungen ohne Belege fand ich nicht in Ordnung.

Wenn sich der Verfassungsschutz so sicher ist, dass er gut gearbeitet hat, dann braucht er sich ja nicht fürchten, oder?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin sehr politisch interessiert.

Eisenschlumpf  17.05.2025, 13:59
Die Wenigsten werden überhaupt etwas davon lesen, aber die Geheimhaltung mit Anschuldigungen ohne Belege fand ich nicht in Ordnung.

Es sind keine Anschuldigungen. Belege sind dabei. Dass Gutachten erst nach Ende vom juristischen Verfahren veröffentlich werden, ist sonst üblich. Warum in dem Verfahren nicht?

terminierertot  23.05.2025, 21:18
@Eisenschlumpf

Nein, das ist ganz und gar nicht üblich.
Ein Angeklagter hat ein Recht darauf die Anklagepunkte und auch die Beweise sehen zu können. Ansonsten kann er sich nicht verteidigen.

Eisenschlumpf  24.05.2025, 16:45
@terminierertot
Nein, das ist ganz und gar nicht üblich.

So war es bei jedem ähnlichen Verfahren bisher. Wieso ist es plötzlich nicht mehr üblich?

Ein Angeklagter hat ein Recht darauf die Anklagepunkte und auch die Beweise sehen zu können. Ansonsten kann er sich nicht verteidigen.

Exakt. Aber das hat nichts mit der Einstufung und dem Verfahren zu tun. Die Einstufung ist keine Klage und die Öffentlichkeit ist nicht angeklagt. Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt und erhält somit Einsicht in die Akten.

Dass die Öffentlichkeit die Inhalte nicht vor Verfahrensende erfährt, ist üblich, egal ob du das leugnest oder nicht.

Es ist also alles, wie es soll.

Finde ich schlecht.
Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen.

Diese Vermutung ist falsch. Spätestens, wenn das Verfahren beendet ist, sind die Informationen aus den Gutachten zugänglich.

Cicero liegt das Geheimgutachten nun vollständig vor, und dessen Inhalt bestätigt diese Vermutung: Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte.

Das ist die Ansicht von den Autoren dort.

Der Verfassungsschutz verfügt in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.

Gut, dass es jetzt öffentlich zugänglich ist. Blamabel für den SPIEGEL, der das Gutachten ebenfalls hatte, aber nicht veröffentlicht hat.


Eisenschlumpf  24.05.2025, 16:46

Warum ist das blamabel?

Schestko  25.05.2025, 15:17
@Eisenschlumpf

Weil er so getan hat, als sei das überzeugend und nur selektiv Beispiele veröffentlicht hat, weil die Autoren wahrscheinlich selber wussten, dass das Müll ist und den Leuten das auffallen wird, wenn sie das Gutachten lesen. Außerdem hat er die Lüge des Verfassungsschutzes mitgespielt, dass man das Gutachten nicht veröffentlichen könne, weil man Quellen schützen müsse, obwohl es in dem Gutachten nur öffentliche Zitate gibt.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 15:19
@Schestko
nur selektiv Beispiele veröffentlicht hat,

Eigentlich gehört nichts veröffentlicht, bis die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

weil die Autoren wahrscheinlich selber wussten, dass das Müll ist und den Leuten das auffallen wird, wenn sie das Gutachten lesen.

Wieso Müll?

Außerdem hat er die Lüge des Verfassungsschutzes mitgespielt, dass man das Gutachten nicht veröffentlichen könne, weil man Quellen schützen müsse, obwohl es in dem Gutachten nur öffentliche Zitate gibt.

Wo haben die das gelogen?

Schestko  25.05.2025, 15:31
@Eisenschlumpf
Eigentlich gehört nichts veröffentlicht, bis die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

Wenn eine Behörde eine Pressemitteilung mit Denuziationswirkung veröffentlicht, aber sich weigert, das zugehörige Gutachten zu veröffentlichen, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, die Begründung zu erfahren. Es ist die Aufgabe von Journalisten, wenn sie das Gutachten haben, es zu veröffentlichen. Ansonsten sind sie Propagandisten, die mit dem Staat und der Regierung kooperieren, anstatt die Öffentlichkeit unabhängig zu informieren. Mit dem Gerichtsverfahren hat das auch nichts zu tun. Die Öffentlichkeit kann sich ja unabhängig von dem Gericht eine Meinung bilden.

Wieso Müll?

Weil es eine Zitatesammlung ist, von denen 90% völlig unproblematisch sind. Die werden dann vom VS in böswilliger Weise interpretiert. Zum Beispiel Kritik an den Coronamaßnahmen und autoritären Tendenzen wird als „Delegetimierung des Staates“ gebrandmarkt, die verfassungsfeindlich sein soll (was natürlich Unsinn ist) oder Kritik am Umgang mit Aiwanger in der „Flugblatt-Affäre“ als antisemitisch. Man merkt, dass die Mitarbeiter den Auftrag hatten, eine Begründung zu finden, um die AfD so einzustufen und sie haben einfach öffentliche Zitate gescreenshoted und alles zusammengetragen, was sie irgendwie für verwertbar hielten.

Wo haben die das gelogen?

Der VS und das Innenministerium haben behauptet, sie würden das Gutachten wegen Quellenschutz nicht veröffentlichen. Dem SPIEGEL lag das Gutachten als erstes vor. Also wussten sie auch, dass darin keine zu schützenden Quellen vorkommen. Wer als Journalist der Öffentlichkeit diesen Umstand verschweigt, lügt und verfehlt seinen Beruf. Es ist die Aufgabe von Journalisten, Regierung und Staat kritisch zu hinterfragen, nicht, deren Narrative zu verbreiten und aufrecht zu erhalten.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 15:35
@Schestko
Wenn eine Behörde eine Pressemitteilung mit Denuziationswirkung veröffentlicht,

Haben sie nicht.

aber sich weigert, das zugehörige Gutachten zu veröffentlichen, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, die Begründung zu erfahren.

Sie erfahren. Nachdem die Verfahren abgeschlossen sind. So wie es sonst auch üblich ist.

Es ist die Aufgabe von Journalisten, wenn sie das Gutachten haben, es zu veröffentlichen.

Nein.

Mit dem Gerichtsverfahren hat das auch nichts zu tun.

Wieso nicht?

Die Öffentlichkeit kann sich ja unabhängig von dem Gericht eine Meinung bilden.

Ja.

Der VS und das Innenministerium haben behauptet, sie würden das Gutachten wegen Quellenschutz nicht veröffentlichen.

Immernoch: Wo?

Es ist die Aufgabe von Journalisten, Regierung und Staat kritisch zu hinterfragen,

Das geht, ohne dass etwas veröffentlicht wird.

nicht, deren Narrative zu verbreiten und aufrecht zu erhalten.

Was für "Narrative"?

Schestko  25.05.2025, 16:18
@Eisenschlumpf

Deine Frage ist beantwortet. Du kannst das ja anders sehen, wenn du dein Weltbild vom edlen Staat, der die Opposition bekämpft, um „die Demokratie zu retten“ und den integren Relotius Journaktivisten, die ihn dabei unterstützen, nicht gefährden willst. Das Gutachten ist jetzt ja zum Glück öffentlich verfügbar und weit über AfD-Wähler Grenzen hinaus hat der VS sich jetzt einmal mehr lächerlich gemacht. Selbst die Union will von diesem Gutachten im Grunde nichts mehr wissen, weil die politische Linke sie aufgrund dieses Gutachtens in ein AfD Verbotsverfahren zu drängen versucht, bei dessen Scheitern sie die gelackmeierten sind und man sieht, dass der VS tatsächlich nichts substantiiertes für ein solches Verbot in der Hand hat. Am Ende hat das die gesellschaftliche Spaltung vertieft und beide Seiten sehen sich bestätigt. Ein passender Ausgang am Ende von Faesers Ministerschaft.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 16:20
@Schestko
Deine Frage ist beantwortet.

 

Du kannst das ja anders sehen, wenn du dein Weltbild vom edlen Staat, der die Opposition bekämpft, um „die Demokratie zu retten“

Nein.

Das Gutachten ist jetzt ja zum Glück öffentlich verfügbar

Was ein Fehler ist.

und weit über AfD-Wähler Grenzen hinaus hat der VS sich jetzt einmal mehr lächerlich gemacht.

Nein.

Selbst die Union will von diesem Gutachten im Grunde nichts mehr wissen, weil die politische Linke sie aufgrund dieses Gutachtens in ein AfD Verbotsverfahren zu drängen versucht,

Das ist mit diesem Gutachten unmöglich.

bei dessen Scheitern sie die gelackmeierten sind und man sieht, dass der VS tatsächlich nichts substantiiertes für ein solches Verbot in der Hand hat.

Es geht nicht um ein Verbot. Weder mit dem Gutachten noch mit dem Verfahren dazu.

Schestko  25.05.2025, 16:45
@Eisenschlumpf

Ist kein Fehler. Mir scheint, du hast ein Problem damit zu haben, wenn Bürger Zugang zu Informationen haben und sich eigenständig eine Meinung bilden können. Damit hast du aber in Wahrheit ein Problem mit der Demokratie. Denn in einer Demokratie ist das für die Wahlentscheidung nunmal unerlässlich. Ganz besonders dann, wenn staatliche Behörden versuchen, Einfluss auf die Willensbildung zu nehmen. In einem autoritären System, wo das Volk nichts zu sagen hat, ist das irrelevant, da kann man das so machen wie du es dir vorstellst, eine Pressekonferenz abhalten, die Begründung aber geheim halten und das Volk kann dann abwarten, was staatliche Institutionen wie Gerichte dazu sagen, ohne selbst zu denken. Und wer es wagt, das zu kritisieren, ist dann ein Systemfeind, der vom Geheimdienst beobachtet werden muss, weil er „den Staat delegitimiert.“ Kommt aber, gerade in Ostdeutschland, wo viele die DDR noch erlebt haben, nur so mittelmäßig.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 16:50
@Schestko
Ist kein Fehler.

Warum nicht?

Mir scheint, du hast ein Problem damit zu haben, wenn Bürger Zugang zu Informationen haben und sich eigenständig eine Meinung bilden können.

Dein Schein ist falsch.

Damit hast du aber in Wahrheit ein Problem mit der Demokratie.

Habe ich nicht.

Denn in einer Demokratie ist das für die Wahlentscheidung nunmal unerlässlich.

Ach.

Ganz besonders dann, wenn staatliche Behörden versuchen, Einfluss auf die Willensbildung zu nehmen.

Machen sie nicht.

In einem autoritären System, wo das Volk nichts zu sagen hat, ist das irrelevant, da kann man das so machen wie du es dir vorstellst,

Nein danke.

eine Pressekonferenz abhalten, die Begründung aber geheim halten und das Volk kann dann abwarten, was staatliche Institutionen wie Gerichte dazu sagen, ohne selbst zu denken.

Es wird nicht die Begründung geheimgehalten, sondern das Gutachten. So wie es bisher immer legitim war. Warum ist es denn jetzt plötzlich falsch?

Und wer es wagt, das zu kritisieren, ist dann ein Systemfeind, der vom Geheimdienst beobachtet werden muss, weil er „den Staat delegitimiert.“

Sicher nicht!

Kommt aber, gerade in Ostdeutschland, wo viele die DDR noch erlebt haben, nur so mittelmäßig.

Nein. Grade im Beitrittsgebiet sind solche Ideen beliebt.

Wenn im Gutachten sowieso nur öffentlich zugängliche Aussagen genannt werden, wieso ist es dann unerlässlich das für die Meinungsbildung zu Wahlen zu veröffentlichen?

Schestko  25.05.2025, 16:57
@Eisenschlumpf
Es wird nicht die Begründung geheimgehalten, sondern das Gutachten. So wie es bisher immer legitim war. Warum ist es denn jetzt plötzlich falsch?

Das Gutachten ist die Begründung! Die Begründung, warum es geheimgehalten wurde, ist offensichtlich eine Lüge. Der wahre Grund ist damit offenbar, dass die Behörde wusste, dass das Gutachten nichts wert ist und es geheimgehalten wurde, damit das keiner sieht. Wie staatsgläubig und untertänig muss man denn bitte sein, dass man das nicht erkennt? Und dass man ernsthaft behauptet, dass es keinen Einfluss auf die Meinungsbildung hätte, wenn man in einer Pressekonferenz bekannt gibt, dass eine Partei „gesichert rechtsextrem“ sei. Nein, das ist natürlich überhaupt nicht geeignet, Leute davon abzuschrecken, diese Partei zu wählen, ist klar. Deshalb musste der VS auch zwischenzeitlich die Pressemitteilung wieder entfernen, weil das ja gar keine Auswirkungen hat.

Wenn im Gutachten sowieso nur öffentlich zugängliche Aussagen genannt werden, wieso ist es dann unerlässlich das für die Meinungsbildung zu Wahlen zu veröffentlichen?

Weil die Wähler eben wissen müssen, ob an dieser Einstufung was dran ist, oder ob das ein politisches Manöver einer weisungsgebunden Behörde unter Führung einer SPD Innenministerin war, um eine Oppositionspartei zu diskreditieren. Eigentlich einfach zu verstehen, wenn man es verstehen will.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 17:02
@Schestko
Die Begründung, warum es geheimgehalten wurde, ist offensichtlich eine Lüge.

Solche Gutachten werden geheimgehalten, bis die juristischen Verfahren beendet sind. Früher wie jetzt.

Der wahre Grund ist damit offenbar, dass die Behörde wusste, dass das Gutachten nichts wert ist und es geheimgehalten wurde, damit das keiner sieht.

Das ist nicht nachvollziehbar. Spätestens in den Gerichtsverfahren wäre das herausgekommen.

Wie staatsgläubig und untertänig muss man denn bitte sein, dass man das nicht erkennt?

Überhaupt nicht.

Und dass man ernsthaft behauptet, dass es keinen Einfluss auf die Meinungsbildung hätte, wenn man in einer Pressekonferenz bekannt gibt, dass eine Partei „gesichert rechtsextrem“ sei.

Es geht nicht darum, sondern um die Inhalte der Partei. Und da kann man einwandfrei selbst erkennen, dass zahlreiche rechtsextremistische Positionen vorhanden sind.

Nein, das ist natürlich überhaupt nicht geeignet, Leute davon abzuschrecken, diese Partei zu wählen, ist klar.

Eben.

Deshalb musste der VS auch zwischenzeitlich die Pressemitteilung wieder entfernen, weil das ja gar keine Auswirkungen hat.

Nein, sondern weil die AfD gegen die Einstufung geklagt hat. Und auch das ist ein übliches Verfahren.

Schestko  25.05.2025, 17:22
@Eisenschlumpf
Solche Gutachten werden geheimgehalten, bis die juristischen Verfahren beendet sind. Früher wie jetzt.

Falsch. Es wurde ja öffentlich verkündet. Frühere Gutachten wurden auch nur öffentlich, weil sie geleaked wurden. Die Denuziationswirkung geht von der öffentlichen Verkündung aus, nicht von dem Gutachten. Das entlastet die AfD weitgehend, weil es zeigt, nach welchen Maßstäben diese Behörde arbeitet und dass sie Regierungs- und Staatskritik einer Oppositionspartei für extremistisch hält.

Es geht nicht darum, sondern um die Inhalte der Partei. Und da kann man einwandfrei selbst erkennen, dass zahlreiche rechtsextremistische Positionen vorhanden sind.

Darum geht es nicht. Sondern darum, ob die gesamte Partei „gesichert rechtextrem“ ist (was im Übrigen keine juristische Kategorie ist, sondern ein Arbeitsbegriff des VS, den er selbst definiert). Die Grünen oder die Linke werden ja auch nicht beobachtet oder so eingestuft, nur weil da Linksextremisten in der Partei mit entsprechenden Positionen sind. Gäbe es einen AfD Innenminister, könnte das freilich passieren. Ich wäre gespannt, ob du das alles dann immer noch so entspannt sehen würdest.

Nein, sondern weil die AfD gegen die Einstufung geklagt hat. Und auch das ist ein übliches Verfahren.

Eben. Weil es nämlich sehr wohl Auswirkungen hat. Man hätte es ja auch lassen können, das öffentlich zu verkünden und den Ausgang des Verfahrens abwarten können. Hat man natürlich nicht gemacht, weil man die Wirkung natürlich haben wollte.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 17:29
@Schestko
Falsch.

Wieso?

Es wurde ja öffentlich verkündet.

Nein. Es wurde geheimgehalten.

Frühere Gutachten wurden auch nur öffentlich, weil sie geleaked wurden.

Eben. Weil sie bis zum Ende vom Gerichtsverfahren offiziell nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das ist nichts Neues.

Die Denuziationswirkung geht von der öffentlichen Verkündung aus, nicht von dem Gutachten.

Es gibt keine Denunziationswirkung, weil es keine Denunzierung gibt.

Die Grünen oder die Linke werden ja auch nicht beobachtet oder so eingestuft, nur weil da Linksextremisten in der Partei mit entsprechenden Positionen sind.

Weil es offensichtlich weniger davon gibt.

Gäbe es einen AfD Innenminister, könnte das freilich passieren.

Auch ohne.

Ich wäre gespannt, ob du das alles dann immer noch so entspannt sehen würdest.

Wozu nicht?

Weil es nämlich sehr wohl Auswirkungen hat.

Welche?

Wer die AfD aus Überzeugung wählt, wählt sie auch weiter aus Überzeugung. Wer nicht, der macht sich auch so Gedanken drum.

Man hätte es ja auch lassen können, das öffentlich zu verkünden und den Ausgang des Verfahrens abwarten können.

Nein, die Einstufung muss veröffentlicht werden.

Hat man natürlich nicht gemacht, weil man die Wirkung natürlich haben wollte.

Die Wirkung, dass die AfD jetzt beliebter ist.

Schestko  25.05.2025, 17:47
@Eisenschlumpf

Die AfD greift übrigens nicht das Gutachten an, sondern die Einstufung, die mit diesem Gutachten begründet wird. Das scheinst du irgendwie zu verwechseln.

Die Wirkung, dass die AfD jetzt beliebter ist.

Ja, das hat ja auch seine Gründe, die in diesem Verhalten liegen. Als Liberaler mag man die AfD ja ähnlich wenig, wie Grüne, SPD und Linke, aber jetzt müssen Liberale die AfD verteidigen, um Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen. Aber es gibt ja Hoffnung: Die linken, regierungsnahen Medien verlieren immer mehr Glaubwürdigkeit und Einfluss, eben weil sie über so etwas nicht kritisch berichten, während sich neue liberale, rechte und linke Medien etablieren, die kritisch berichten. Fernsehen und Print verlieren sowieso an Einfluss und im Internet gibt es keine Vebreitungshürden für diese Medien. Es gibt also wieder eine kritische Öffentlichkeit, die so etwas nicht einfach so hinnimmt, und das auch entsprechend kritisch bewertet. Dass das Gutachten jetzt ja öffentlich ist, ist der Beweis dafür, dass es noch kritischen Journalismus gibt, auch wenn dir das nicht passt. Irgendwann hätte ohnehin ein Gericht den VS dazu verpflichtet, das zu veröffentlichen.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 17:50
@Schestko
Das scheinst du irgendwie zu verwechseln.

Nein.

aber jetzt müssen Liberale die AfD verteidigen,

Nein.

um Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen.

Gegen wen?

Es gibt also wieder eine kritische Öffentlichkeit, die so etwas nicht einfach so hinnimmt, und das auch entsprechend kritisch bewertet.

Wieso "wieder"? Die hat es immer gegeben.

Dass das Gutachten jetzt ja öffentlich ist, ist der Beweis dafür, dass es noch kritischen Journalismus gibt,

Es geht dabei nicht um kritischen Journalismus, sondern dass ein Dokument veröffentlicht wurde, das erst viel später hätte veröffentlicht werden dürfen und das von offiziellen Stellen. Wie es bisher immer der Fall war.

auch wenn dir das nicht passt.

Damit hat es nichts zu tun.

Irgendwann hätte ohnehin ein Gericht den VS dazu verpflichtet, das zu veröffentlichen.

Eben. Wenn die Verfahren beendet sind. Wie es bisher immer der Fall war.

Schestko  25.05.2025, 18:16
@Eisenschlumpf
Gegen wen?

Übergriffige und autoritär agierende Politiker und Behörden. Dieser Fall ist ja nur ein Beispiel.

Wieso "wieder"? Die hat es immer gegeben.

Nicht in den großen Medien (abgesehen von Springer). Das zeigt ja auch der Umgang mit diesem Fall mal wieder.

Es geht dabei nicht um kritischen Journalismus, sondern dass ein Dokument veröffentlicht wurde, das erst viel später hätte veröffentlicht werden dürfen und das von offiziellen Stellen.

Das sehen die Journalisten, die es veröffentlicht haben und auch die Mehrheit der Öffentlichkeit richtigerweise anders. Dobrindt wollte überlegen, es zu veröffentlichen. Der Plan von Faeser und dem VS war es, das gar nicht zu veröffentlichen. Aber das entscheidet auch nicht die Politik. Wer A sagt, und so eine Behauptung öffentlich in den Raum stellt, muss auch B sagen. In einem Rechtsstaat gibt es keine (öffentliche) Anklage ohne Beweise.

Eben. Wenn die Verfahren beendet sind. Wie es bisher immer der Fall war.

Nein, schon früher. Die Presse und auch einfache Bürger haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Die Herausgabe darf nur verweigert werden, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen. Der VS hat Quellenschutz als Vorwand genommen, aber es gibt dort keine Quellen in dem Gutachten (und wenn hätte man die schwärzen können). Juristisch ein einfacher Fall für das Gericht, den Auskunftsanspruch zu bejahen.

Eisenschlumpf  25.05.2025, 18:19
@Schestko
Dobrindt wollte überlegen, es zu veröffentlichen.

Und das, obwohl es nicht erlaubt ist.

Wer A sagt, und so eine Behauptung öffentlich in den Raum stellt, muss auch B sagen. In einem Rechtsstaat gibt es keine (öffentliche) Anklage ohne Beweise.

Eben.

Die Presse und auch einfache Bürger haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden.

Was die Sachen mit ihnen selbst betrifft. Nicht über Dritte.

Die Herausgabe darf nur verweigert werden, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen.

Wie zum Beispiel ein Gerichtsverfahren.

Juristisch ein einfacher Fall für das Gericht, den Auskunftsanspruch zu bejahen.

Offensichtlich nicht, sonst wäre das bereits entschieden worden.

Schestko  25.05.2025, 18:23
@Eisenschlumpf
Und das, obwohl es nicht erlaubt ist.

Ist es.

Eben

Eben deshalb muss es veröffentlicht werden.

Was die Sachen mit ihnen selbst betrifft. Nicht über Dritte.

Falsch. Es liegt ein öffentliches Interesse vor.

Wie zum Beispiel ein Gerichtsverfahren.

Das Gerichtsverfahren steht dem nicht entgegen. Das beeinträchtigt das Gerichtsverfahren überhaupt nicht, dass das öffentlich ist. Das ist kein Geschworenengericht, das darüber entscheidet. Und selbst dann wäre es aus juristischer Sicht kein Problem.

Offensichtlich nicht, sonst wäre das bereits entschieden worden.

Es besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr, da das Gutachten jetzt ja öffentlich ist.