Verfassungsschutz: Medien veröffentlichen AfD-Gutachten?
"Cicero", "Nius" und die "Junge Freiheit" haben auf ihren Internetseiten das bisher geheime Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD veröffentlicht. Die Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung beruht auf diesem.
Laut "Cicero"-Autor Mathias Brodkorb enthält das Gutachten "keine relevanten geheimdienstlichen Quellen". Er schreibt:
Die Einstufung als „geheim“ sollte nach offizieller Verlautbarung dazu dienen, geheimdienstliche Quellen zu schützen. Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen.
Cicero liegt das Geheimgutachten nun vollständig vor, und dessen Inhalt bestätigt diese Vermutung: Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte. Der Verfassungsschutz verfügt in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Was ist Eure Meinung zur Veröffentlichung des Gutachtens?
21 Stimmen
8 Antworten
Das der Verfassungsschutz nur wenige 'geheime' Quellen (V-Leute, oder Abhörmaßnahmen) hat und die nur selten anwenden darf, ist eigentlich seit Jahrzehnten bekannt. Iwann Gysi in einem Interview beschrieben, dass seine dicke Überwachungsakte aus Zeitungsausschnitten und Protokollen von öffentlichen Reden bestand. Etwas anderes dürften sie auch nicht ohne Gerichtsbeschluss!
Allerdings ist eben die AfD so weit rechts (und doof), dass sie ihre Hass und HetzerSprüche eben auch öffentlich raushauen, wenn auch nicht unbedingt in den Parlamenten.
Etwas anderes dürften sie auch nicht ohne Gerichtsbeschluss!
Darüber entscheidet kein Gericht, sondern die G10-Kommission. Telekommunikationsüberwachung ist ohnehin nur bei der Gefahr von Straftaten zulässig - und bei Abgeordneten fast ausgeschlossen.
Abwarten.
Die Wertung wird nicht der Cicero usw. sondern ein Gericht vornehmen.
Ob das "Veröffentlichte" der gesamt Bericht, die vollständig Ergebnisse sind, kann man glaube oder nicht.
Viel bedeutsamer wird die gerichtliche Entscheidung sein.
Weil die AfD einen Antrag gestellt hat.
Wusstest Du das denn nicht?
Bedeutet dies, dass Dich Tatsachen nicht interessieren?
Es ging in meiner Frage nicht um die Einstufung der AfD, sondern um die Veröffentlichung des Gutachtens.
Du weißt es sicher nicht, aber das ist der Zusammenhang.
Keine Dir genehmen Zeitungen entscheiden sondern das Gericht
sondern um die Veröffentlichung des Gutachtens.
Welches Gutachten meinst Du denn?
Hast Du Dir meine Frage überhaupt durchgelesen?
Ja, ich habe die Frage nämlich formuliert. Und Du hast sie nicht gelesen und antwortest auf eine Frage, die ich nicht gestellt habe. Die Frage lautete: "Was ist Eure Meinung zur Veröffentlichung des Gutachtens?"
Und, den Zusammenhang hast Du immer noch nicht verstanden.
Ich habe auf Deine Frage geantwortet. Dass sie Dir nicht gefällt, kann ich verstehen. Dass Du den Zusammenhang nicht verstehst, ist Dein Problem.
Mir ist schon klar, dass Du auf Show machst / machen willst.
So viel Borniertheit ertrage ich nicht. Ich setze Dich jetzt auf die Ignorieren-Liste.
So viel Borniertheit ertrage ich nicht
Ich verstehe Dich.
Fakten tun weh, wenn man nur Stimmung machen will.
Ich finde es gut, dass jetzt jeder Zugriff hat.
Die Wenigsten werden überhaupt etwas davon lesen, aber die Geheimhaltung mit Anschuldigungen ohne Belege fand ich nicht in Ordnung.
Wenn sich der Verfassungsschutz so sicher ist, dass er gut gearbeitet hat, dann braucht er sich ja nicht fürchten, oder?
Die Wenigsten werden überhaupt etwas davon lesen, aber die Geheimhaltung mit Anschuldigungen ohne Belege fand ich nicht in Ordnung.
Es sind keine Anschuldigungen. Belege sind dabei. Dass Gutachten erst nach Ende vom juristischen Verfahren veröffentlich werden, ist sonst üblich. Warum in dem Verfahren nicht?
Nein, das ist ganz und gar nicht üblich.
Ein Angeklagter hat ein Recht darauf die Anklagepunkte und auch die Beweise sehen zu können. Ansonsten kann er sich nicht verteidigen.
Nein, das ist ganz und gar nicht üblich.
So war es bei jedem ähnlichen Verfahren bisher. Wieso ist es plötzlich nicht mehr üblich?
Ein Angeklagter hat ein Recht darauf die Anklagepunkte und auch die Beweise sehen zu können. Ansonsten kann er sich nicht verteidigen.
Exakt. Aber das hat nichts mit der Einstufung und dem Verfahren zu tun. Die Einstufung ist keine Klage und die Öffentlichkeit ist nicht angeklagt. Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt und erhält somit Einsicht in die Akten.
Dass die Öffentlichkeit die Inhalte nicht vor Verfahrensende erfährt, ist üblich, egal ob du das leugnest oder nicht.
Es ist also alles, wie es soll.
Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen.
Diese Vermutung ist falsch. Spätestens, wenn das Verfahren beendet ist, sind die Informationen aus den Gutachten zugänglich.
Cicero liegt das Geheimgutachten nun vollständig vor, und dessen Inhalt bestätigt diese Vermutung: Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte.
Das ist die Ansicht von den Autoren dort.
Der Verfassungsschutz verfügt in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Gut, dass es jetzt öffentlich zugänglich ist. Blamabel für den SPIEGEL, der das Gutachten ebenfalls hatte, aber nicht veröffentlicht hat.
Warum sollte darüber ein Gericht entscheiden? Es ist nicht davon auszugehen, dass es eine Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 353b Abs. 4 Nr. 2 StGB erteilt werden wird.