Wie findet ihr Frauke Brosius-Gersdorf?
6 Antworten
Sie ist eine anerkannte Rechtswissenschaftlerin mit Schwerpunkt in Verfassungs- und Sozialrecht, deren Wahl zur Bundesverfassungsrichterin durch trügerische Aktionen diskutiert wurde. Vorwürfe sind unteranderem, dass sie bei ihrer Dissertation bei ihren Mann abgeschrieben haben soll, obwohl seine Arbeit erst vier Jahre später entstanden ist. Ein Schwerpunkt der Kritik an ihr, ist ihre Einschätzung zur Schwangerschaftsabbrüchen. Dabei vertritt sie hier die gleiche Position wie 80 % der Bevölkerung.
Zur Einordnung ihrer Person hier mal ein Zeitungsartikel der Zeit: Und diese Frau soll links sein?
Und ein Interview von Markus Lanz mit ihr.
Diese Behauptungen über die Aussage von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verkennt grundlegende verfassungsrechtliche Zusammenhänge. Es ist richtig, dass Grundrechte jedem Menschen zustehen und nicht vom Staat „verliehen“ werden. Das schließt aber nicht aus, dass ihre Ausübung unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf, und genau darum geht es in der von ihr getätigten Aussage.
Das Grundgesetz selbst sieht solche Einschränkungen ausdrücklich vor. So erlaubt etwa Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 GG („in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“) Beschränkungen der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person, wenn sie gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind. Ähnliches gilt etwa auch für Artikel 8 GG (Versammlungsfreiheit), Artikel 11 GG (Freizügigkeit) oder Artikel 12 GG (Berufsfreiheit).
In einer Pandemie kann der Schutz anderer, etwa vor schweren Krankheitsverläufen, eine solche Einschränkung rechtfertigen. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Jede Maßnahme muss einem legitimen Zweck dienen (z. B. Infektionsschutz), geeignet, erforderlich und angemessen sein. Wer sich bewusst gegen eine Impfung entscheidet, kann aus Sicht des Gesetzgebers ein höheres Risiko für andere darstellen. Dass solche Personen ggf. länger von bestimmten Einschränkungen betroffen sind, ist rechtlich nicht gleichbedeutend mit einer „Bestrafung“, sondern Ausdruck dieser verfassungsrechtlichen Abwägung.
Diese Sichtweise wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, etwa in:
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 zur Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen:
Die Pflicht wurde als verfassungsrechtlich zulässig eingestuft, um besonders gefährdete Menschen zu schützen.
" BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 zur sog. „Bundesnotbremse“:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen wurden als verhältnismäßig und grundrechtskonform beurteilt.
Vor diesem Hintergrund ist die Aussage von Frau Brosius-Gersdorf juristisch korrekt. Sie beschreibt keine „Gewährung“ oder „Aberkennung“ von Grundrechten, sondern bezieht sich auf die verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit, Grundrechtsausübungen zeitweise einzuschränken, um andere zu schützen. Daher fehlt der Behauptung, sie vertrete ein „totalitäres“ Staatsverständnis, jede sachlichen und verfassungsrechtlichen Grundlage.
Mir haben bereits die Aussagen von Brosius-Gersdorf zur Impfpflicht gereicht, um diese Frau als höchst problematisch einzustufen.
„Wer ein Impfangebot erhält und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden, aber muss auch mit den Konsequenzen leben. Für solche Personen muss der Staat Freiheitsrechte nicht so rasch zurück gewähren.“ - Frauke Brosius-Gersdorf
Schon dieses kurze Zitat sagt alles über Brosius-Gersdorf und ihre "juristische Expertise" aus! Wer meint, nicht der Bürger sei Träger unveräußerlicher Freiheitsrechte, sondern der Staat würde, je nach Verhalten des Bürgers mal mehr oder weniger, Freiheitsrechte gewähren, offenbart ein totalitäres Staats- und Rechtsverständnis und hat am Verfassungsgericht absolut nichts verloren.
Ihre Aufweichung der Menschenwürde ist da keine Überraschung und wäre der Dammbruch für weitere, schrittweise Aufweichungen von Grundrechten ("Boiling Frog") zugunsten weltanschaulich linker Positionen. So eine Person als Verfassungsrichterin wäre fatal.
Hier sieht man mal wieder die riesige Selbstüberschätzung, die manche Internetuser haben.
Die Behauptungen über die Aussage von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verkennen grundlegende verfasdsungsrechtliche Zusammenhänge. Es ist richtig, dass Grundrechte jedem Menschen zustehen und nicht vom Staat „verliehen“ werden. Das schließt aber nicht aus, dass ihre Ausüblung unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf, und genau darum geht es in der von ihr getätigten Aussage.
Das Grundgesetz selbst sieht solche Einschränkungen ausdrücklich vor. So erlaubt etwa Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 GG („in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“) (relative Grundrechte) Beschränkungen der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person, wenn sie gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind. Ähnliches gilt etwa auch für Artikel 8 GG (Versammlungsfreiheit), Artikel 11 GG (Freizügigkeit) oder Artikel 12 GG (Berufsfreiheit).
In einer Pandemie kann der Schutz anderer, etwa vor schweren Krankheitsverläufen, eine solche Einschränkung rechtfertigen. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Jede Maßnahme muss einem legitimen Zweck dienen (z. B. Infektionsschutz), geeignet, erforderlich und angemessen sein. Wer sich bewusst gegen eine Impfung entscheidet, kann aus Sicht des Gesetzgebers ein höheres Risiko für anddere darstellen. Dass solche Personen ggf. länger von bestimmten Einschränkungen betroffen sind, ist rechtlich nicht gleichbedeutend mit einer „Bestrafung“, sondern Ausdruck dieser verfassungsrechtlichen Abwägung.
Diese Sichtweise wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, etwa in:
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 zur Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen:
Die Pflicht wurde als verfassungsrechtlich zulässig eingestuft, um besonders gefährdete Menschen zu schützen.
" BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 zur sog. „Bundesnotbremse“:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen wurden als verhältnismäßig und grundrechtskonform beurteilt.
Vor diesem Hintergrund ist die Aussage von Frau Brosius-Gersdorf juristisch korrekt. Sie beschreibt keine „Gewährung“ oder „Aberkennung“ von Grundrechten, sondern bezieht sich auf die verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit, Grundrechtsausübungen zeitweise einzuschränken, um andere zu schützen. Daher fehlt der Behauptung, sie vertrete ein „totalitäres“ Staatsverständnis, jede sachlichen und verfassungsrechtlichen Grundlage.
Weiterhin:
"Brosius-Gersdorf wird unter anderem eine "ultralinke" Haltung und ideologisches Handeln vorgeworfen – dabei entspricht ihre Haltung der Mehrheitsmeinung in Deutschland: Laut einer repräsentativen Umfrage von 2022 befürworten 83 Prozent der Bevölkerung die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Auch die medizinische Fachwelt teilt diese Einschätzung: Der 129. Deutsche Ärztetag hat sich 2025 mehrheitlich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches im ersten Trimenon ausgesprochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihrer evidenzbasierten Leitlinie von 2022 ausdrücklich die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Verzicht auf verpflichtende Beratung und gesetzliche Wartezeiten – da all dies die körperliche und psychische Gesundheit ungewollt Schwangerer gefährden kann.
Der Vorwurf mangelnder Neutralität, der Prof. Brosius-Gersdorf entgegenschlägt, wird selektiv und politisch motiviert erhoben. Ein Blick in die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Auch frühere Richter*innen vertraten deutlich erkennbare Positionen zum Schwangerschaftsabbruch – teils mit Nähe zu Organisationen wie der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. oder dem "Marsch für das Leben". Ernst-Wolfgang Böckenförde, der als Verfassungsrichter das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch 1993 mittrug, war selbst zeitweise Mitglied in der Juristen-Vereinigung Lebensrecht. Peter Müller, bis 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht, unterstützt öffentlich den "Marsch für das Leben". Die Forderung nach weltanschaulicher Neutralität darf nicht dazu dienen, gezielt progressive Positionen auszuschließen."
https://hpd.de/artikel/zur-oeffentlichen-debatte-um-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-23245
Die Menschenwürde muss zudem abgelehnt werden, damit Abtreibungen überhaupt zugängig wären.
Was heißt zudem links? Bspw.: Arbeitnehmerrechte stärken, für faire Löhne sorgen, Arbeitslosen helfen, den Klimawandel bekämpfen und dabei Förderungen für Menschen mit eher wenig Geld bereitstellen, sich für sexueller Selbstbestimmung und Vielfalt einsetzen solange sie niemandem schadet. Finde ich klasse!
Toller Mensch, hervorragende Juristin, nur zu empfehlen! 😊Empfehlenswert macht sie übrigens auch das Durchstehen der überwiegend auf aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten aufgebaute Fake-News-Kampagne, die von rechtsaußen-Akteuren betrieben wird, die plötzlich etwas von Menschenwürde faseln, jedoch:
- Flüchtlinge reihenweise sterben lassen würden
- Bürgergeldempfänger im Winter auf die Straße setzen würden
- Leute aus Freiheitsgründen mit Corona angesteckt haben und die völlig irrational die oft lebensrettende Impfung dämonsierten und immer noch dämonsieren/man beachte, dass dort wo AfD gewählt und AfD-Propaganda konsumiert wurde, besonders viele Leute an Corona starben
- den Klimawandel leugnen oder in seiner Gefahr verharmlosen, was in Realpolitik unzählige Todesopfer nach sich ziehen würde.
- die Hilfe an arme Länder regelmäßig verschmähen und Musk- und Trump-Fans sind, die mit DOGE und dem Einstampfen von USAID wahrscheinlich 100000e Tode, darunter die von zahlreichen Kindern zu verantworten haben werden
. Weiterhin:
"Brosius-Gersdorf wird unter anderem eine "ultralinke" Haltung und ideologisches Handeln vorgeworfen – dabei entspricht ihre Haltung der Mehrheitsmeinung in Deutschland: Laut einer repräsentativen Umfrage von 2022 befürworten 83 Prozent der Bevölkerung die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Auch die medizinische Fachwelt teilt diese Einschätzung: Der 129. Deutsche Ärztetag hat sich 2025 mehrheitlich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches im ersten Trimenon ausgesprochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihrer evidenzbasierten Leitlinie von 2022 ausdrücklich die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Verzicht auf verpflichtende Beratung und gesetzliche Wartezeiten – da all dies die körperliche und psychische Gesundheit ungewollt Schwangerer gefährden kann.
Der Vorwurf mangelnder Neutralität, der Prof. Brosius-Gersdorf entgegenschlägt, wird selektiv und politisch motiviert erhoben. Ein Blick in die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Auch frühere Richter*innen vertraten deutlich erkennbare Positionen zum Schwangerschaftsabbruch – teils mit Nähe zu Organisationen wie der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. oder dem "Marsch für das Leben". Ernst-Wolfgang Böckenförde, der als Verfassungsrichter das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch 1993 mittrug, war selbst zeitweise Mitglied in der Juristen-Vereinigung Lebensrecht. Peter Müller, bis 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht, unterstützt öffentlich den "Marsch für das Leben". Die Forderung nach weltanschaulicher Neutralität darf nicht dazu dienen, gezielt progressive Positionen auszuschließen."
https://hpd.de/artikel/zur-oeffentlichen-debatte-um-prof-dr-frauke-brosius-gersdorf-23245
Mittlerweile rückt schon ein Bischof von seinen schändlichen Aussagen zurück und sagt, dass er falsch informiert gewesen wäre:
"Einer der prominentesten Kritiker der Juristin Brosius-Gersdorf, der Bamberger Erzbischof Gössl, bedauert seine Aussagen. Nach einem Gespräch mit der Kandidatin für das Verfassungsgericht sagte er, er sei "falsch informiert" gewesen.
Gössl hatte in seiner Predigt am vergangenen Sonntag die geplante Ernennung von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin im Bundestag als "innenpolitischen Skandal" bezeichnet und angesichts der liberalen Haltung der Juristin zum Abtreibungsrecht von einem "Abgrund der Intoleranz und Menschenverachtung" gesprochen."
https://www.tagesschau.de/inland/brosius-gersdorf-erzbischof-goessl-telefonat-100.html
zudem:
"... manche Wortmeldungen, etwa die von Gössl, basierten offenbar auf falschen oder verkürzten Zitaten, die Brosius-Gersdorf zugeschrieben wurden, auch durch rechtspopulistische Kreise. Und so war es dann auch Bätzing, der die Juristin in Schutz nahm, wenn er sagt: "Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden." Und: "Es ist kein Thema für einen Kulturkampf. Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen. Es gibt zu viele Profiteure davon."Bätzing weiß genau, dass das Thema Lebensschutz auch von Rechtspopulisten und Rechtsextremen vereinnahmt wird, um konservative Christen anzusprechen. Der Paderborner Erzbischof Markus Bentz sagte, auch in der Debatte um Brosius-Gersdorf liege es nahe, dass rechtspopulistische und demokratiefeindliche Kräfte das Thema für sich genutzt hätten."
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-katholische-kirche-100.html
, was zeigt, wie tief diese Fake-News-Kampagne vom rechten Rand ging und geht, da sie scheinbar aufrechtgehalten wird.
" Offener Brief: "Mangelnde Vorbereitung" und "unsachliche Debatte"
Rund 300 Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler haben sich am Montag in einem gemeinsamen Brief gegen den Umgang mit der Kandidatin Brosius-Gersdorf ausgesprochen. Das Schreiben lag LTO vorab vor, am Mittag wurde es veröffentlicht. Darin kritisieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, dass Brosius-Gersdorf von den verantwortlichen Institutionen und Personen aus der Politik nicht ausreichend vor einer unsachlichen Diskussion geschützt worden sei. Außerdem scheine das Auswahlverfahren nicht gut vorbereitet gewesen zu sein.
In dem Schreiben heißt es: "Wir protestieren nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde." Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann "gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern", zeuge zumindest von "fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung."
Unterzeichnet haben das Schreiben neben einer jungen Generation von renommierten Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren wie etwa Jelena von Achenbach oder Thomas Wischmeyer auch die durch TV-Auftritte breiter bekannten Staatsrechtler und Größen des Fachs wie Kai Ambos, Ulrich Battis oder Oliver Lepsius. Unter den Unterzeichnern sind auch die ehemaligen Verfassungsrichterinnen und -richter Gabriele Britz, Susanne Baer und Andreas Paulus sowie Wolfgang Hoffmann-Riem.
Initiiert wurde die Stellungnahme von der Strafrechtsprofessorin Susanne Beck, dem Verwaltungsrechtler Stefan Huster und Staatsrechtsprofessor Alexander Thiele.
Brosius-Gersdorf in Fachkreisen "völlig unstreitig""
Es wäre fatal, wenn man dem rechten Rand nach dem Mund reden und die hochgeschätzte Frau Brosius-Gersdorf nicht wählen würde, wegen irgendwelchen rechtsaußen-Kampagnen. Damit ist übrigens nicht der gewöhnliche, fromme Christ gemeint. Es geht hier spezifisch um den rechten Rand, AfD und derartige Gestalten, denen nicht nachgegeben werden darf.
Sie tut mir leid. Sie hat Aussagen gemacht, die mit der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, die aber völlig verdreht wurden. Ich teile ihre Ansichten nicht, aber diese Hetze, von Medien, dem rechten Spektrum und auch dem linken Spektrum hat sie nicht verdient. Denn, sie wurde abgelehnt, weil dem rechten Spektrum ihre Ansichten nicht gefallen hat, das wäre auch der Fall gewesen, wenn sie ein Mann gewesen wäre. Das linke Spektrum initialisiert sie als Opfer, weil sie eine Frau ist.
„Wer ein Impfangebot erhält und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden, aber muss auch mit den Konsequenzen leben. Für solche Personen muss der Staat Freiheitsrechte nicht so rasch zurück gewähren.“ - Frauke Brosius-Gersdorf
Schon dieses kurze Zitat sagt alles über Brosius-Gersdorf und ihre "juristische Expertise" aus! Wer meint, nicht der Bürger sei Träger unveräußerlicher Freiheitsrechte, sondern der Staat würde, je nach Verhalten des Bürgers mal mehr oder weniger, Freiheitsrechte gewähren, offenbart ein totalitäres Staats- und Rechtsverständnis und hat am Verfassungsgericht absolut nichts verloren.
aber diese Hetze, von Medien, dem rechten Spektrum
Welche Hetze?
Wer solch einen Begriff benutzt, den fehlen jedwede Argumente...
Das linke Spektrum initialisiert sie als Opfer, weil sie eine Frau ist.
Was ja auch ein absoluter Schwachsinn ist und wieder eine Problemverschiebung ist...
Gruß Fantho
"Welche Hetze?"
Schau dir beispielsweise diese Seite und deine eigenen ständig widerlegten und immer wieder kehrenden Antworten hier an.
"Wer solch einen Begriff benutzt, den fehlen jedwede Argumente..."
Weswegen? Gibt es wohl keine Hetze gegen sie?
"Was ja auch ein absoluter Schwachsinn ist und wieder eine Problemverschiebung ist..."
Willst du behaupten, dass es keine Männer gibt, die Abscheu vor starken Frauen haben, die unabhängig und nicht auf sie angewiesen sind und das solche Männer sich ebenfalls auf sie einschießen, bspw. Incels oder Nazis, für die Frauen hinter den Herd gehören und nicht ans Gericht?
Du findest also auch, dass es ein ungeborenes Kind keine Menschenwürde hat? Und das Abtreibung bis kurz vor der Geburt in Ordnung ist?
Diese Worte sind ihr im Mund verdreht worden. Sie hat eine Äußerung dazu gemacht, die Ihrer Meinung ist. Hauptsächlich geht es ihr aber darum, die ersten drei Monate straffrei zu machen, was es jetzt noch nicht ist. Deine Argumentation folgt die der rechten Fraktion, die sicherlich von ihr unglücklich getätigt wurde, aber nicht in ihrem Hauptfokus steht.
Das Problem ist, dass Artikel 1GG, der die Menschenwürde betrifft, streng genommen keine Schwangerschaftsabbrüche zulassen würde. Daher nimmt man andere Artikel heran. Darum ging es.
Sie hat das bekommen, was sie ausgesendet hat: Unwürde...
Eine linke Aktivistin deshalb, weil sie stets linkspolitische Aussagen getätigt hat:
- Durch-Genderisierung des Grundgesetzes
- Den Staat per Gesetz zu verpflichten, eine Impfpflicht durchzusetzen
- AfD-Verbot durchziehen
- Menschenwürde dem ungeborenen Leben absprechen
- Abtreibung zu legalisieren
Sie darf nicht zum BVG, da sie jedwede Neutralität missen lässt...
Ihr Auftritt bei Lanz war eine klägliche Darstellung einer Heulsuse, unrefelektierter Aussagen, Schuldzuweisungen auf andere, arrogante Überheblichkeit einer Wissenschaftlerin und vor allem: Das Grundgesetz aufweichen wollende Juristin...
Gruß Fantho
Ich kopiere mal einfach ein anderes Gespräch von uns, passt schon:
"für eine staatlich verpflichtende Impfpflicht ist (linkssozialistisch)"
Völlig demokratisch, Impfpflichten lassen sich zum Schutz der Bevölkerung begründen.
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7869033/
Zudem denkt sie heute anders über das Thema der Notwendigkeit einer Impfpflicht nach. Was Schade ist, schließlich sind die Corona-Impfstoffe sehr vorteilhaft für die meisten leute bis auf wenige Ausnahmen, die jedoch indirekt profitieren würden.
"für erlaubte Babytötungen steht (die Möglichkeit hierzu wird mit ihr eröffnet)"
Föten sind keine Babys und bis zum dritten Monat abzutreiben ist bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen straffrei - eine Sache, die dringend geändert werden muss, Frauen müssen die Möglichkeit haben völlig selbstbestimmt über ihren Körper zu walten.
"den Verbot einer Oppositionspartei für richtig hält (Faschismus)"
Das lässt sich problemlos machen, wenn die Voraussetzungen geschaffen sind und ist vollkommen demokratisch.
"Zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) äußerte Brosius-Gersdorf in einer Talkshow im Jahr 2024: „Wir wollen uns nicht ernsthaft darüber streiten, dass die AfD, angesichts der Erfolge, die sie bei Landtagswahlen erzielt hat und angesichts der Prognosen die sie hat, dass es da an der Gefährlichkeit scheitern würde. Die Frage ist, ob es genug Material der Verfassungsschutzbehörden gibt“, dass die AfD „verfassungsfeindliche Ziele erreicht. […] Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird.“[36]"
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf
Das faschistische Grundgesetz, das zum Schutz vor Extremisten nach dem Faschismus geschaffen wurde, wer kennt es nicht ^^
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
"gegen das GG Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR" ist"
Wo ist sie denn dagegen? Du hast sicher wieder nicht verstanden, dass man Abtreibungen nach Artikel 1GG nicht begründen kann und somit keine einzige möglich wäre. Daher zieht man juristisch andere Artikel heran.
"für das Durchgendern des GG einsetzt (Orwell: Totalitarismus beginnt mit der Veränderung der Sprache)"
Totalitarismus nach Orwell gibt es offenbar seit Jahrtausenden, so oft wie sich die Sprache geändert hat. XD Zumal es eine Befreiung ist, was eine solche Änderung wäre, wenn man bedenkt, dass sich manche Leute weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen. Die wären zufrieden damit.
"Gruß Fantho"
Ein sicheres Zeichen dafür, daß gerade hart geschwurbelt wurde, schon seit Jahren. 😅😅
"arrogante Überheblichkeit einer Wissenschaftlerin und vor allem"
Tja, wenn Sachlichkeit und Kompetenz als Arroganz und Überheblichkeit dargestellt wird, dann ist den Fake-News Tür und Tor geöffnet. Fake-News, wie die, an denen du dich beteiligst - wie einige aus dem rechtspopulistische Milleu, wie hier zu sheen ist.
„Wer ein Impfangebot erhält und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden, aber muss auch mit den Konsequenzen leben. Für solche Personen muss der Staat Freiheitsrechte nicht so rasch zurück gewähren.“ - Frauke Brosius-Gersdorf
Schon dieses kurze Zitat sagt alles über Brosius-Gersdorf und ihre "juristische Expertise" aus! Wer meint, nicht der Bürger sei Träger unveräußerlicher Freiheitsrechte, sondern der Staat würde, je nach Verhalten des Bürgers mal mehr oder weniger, Freiheitsrechte gewähren, offenbart ein totalitäres Staats- und Rechtsverständnis und hat am Verfassungsgericht absolut nichts verloren.