Bundestag – die neusten Beiträge

Werden die neuen Minister die Wahlversprechen halten?

So sieht sein Team aus:

  • Lars Klingbeil (SPD), 47 Jahre, Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler
  • Bärbel Bas (SPD), 57 Jahre, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
  • Boris Pistorius (SPD), 65 Jahre, Bundesminister der Verteidigung
  • Verena Hubertz (SPD), 37 Jahre, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Dr. Stefanie Hubig (SPD), 56 Jahre, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Reem Alabali-Radovan (SPD), 35 Jahre, Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Carsten Schneider (SPD), 49 Jahre, Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Johann Wadephul (CDU), 62 Jahre, Bundesminister des Auswärtigen
  • Thorsten Frei (CDU), 51, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
  • Karin Prien (CDU), 59, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Katherina Reiche (CDU), 51, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
  • Patrick Schnieder (CDU), 57, Bundesminister für Verkehr
  • Nina Warken (CDU), 45, Bundesministerin für Gesundheit
  • Dr. Karsten Wildberger (parteilos), 55, Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung
  • Dorothee Bär (CSU), 47, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Alois Rainer (CSU), 60, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat

Übermäßig SPD vertreten, aber gut, man muss ja die 16,4 Prozent aus dem Volk gut repräsentieren, richtig? Stimmt ja, sonst würde die SPD nicht mitregieren wollen, auch wenn die Union mehr stimmen bekam. Egal, der Wähler wird so oder so nicht das bekommen was er gewählt hat. Evtl. sollte man nächstes Mal einfach mal eine Münze werfen. Kopf Union, Zahl SPD. Wäre günstiger und für die Umwelt besser.

Auch Reformen ab Tag 1 wurden versprochen. Merz ist ja sehr gut in Versprechen abgeben. Vor der Wahl hat er ja schon dafür geübt. Wie seht ihr das?

Wird das eingehalten was versprochen wird, oder ist alles nur heiße Luft?

Wie immer: bleibt sachlich und respektvoll.

Andere Meinung: ... 48%
Nein, das geht nach hinten los. 36%
Ja, alles wird 1:1 umgesetzt. Geliefert wie versprochen. 16%
Regierung, Bundestag, CDU, SPD

Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
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AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein. Wird sie damit erfolgreich sein?

Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die AfD ist rechtsextrem und bedroht die Verfassung. Gegen diese Einschätzung will sich die Partei nun vor Gericht wehren.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem Bestrebung« eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete seit vielen Monaten an einem Gutachten zur AfD. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Behörde die Neubewertung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei vergangene Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Gutachten umfasst über 1100 Seiten und enthält zahlreiche Belege, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-verfassungsschutz-ein-a-c2a66a21-0f88-4562-afe8-def2f3340e61?sara_ref=re-so-app-sh

AfD-Klage hat keinen Erfolg 71%
AfD-Klage hat Erfolg 15%
Unentschieden 14%
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Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

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Teilt Ihr die Kritik von Boris Palmer an der Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz?

Der Politiker stützt sich mit seiner Kritik auf einen Bericht des „Spiegel“, der aus dem 1100 Seiten starken, noch unveröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes (BfV) zitiert. Die darin enthaltenen Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD hätten wenig Substanz, so Palmer. Das Papier enthalte weitgehend öffentlich bekannte Informationen: „Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu.“

Laut „Spiegel“ wird in dem Gutachten auch ein Zitat von Parteichefin Alice Weidel (46) aus dem Jahr 2023 erwähnt, wonach sie in einem Interview von einem „in unserer Kultur völlig unbekannten“ Phänomen der „Messerkriminalität“ gesprochen hatte, das aus Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland gebracht worden sei.

Palmer schreibt dazu, „die Diagnose, dass wir Migranten aus ,gewaltbereiten Kulturen‘ im Land haben“, sei in der Kriminalstatistik ablesbar. Die Gewalt in ihren Heimatländern sei ja ein Grund dafür, dass ihnen Asyl gewährt werde.

Er habe „erwartet, dass V-Männer aus dem Inneren der AfD berichten, dass dort geplant wird, freie Wahlen abzuschaffen, Justiz und Polizei zu unterwandern, einen Putsch vorzubereiten oder zumindest Verfassungsänderungen zur Ermächtigung durchzuführen.“ Palmers Fazit: „Scheint nicht der Fall.“

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Ja 53%
Nein 47%
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