Alternativen zu einem AfD-Verbot?
Ich bin gerade auf einen interessanten Beitrag gestoßen.
Der Publizist und Jurist Heribert Prantl wirbt dafür, rechtsextremen Politikern wie beispielsweise Björn Höcke mit dem Artikel 18 des Grundgesetzes Grundrechte zu entziehen und die Wählbarkeit abzuerkennen. Das sei schneller möglich und einfacher zu handhaben als ein Parteiverbot, so Prantl.
Einfach nur herrlich und geil 🤤
Mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch geht es jetzt endlich los, die Demokratie wird wehrhaft!
Solch ein alternatives Verfahren sollte im Schnelldurchlauf geschehen, für wie realistisch haltet ihr das? Endlich wird etwas gegen diese rechtsextreme Partei unternommen.
Mit der Einstufung als rechtsextremistisch kann die staatliche Parteienfinanzierung für die AfD gestoppt und erweiterte Überwachung eingeleitet werden. AfD Parteimitglieder können ab jetzt aus dem öffentlichen Dienst entbunden werden, sowas von geil alter, endlich eine große Nummer gegen die AfD.
Seid ihr auch so euphorisch und freut ihr euch schon, dass Hass, Hetze und Spaltung bald ein Ende hat?
Quelle: "Gesichert Rechtsextremistisch" - kommt jetzt das AfD-Verbot?
Zu empfehlen: https://afdnee.de/
Damit aus einem Denkzettel kein Bumerang wird.
7 Antworten
Hallo,
Sie denken, Demokratie bedeute, alle Parteien, die einem nicht passen, verbieten zu dürfen.
Doch das hat rein GAR nichts mit Demokratie zu tun.
Es funktioniert nicht, einfach rechts zu verbieten. Sie müssen sich mit dem Problem befassen. Nicht wild um sich schlagen.
Demokratie heißt, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen und nicht durch Parteiverbot, Brandmauer etc. die Spalten zwischen der Bevölkerung noch weiter aufzureißen. Denn das ist das einzige, was Sie dadurch erreichen könnten.
FragTim661
Schwierig zu beurteilen, da bisher kein solches Verfahren erfolgreich war.
Außerdem würde Bernd Höcke dadurch nur die von ihm missbrauchten Grundrechte verwirken, nicht alle Grundrechte (das wäre ja auch unmenschlich).
Solch ein alternatives Verfahren sollte im Schnelldurchlauf geschehen,
Alle Verfahren haben bisher mindestens 4 Jahre gedauert, im Schnelldurchlauf geht also eher nicht.
Die Aberkennung der Wählbarkeit ist dagegen schon viel realistischer, das würde allerdings zu einer großen Kontroverse in der Bevölkerung führen (ähnlich wie letztens in Frankreich).
Edit: Das hat übrigens alles nichts damit zu tun, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde.
Die AfD wehrt sich natürlich gegen diesen Frontalangriff auf die Demokratie. Die Befürworter von Parteiverboten müssen aufpassen, dass sie nicht am Schluss selbst Opfer ihrer eigenen Gesetze werden, denn gefühlte und tatsächliche Willkür kann auch sie selbst irgendwann treffen.
Offen gesagt, die AfD hat nichts zu verbergen. Diese Partei setzt sich jeden Tag wehrhaft für die Anliegen der Bürger und die Aufrechterhaltung der Demokratie ein, während andere Parteien durchblicken lassen, am liebsten alleine, ohne eine schlagkräftige AfD-Opposition politisieren zu wollen. Das ist eine sehr bequeme Haltung, und sie wird das Land nicht weiter bringen. Vielmehr braucht es einen lebhaften Diskurs unter Einbindung aller politischer Kräfte, damit die Demokratie gelebt wird und ausgewogene Lösungen entstehen können.
Ausgewogen heisst nicht, dass man einfach mit der rot-grün gefärbten Politik der letzten 30 Jahre weiter macht wie bisher. Diese Zeiten sind vorbei und die politische Landschaft Deutschlands wird nach und nach wieder ausgeglichener ausfallen.
Mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch geht es jetzt endlich los, die Demokratie wird wehrhaft!
Leider passiert das genaue Gegenteil. Die Salamidiktatur geht weiter. Das Meinungsstrafrecht wird weiter ausgebaut, die Überwachung wird weiter ausgebaut, Kritiker werden stärker verfolgt.
Endlich wird etwas gegen diese rechtsextreme Partei unternommen.
Komplett falscher Ansatz. Die AfD ist ein Symptom. Das Problem ist das politische Versagen auf breiter Linie.
Solch ein alternatives Verfahren sollte im Schnelldurchlauf geschehen
Und genau da sehe ich das Problem. Ein Parteiverbotsverfahren sollte nicht "im Schnelldurchlauf" durchgeführt werden. Auch nicht durch die Hintertüre des Art 18 GG.
Hier mag es die richtigen treffen. Es kann aber irgendwann auch die falschen treffen.
Alex