„Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Oder?
Dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtliche Regel, die über dem deutschen Paragrafen 18 des Asylgesetzes steht. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei die Einreise zu verweigern. Die jetzige Praxis sei nicht zulässig.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nach eigenen Worten für zulässig. „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben.
Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen.
Das bedeutet, dass praktisch alle 351.000 Asylbewerber des letzten Jahres kein Recht haben, nach Deutschland einzureisen bzw. in Deutschland zu verbleiben.
3 Antworten
Ja, genau so ist es, aber Merkel fand das doof.
So wie sie auch die Wahl in Thüringen doof fand.
Und was Merkel doof fand, wurde halt geändert.
Naja, geändert wurde es nicht, aber man hat sich eben nicht dran gehalten...
Es war nicht vorgesehen, als die Asylgesetze gemacht wurden, dass die Hälfte der Menschen die kommen nicht asylberechtigt sind.
Es war vorgesen sie komen und ihr Antrag wird geprüft.
Die vielen Illegalen Migranten sind das Problem, sie haben oft kein Papiere und nennen ihr Herkunftsland nicht.
Die würde ich einsperren bis sie kooperieren. Das ist aber durch das Gesetz nicht abgedeckt.
Die würde ich einsperren bis sie kooperieren.
Wieso? Die würde ich gar nicht erst reinlassen.
Dublin ist nicht ganz so eindeutig, wie du uns hier weiss machen willst.
Die meisten Länder weigern sich erstes die Migranten oder Flüchtinge zurückzunehmen und
Zweitens, nach Polen zum Beispiel darf teilweise nicht zurückgeschickt werden, weil es dort für die Flüchtlinge nicht sicher ist nach menschenrechtlichen Massstäben(Gerichtsurteile).
Die meisten Länder weigern sich erstes die Migranten oder Flüchtlinge zurückzunehmen
Zu dieser Weigerung haben sie aber kein Recht, also müssten man sie sanktionieren. Und zwar so hart, dass es für sie billiger wäre, einen Flüchtling wieder zurückzunehmen.
nach Polen zum Beispiel darf teilweise nicht zurückgeschickt werden, weil es dort für die Flüchtlinge nicht sicher ist nach menschenrechtlichen Massstäben
Wie bitte? Polen soll kein sicheres Herkunftsland sein? Wer erzählt denn so einen Quatsch? Was wird denn dort mit ihnen gemacht? Werden sie etwa eingesperrt und gefoltert, nur weil sie Flüchtlinge sind?
Natürlich. Diese Dinge werden in Thinktanks geplant uns vollzogen (diktiert), um Staaten neue Probleme zu schaffen, damit sie abgelenkt sind, von dem was die Ablenker anstellen. Was sonst
Es ist viel einfacher. Seit Anfang der 1990er Jahre steht im Grundgesetz, dass man kein Asylrecht in Deutschland hat, wenn man auf dem Landweg nach Deutschland kommt. Dann gibt es nix zu prüfen.