Weiterhin Zurückweisungen von Asylsuchenden obwohl es vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Wie findet ihr das?
Innenminister Alexander Dobrint will weiterhin an den Zurückweisungen an den Deutschen Grenzen festhalten, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin es verbietet.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-102.html
Findet ihr dieses sich über eine gerichtliche Entscheidung hinwegsetzen gut oder schlecht?
36 Stimmen
10 Antworten
Hallo
Weiterhin Zurückweisungen von Asylsuchenden obwohl es vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Wie findet ihr das?
Exakt das so Geschilderte ist falsch !
Bei dem Gerichtsentscheid, eines Eilantrages, dreht es sich ausschließlich 1. um Eilentscheidungen und 2. um Personen, die sich bereits in Deutschland befinden, ergo nicht A N der Grenze, sondern H I N T E R der Grenze.
Selbstredend sind Zurückweisungen an der Grenze N I C H T rechtswidrig und werden weiter vollzogen.
Abweisung Asylsuchender >>> hinter Grenze <<< rechtswidrig
Asylsuchende dürfen im Rahmen von Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Geklagt hatten drei Somalier, die nach Polen zurückgeschickt wurden.
Quelle: Spiegel
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Innenminister Alexander Dobrint will weiterhin an den Zurückweisungen an den Deutschen Grenzen festhalten, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin es verbietet.
Selbstverständlich wird Innenminister Dobrint an den Zurückweisungen festhalten, weil diese Schilderung falsch ist! Wie oben bereits geschildert, muss hier unterschieden werden, zwischen A N der Grenze und H I N T E R der Grenze, bzw. I N Deutschland. Dass solche Berichte sofort von den Linken und den Grünen kolportiert werden, ist selbstredend, denn diese Parteien möchten die Anzahl illegaler Migration deutlich ausbauen.
Alles Gute Dir... und bleib gesund
Gruß, RayAnderson 😉

darüber hinaus: Gesetzesgrundlage ändern!
Gerichte können nur aufgrund von Gesetzen urteilen, und wenn der Gesetzgeber erkennt, dass Gerichte in ungewollter Weise urteilen, dann gehört eben das Gesetz so geändert, dass das nicht mehr möglich ist.
das heißt, er kann einen Mörder zum Tod verurteilen? oder eine Dieb zu lebenslang? oder einen bewaffneten Räuber trotz Schuldspruches freigehen lassen? glaub ich nicht.
dann musst Du Dich einfach nur Informieren und nicht nur das Glauben was Dir vorgesetzt wird.
zu deiner Info: ei Richter, der in DE ein Todesurteil fällt, wird sich damit sicher nicht durchsetzen! ebenso so wenig, wie er sich durchsetzen wird damit, einen wegen Mordes zu verurteilen ohne ihn einzusperren: Mord = lebenslang, nix Andres - sogar Totschlag ist mindestens 5 Jahre, wo der Richter VERDAMMT gute Argumente braucht, um auch nur etwas drunter gehen zu können!
Du schreibst einfach nur Unsinn, erstens gibt es keine Todesstrafe seit Jahrzehnten nicht mehr in Deutschland und zweitens wenn einer wegen Mordes verurteilt wird sind das in DE 15 Jahre und nicht Lebenslang wie Du schreibst, 25 Jahre greifen nur wen ein verurteilter (zum Beispiel Indizien Prozesse) auf seine Unschuld besteht. Und weiterhin kann ein zu 15 Jahren Verurteilter in DE nach knapp 8 Jahren ....
Einfach besser Informieren als Sche.... zu verbreiten.
sorry,aber wenn, wie du sagst, ein Richter ein Urteil fällen kann, das nicht gesetzeskonform ist - siehe oben: " ein Richter in DE ist unabhängig und kann auch ein Urteil fällen was nicht unbedingt gesetzeskonform ist." - dann kann er auch ein Todesurteil fällen. warum denn nicht? gesetzeskonform muss nach dem Blödsinn, den du behauptest, sein Urteil ja nicht sein, er kann sich da also jederzeit selbst was zusammenreimen. nach deinen Worten...
In dem konkreten Fall sind die Somalier bereits zwei mal zurückgewiesen worden. Erst beim dritten mal wollten sie Asyl. (Quelle:DLF)
daran sieht man schon, wie sehr diese ganze weltfremde Asylgesetzgebung Missbrauch praktisch herausfordert!
Einfacher wenn die Zurückweisung direkt erfolgt anstatt erst nach 6 Monaten mittels der Dublin Regeln (und grenznaher Unterbringung).
Einreisen darf der Betreffende in beiden Fällen nicht.
Es ging wohl nur um diesen konkreten Fall. Theoretisch müsste man ja die rote Armee ins Land lassen, wenn sie "Asyl" brüllen. Es ist eh an der Zeit die Gesetze zu ändern. Das geht wohl nur europaweit.
Grundsätzlich handelt es sich "nur" um einen Eilentscheid.
Außerdem handelt es sich bei dem Fall um einen Vorfall HINTER der Grenze, bzw. innherhalb Deutschlands. Zurückweisungen an den Grenzen sind davon überhaupt nicht betroffen.
Aber JA... wenn ein Staat irgendwann nicht mehr Herr seiner Grenzen sein sollte, dann ist es überfällig, dass Gesetze angepasst werden.
Einer Person, die beispielsweise von Österreich, an die deutsche Grenze gelangt, fehlt jeglicher Asylgrund. Es ist nicht plausibel, dass ein "Flüchtling" aus woher auch immer, in Österreich verfolgt wäre...
Asylgesetz (AsylG) § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge
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naja sagen wir mal fast richtig, ein Richter in DE ist unabhängig und kann auch ein Urteil fällen was nicht unbedingt gesetzeskonform ist.