Weiterhin Zurückweisungen von Asylsuchenden obwohl es vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Wie findet ihr das?
Innenminister Alexander Dobrint will weiterhin an den Zurückweisungen an den Deutschen Grenzen festhalten, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin es verbietet.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-102.html
Findet ihr dieses sich über eine gerichtliche Entscheidung hinwegsetzen gut oder schlecht?
32 Stimmen
10 Antworten
Hallo
Weiterhin Zurückweisungen von Asylsuchenden obwohl es vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Wie findet ihr das?
Exakt das so Geschilderte ist falsch !
Bei dem Gerichtsentscheid, eines Eilantrages, dreht es sich ausschließlich 1. um Eilentscheidungen und 2. um Personen, die sich bereits in Deutschland befinden, ergo nicht A N der Grenze, sondern H I N T E R der Grenze.
Selbstredend sind Zurückweisungen an der Grenze N I C H T rechtswidrig und werden weiter vollzogen.
Abweisung Asylsuchender >>> hinter Grenze <<< rechtswidrig
Asylsuchende dürfen im Rahmen von Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Geklagt hatten drei Somalier, die nach Polen zurückgeschickt wurden.
Quelle: Spiegel
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Innenminister Alexander Dobrint will weiterhin an den Zurückweisungen an den Deutschen Grenzen festhalten, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin es verbietet.
Selbstverständlich wird Innenminister Dobrint an den Zurückweisungen festhalten, weil diese Schilderung falsch ist! Wie oben bereits geschildert, muss hier unterschieden werden, zwischen A N der Grenze und H I N T E R der Grenze, bzw. I N Deutschland. Dass solche Berichte sofort von den Linken und den Grünen kolportiert werden, ist selbstredend, denn diese Parteien möchten die Anzahl illegaler Migration deutlich ausbauen.
Alles Gute Dir... und bleib gesund
Gruß, RayAnderson 😉

darüber hinaus: Gesetzesgrundlage ändern!
Gerichte können nur aufgrund von Gesetzen urteilen, und wenn der Gesetzgeber erkennt, dass Gerichte in ungewollter Weise urteilen, dann gehört eben das Gesetz so geändert, dass das nicht mehr möglich ist.
In dem konkreten Fall sind die Somalier bereits zwei mal zurückgewiesen worden. Erst beim dritten mal wollten sie Asyl. (Quelle:DLF)
daran sieht man schon, wie sehr diese ganze weltfremde Asylgesetzgebung Missbrauch praktisch herausfordert!
Es ging wohl nur um diesen konkreten Fall. Theoretisch müsste man ja die rote Armee ins Land lassen, wenn sie "Asyl" brüllen. Es ist eh an der Zeit die Gesetze zu ändern. Das geht wohl nur europaweit.
Grundsätzlich handelt es sich "nur" um einen Eilentscheid.
Außerdem handelt es sich bei dem Fall um einen Vorfall HINTER der Grenze, bzw. innherhalb Deutschlands. Zurückweisungen an den Grenzen sind davon überhaupt nicht betroffen.
Aber JA... wenn ein Staat irgendwann nicht mehr Herr seiner Grenzen sein sollte, dann ist es überfällig, dass Gesetze angepasst werden.
Einer Person, die beispielsweise von Österreich, an die deutsche Grenze gelangt, fehlt jeglicher Asylgrund. Es ist nicht plausibel, dass ein "Flüchtling" aus woher auch immer, in Österreich verfolgt wäre...
Asylgesetz (AsylG) § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge
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es ging um keine generelle Entscheidung und das Innenministerium wird es in der nächsthöheren Instanz entscheiden lassen - außerdem war es ein Eilbeschluss, die ausführliche Begründung des Gerichts liegt also noch nicht vor
im vorliegenden Fall nahm die Polizei Flüchtlinge hinter der Grenze fest (auf deutscher Seite), die schon mehrmals versucht hatten, die Grenze zu passieren und abgewiesen wurden - siehe Bericht im TV
wer keine gültigen Einreise-/Aufenthaltspapiere hat, ist erst einmal illegal im Land - die Festnahme war also OK - was ist daran auszusetzen ?
siehe der Fall mit der amerik. Sängerin (ich glaube, er handelte sich um Rihanna) im Jahr 2005 - haben sich seither die Einreisevorschriften derart geändert ? nein !
die Polizei hat somit richtig gehandelt - es ist ihre Aufgabe, Ordnung zu schaffen, dazu gehört auch die Kontrolle von Personen und die Festnahme derselben, wenn sie nicht ausreichend erklären können, woher sie kommen, bzw. wie sie nach DE gekommen sind (kein regulärer Grenzübertritt, da ja dort jeweils abgewiesen)
eine bessere Vernetzung der Polizei allgemein wäre wünschenswert - anscheinend ist das im Zeitalter von KI aber dort noch nicht ganz angekommen - ich hoffe, die entsprechenden Ministerien (Inneres und Digitales) arbeiten hier ein wenig intensiver zusammen, um das auf den Weg zu bringen