Das Gericht stuft Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Außengrenze als rechtswidrig ein: Und jetzt?
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung festgestellt.Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen Asylsuchende hinter der deutschen Grenze nicht abgewiesen werden, hat das Berliner Verwaltungsgericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren, entschieden.
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Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-100.html
Merz hat bereits angekündigt, am Migrationskurs festhalten zu wollen.
https://www.tagesschau.de/inland/zurueckweisung-grenze-debatte-102.html
17 Stimmen
3 Antworten
Urteil ignorieren und weiter zurückweisen.
Es war ein Einzelfall checken die Leute nicht
Urteil ignorieren und weiter zurückweisen.
Dobrindt hat schon offiziell gesagt, dass sie weiter zurückweisen und es keinen Grund gibt, dies zu ändern, auch diese Einzelfallentscheidung vom Gericht nicht. Er will nun eine Grundsache Entscheidung/Grundsache Verfahren anstrengen, um das nochmal klar zu erläutern.
Dann müssen die Gesetze eben entsprechend angepasst werden.