Wie findet ihr, dass der Innenminister trotz des Gerichtsurteil von Berlin an den Grenzen weiterhin zurückweisen möchte?

Gut, weil…. 64%
Schlecht, weil…. 36%
Andere Meinung, weil…. 0%

28 Stimmen

12 Antworten

Gut, weil….
Das Gericht in Berlin hat entschieden, das die Zurückweisungen illegal sind

Das ist schon mal eine falsche Aussage.

Aber ich habe jetzt keine Lust mehr, die Begründung hier heute zum dritten Mal zu schreiben. Deshalb verweise ich mal auf meine Antwort bei einer anderen Frage.

https://www.gutefrage.net/umfrage/machtwort-von-merz-zurueckweisungen-gehen-weiter-wie-findet-ihr-das#answer-595218411

Ich finde es extrem schlimm, wir müssen Menschen die Schutz suchen helfen.

Die Ablehnungsquote bei den Asylanträgen liegt bei 81,8%. Sobald asylsuchende Flüchtlinge ein Land betreten, in dem weder Krieg herrscht oder in dem sie nicht länger politisch verfolgt werden, haben sie schon ihren Schutzstatus verloren. So jedenfalls nach Charta der Genfer Flüchtlingskonvention.

Deutschland ist komplett nur von sicheren Staaten umgeben. Ein Aslysuchender hat eben nicht das Recht, sich das Land seiner Träume für seinen Antrag auszusuchen. Deutschland kann doch nicht die Probleme auf der gesamten Welt lösen.

Die Demokratie ist in Gefahr!!!!

Dann denke mal ganz genau nach. Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht hinter diesen neuen Maßnahmen. Sie wünschen sich endlich eine Wende in der Migrationspolitik.

Und wenn wir das nicht endlich verstehen, wird unsere Demokratie tatsächlich in Gefahr sein, indem die AfD an die Macht kommen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen
Gut, weil….

Sehr schön ist das. Warum soll man Asylsuchende, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat einreisen wollen, ins Land lassen?


Boys2025647  03.06.2025, 20:17

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Ahnungsloser Unfug. Das Urteil bezieht sich explizit auf lediglich 3 Somalier.


Vielfaltlover12 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 13:18

Ohne dieses wichtige Urteil hätten wir den drei Solmalier*Innen den Zutritt zu unserem Land illegal verweigert.

Bluemie  03.06.2025, 13:51
@Vielfaltlover12

Was schreibst Du da?

Diese drei Somalier*Innen befinden sich noch immer in Polen. Du hast Dich ja noch nicht einmal richtig informiert.

Diese drei Somalier*Innen wurden zuvor schon zweimal an der deutschen Grenze zurückgewiesen.

Mit Unterstützung + Beratung einer NGO sind sie dann beim dritten Mal mit dem Zug nach Deutschland eingereist. Auf dem Bahnhof in Frankfurt (Oder) wurden sie dann von der Grenzpolizei kontrolliert. Dort haben sie dann das Zauberwort "Asyl" gesagt. Sie wurden daraufhin (eventuell rechtswirdig) nach Polen zurück gewiesen. Dort haben sie dann (mit Unterstützung des NGOs) Klage eingereicht.

Hätten die Grenzpolizisten sie schon im Zug kontrolliert, dann wäre hier überhaupt nichts rechtswidrig gewesen.

Das Gericht hat aber auch eindeutig in seinem Eilverfahren bestätigt, dass eine notwendige Prüfung der Zuständigkeit nicht zwingend auf deutschen Gebiet erfolgen muß. Das kann nach Auffassung des Gerichtes auch in einem Drittstaat oder in Grenznähe erfolgen. "Eine Weiterreise darf ausgeschlossen werden."

Dieses sehr wichtige Detail des Urteils wird komischerweise von niemanden erwähnt.

RayAnderson  05.06.2025, 13:52
@Vielfaltlover12
Solmalier*Innen

Innen...? Noch sind sie außen.

Das erschwindeln von Leistungen, wird über den §30 des Asylgesetzes (offensichtlich unbegründete Asylanträge) geregelt.

Wir müssen Menschen, die Schutz suchen, helfen. Ja. Aber die Zurückweisungen sind in meinen Augen das Ergebnis der völlig unkontrollierten Einwanderung in den letzten 10 Jahren. Menschen, die keinen Schutz brauchen und hier keinen Platz haben (weil wir sie uns auch auf Dauer nicht mehr leisten können - kein Platz, kein Geld, genug eigene Probleme), müssen eben woanders unterkommen. Wenn nirgendwo mal konsequent angefangen wird, wird es immer lustig so weiter laufen. Das können wir, die arbeitenden Bürger, auf Dauer auch nicht mehr bezahlen. Wenn dich diese Ansicht erschreckt, kannst du dich natürlich finanziell und mit aller Kraft dafür einsetzen, dass du Menschen in Not hilfst. Vergiss dabei bitte nur nicht, dass wir hier auch viel zu viele Menschen haben, die in ihrer Not allein gelassen werden, ohne Hilfe. Und die Meinung von Herrn Dobrindt ist halt EINE Meinung von vielen dazu. Letztlich auch nur in den Medien dazu veröffentlicht, um Klicks zu generieren und wieder hetzende Kommentare zu provozieren.


Gut, weil….

Formal ist diese gerichtliche Entscheidung tatsächlich nur für den konkret entschiedenen Einzelfall juristisch verbindlich. Bislang, handelt es sich meines Wissens nach auch "nur" um eine Entscheidung im Eilverfahren, wobei im Hauptsacheverfahren die Entscheidung des Gerichtes noch nicht ergangen ist. Im Zuge des Hauptsacheverfahrens, möchte die Bundesregierung dem Gericht weitere Stellungnahmen und Begründungen für die erfolgten Zurückweisungen nachliefern. Natürlich, hat das ergangene Gerichtsueteil eine erste Signalwirkung für die Zurückweisungen im Allgemeinen aber es bindet primär nur für den Einzelfall, ist eine Entscheidung im Eilverfahren und bedeutet nicht, dass andere Gerichte ebenso entscheiden werden. Die einzelnen Verwaltungsgerichte, können und müssen wenn der Einzelfall ein anderer ist auch voneinander abweichende Entscheidungen treffen. Man wird abwarten müssen, wie andere Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte oder irgendwann vielleicht sogar das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden werden. Die aktuell ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin bezieht sich auch darauf, dass die Zurückweisung illegal gewesen ist, weil man nach der Dublin- Verordnung dazu verpflichtet gewesen wäre, zu prüfen, in welchem Land die drei Personen hätten ihren Asylantrag stellen müssen. Es bedeutet also nicht, dass überhaupt gar nicht zurückweisen darf sondern, dass man prüfen muss, welches EU- Land für deren Asylantrag zuständig ist. Dann allerdings, dürfte man diese Personen in das zuständige Land zurückweisen. Es kommt auch zu einem Konflikt zwischen Verfassungsrecht und der Dublin- Verordnung der EU, denn in verfassungsrechtlicher Hinsicht, sind die Zurückweisungen abgedeckt und nach Ansicht mancher Juristen sogar geboten.

Mfg