Kann man überhaupt die Migration beschränken, ohne Menschenrechte zu verletzen?

15 Antworten

Kann man überhaupt die Migration beschränken, ohne Menschenrechte zu verletzen?

Nein, kann man nicht und genau das ist das Problem. Deswegen kommen wir bei dem Migrationsthema nicht voran.

Wir verletzen keine Menschenrechte, sondern das passiert in den Herkunftsländern. Es wäre keine Menschenrechtsverletzung, diese Menschen hier nicht aufzunehmen. Das heißt, ich sehe kein grundsätzliches Recht darauf, als Flüchtling in einem Land aufgenommen zu werden. Das ist eine freiwillige, humanitäre Leistung, eine moralische Verpflichtung, die auch zu entsprechenden, gesetzlichen Regelungen geführt hat und im Rahmen der Kapazitäten umgesetzt werden kann. Zu was wir bereit sind, ist der Streitpunkt.

Also ja, Migration lässt sich ohne Verletzung der Menschenrechte begrenzen. Ob wir uns darüber hinaus Gesetze schaffen, die uns selbst zu etwas verpflichten, ist eine andere Frage.


Vanessa63  30.03.2025, 03:59

Unterlassene Hilfeleistung ist aus gutem Grund eine Straftat.

Das heißt, ich sehe kein grundsätzliches Recht darauf, als Flüchtling in einem Land aufgenommen zu werden.

Das ist schön für dich, aber das Völkerrecht und das Grundgesetz sehen das anders. Nicht zuletzt auch aufgrund der Lehren aus dem zweiten Weltkrieg und dem Holocaust.

DonkeyShot  30.03.2025, 04:26
@Vanessa63

Das hat weder etwas mit dem Völkerrecht zu tun noch mit "unterlassener Hilfeleistung". Letzteres ist ein Term aus dem innerdeutschen Recht und hat mit dem Thema Migration gar nichts zu tun. Der Begriff bezieht sich auf Situationen, wie z.B. bei einem Autounfall, bei dem akut Hilfe geleistet werden muss. Diese Menschen stehen jedoch bereits in Östereich etc. und befinden sich längst nicht mehr in einer akuten Notsituation. Es ist schlicht nicht unserer Zuständigkeitsbereich. Wenn ich in der Situation bin, kann ich auch nicht irgendwo hingehen, um dort aufgenommen zu werden. Wer bin ich denn?! Ich kann es hoffen, aber nicht einfordern. Da könnte ja jeder kommen. Und das könnten Millionen sein.

Ich bin auch nicht verpflichtet, jeden Obdachlosen aufzunehmen, der an der Tür klingelt. Das ist der passendere Vergleich. Auch dabei greift weder das "Völkerrecht" noch "unterlassene Hilfeleistung". Ich kann das aus humanitären Gründen machen, aber das ist meine eigene Entscheidung.

Vanessa63  30.03.2025, 04:37
@DonkeyShot

Du verbeißt dich sehr an dem Begriff unterlassene Hilfeleistung, das kannst du gerne machen, war aber nicht mein Hauptpunkt.

Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber in Deutschland gibt es nunmal ein Recht auf Asyl, welches in der Verfassung (Grundgesetz) niedergeschrieben ist. Und ja, auch im Völkerrecht gibt es ein Recht auf Asyl, siehe z.B. Genfer Flüchtlingskonvention.

DonkeyShot  30.03.2025, 05:03
@Vanessa63

Ich verbeiße mich nicht daran. Du hast den Begriff genannt und ich bin darauf eingegangen.

Ich hab mich weniger auf die bestehenden Gesetze berufen, sondern ich versuche das mit Abstand zu betrachten und zu überlegen, was richtig und was falsch ist. Vor allem bei solch schwierigen Fragen. In diesem Fall hatte ich mir jemanden vorgestellt, der obdachlos ist - aus welchen Gründen auch immer - und durch die Stadt zieht. Da sehe ich eben nicht, dass er an einer beliebigen Tür klingeln kann und darauf pochen: So, jetzt ziehe ich bei euch ein! Nein, das ist deren Haus, deren Wohnung. Das hat Vorrang. Wenn jemand freiwillig jemanden aufnimmt, dann ist das ja ok, aber ein Grundrecht darauf sehe ich eben nicht. Ich sehe da auch keine Menschrechtsverletzung.

Wenn darüber hinaus die Stadt beschließt, ein bestimmtes Kontigent an Aufnahmeplätzen zu gewährleisten, dann muss man sich natürlich an den Beschluss halten. Und da gehen die Meinungen eben (weit) auseinander, wie weit diese freiwillige Selbstverpflichtung gehen soll.

Vanessa63  30.03.2025, 11:17
@DonkeyShot

Beim Asylrecht geht es aber um jemanden, der verfolgt wird, oder vor sonstigem schweren Schaden für Leib und Leben flieht. Wenn also jemand an deiner Tür klingelt und dich bittet, ihn vor einem Mörder zu verstecken, dann bist du durchaus verpflichtet, ihm zu helfen. Ihm die Tür vor der Nase zuzuschlagen, wäre unterlassene Hilfeleistung, auch wenn dir das nicht gefällt. Und abseits von Gesetzen wäre es auch moralisch daneben.

DonkeyShot  15.04.2025, 21:31
@Vanessa63

Er wird nicht mehr verfolgt, weil er bereits geflüchtet ist. Die akute Gefahr ist längst vorüber. Er steht in Österreich oder in Tschechien. Er sucht ein neues Zuhause. Das ist nicht mein Problem. Oder nur mein freiwilliges. Und ob jeder, der flüchtet, meint, ein Anrecht auf ein Zuhause in einem anderen Land zu haben, ist zusätzlich fraglich.

Vanessa63  16.04.2025, 00:52
@DonkeyShot

Klar, das stimmt und ist ja auch im Grundgesetz so verankert. Wir sind nicht verpflichtet, Menschen Asyl zu gewähren, die über andere sichere europäische Länder einreisen.

Allerdings ist das System natürlich instabil, da so einige wenige Länder viel zu viele Flüchtlinge bekommen (vor allem Südeuropa). Allein schon aus Solidarität zu unseren europäischen Nachbarn sollte hier eine gerechte Verteilung erfolgen, sonst bricht die EU auseinander.

Gabel1953  29.03.2025, 08:20

Sehe ich auch so.

Es gibt legale Wege der Einreise, über Ausbildung, Studium oder Beruf. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit in deutschen Konsulaten weltweit einen Asylantrag zu stellen und bei Asylgrund mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht zu werden.

Dazu sind aber die meisten Flüchtlinge, die hierherkamen zu dumm oder zu kriminell (eigene Identität verschleiern). Sie haben dann den illegalen und gefährlichen Weg über Meere und Grenzzäune nehmen müssen und dürften laut den geltenden Recht (Dublin-Verordnung) gar nicht in Deutschland aufgenommen werden. Aber wie soll der deutsche Staat nach 10 Jahren, in denen Bundespolizisten Gesetze des Staates, denen sie dienen sollen, missachten, wieder zu einer gesetzeskonformen Praxis zurückgebracht werden?


AristaAsina  29.03.2025, 23:49

@Apfelkruste12:

Nein, das stimmt absolut nicht: Gem. § 13 Abs. 3 S. 1 AsylG kann ein Asylantrag nur im Inland gestellt werden. Wer keine gültigen Einreisepapiere hat, muss an der Grenze bei Einreise ein Asylgesuch stellen.

Der Weg über die Auslandsvertretungen wird immer wieder gefordert, stößt bei der Politik aber konsequent auf taube Ohren.

Und die Dublin-VO (für die Nerds: VO (EU) Nr. 604/2013) verpflichtet Deutschland gerade zur Aufnahme, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das Problem ist aber, dass an den EU-Außengrenzen mittlerweile so viele Menschen angekommen sind, dass die Staaten dort schlicht überfordert sind, was die Zustände im jeweiligen Asylsystem foltergleich macht … Die Staaten ohne EU-Außengrenzen können sich schlicht nicht mehr den schlanken Fuß machen und müssen endlich ihren Teil ihrer gesamteuropäischen Verantwortung selbst tragen, ohne sie ohne Ausgleich auf die Außengrenzen-Staaten abwälzen zu können.

Ulisses1und6  29.03.2025, 23:35
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit in deutschen Konsulaten weltweit einen Asylantrag zu stellen

Hast du einen Link, das habe ich noch nie gehört.

Bspw. auch abschieben, obwohl dort Krieg herrscht, aber zugunsten unserer Sicherheit?

Krieg, Hungersnot oder Naturkatastrophen, sind gemäß Völkerrecht und Grundgesetz kein Grund um als Asylant oder Flüchtling anerkannt zu werden. Dazu kommt die Einreise über ein sicheres Drittland, die gemäß Gesetzestexte hinreichender Grund zur sofortigen Zurückweisung ist. Siehe

https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/fluechtlingsschutz

Ja, natürlich kann man die Menschenrechte nicht verletzen, aber dennoch ist es nicht das Problem, sondern die Definition, unter welchen Bedingungen das Menschenrecht anderer vor dem Recht der eigenen Selbstverteidigung steht.

Denn wenn plötzlich tausende Leute vor deiner Tür stehen und dir sagen, du sollst sie füttern, dann kann man das auch als feindliche Invasion sehen und somit gilt das Kriegsrecht, wo alle Menschenrechte missachtet werden.

Stell dir vor, Putin wäre der Meinung, dass unsere Regierung eine Scheiß-Nazi-Regierung wäre, die abgeschafft gehöre, und er schickt dann viele Russen, die nicht zu essen kriegen, und sagt zu ihnen: Geht nach Deutschland – ohne Waffen – und fresst denen alles weg, was ihr nur kriegen könnt.

Somit dürfte ich deren Menschenrechte nicht verletzen, weil die Regierung nicht in der Lage ist, ein Limit zu definieren, ab wann die illegale Zuwanderung eine Invasion und ab wann es ein feindlicher Angriff ist. Denn es ist die kranke Meinung, die sich überall, auch hier auf GF, gerne breitmacht und meine Antworten aggressiv und destruktiv kommentiert.

Weil es eine perverse Meinung ist, dass meine Menschenrechte hier weniger Priorität haben als die der sich hier illegal aufhaltenden Leute.

Und beileibe, ich bin kein Liebhaber der AfD, aber ihre Argumente sind nur dumm und dämlich populistisch, aber keinesfalls aus der Luft gegriffen. Das Problem ist nämlich nicht, dass wir die Menschenrechte derart perfide schützen wollen, sondern dass die etablierten Parteien jetzt nicht dort in der Schmuddelkiste anfangen zu graben, wo die AfD ihre größte Zustimmung herhat. Denn sie hatten jene Allüren als so unmöglich bezeichnet, dass sie sich jetzt nicht auch die Hände schmutzig machen wollen, was sie ja bisher zur Genüge als widerlichen Populismus bezeichneten.

Es ist also nicht die Migration ein Problem, sondern das Unvermögen, zuzugeben, dass sie mit ihren Ansichten nicht die Mehrheit vertreten, und zuzugeben, dass sie versagt haben. Und ich habe nämlich auch das Menschenrecht, nicht für dumm verkauft zu werden, weil sie sagen, sie könnten dagegen nichts tun. Denn nur auf diese Weise wird die AfD immer größer, je größer der illegale Zufluss wird, wenn er nicht effektiv gebremst wird.