Machtwort von Merz: Zurückweisungen gehen weiter. Wie findet ihr das?

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Entgegen der hier überwiegenden Meinung, vertrete ich die Auffassung, dass hier nicht Gesetze gebrochen oder sogar die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt wird.

Die Zurückweisungen gehen also weiter und das vollkommen zu recht.

Ich muß hier also einfach mal mit den diesen massiven Fehlinformationen aufräumen. Scheinbar werden ja immer nur Überschriften gelesen. Auch die Medien (öffentlich rechtliche sowie private) verbreiten hier totale Fehlinformationen. Das Urteil wird jetzt massiv propagandaistisch genutzt.

Das VG Berlin hat in einer Eilentscheidung eigentlich nur Folgendes bestätigt.

  1. Es war zunächst nur ein Eilverfahren. Noch keine Entscheidung in der Sache. Das Hauptverfahren in der Sache wird erst noch erfolgen. Das wird vermutlich 2 - 4 Jahre dauern.
  2. Das Gericht hat lediglich entschieden, dass in einem Dublin Verfahren entschieden werden muß, wer überhaupt zuständig ist. Also nichts neues.
  3. Was aber wirklich wichtig ist und auch entschieden wurde: Eine Einreise nach Deutschland ist für diese Prüfung gar nicht notwendig. Und das bedeutet, dass die Aslyantragsteller dies in einem sicheren Drittstaat oder im Grenzgebiet erdulden müssen. Eine Weiterreise darf ausgeschlossen werden.

Dementsprechend handelt Alexander Dobrindt auch nicht gesetzeswidrig, wenn er die Maßnahmen an den Grenzen weiterhin bestehen läßt.

In dem Fall der drei somalischen Staatsbürger war es so, dass die mit dem Zug nach Deutschland eingereist sind. Und sie wurden nicht im Zug kontrolliert, sondern nachdem sie den Bahnhof in Frankfurt (Oder) betreten hatten. Hier könnte es sein, dass diese Zurückweisung nach Polen tatsächlich rechtswidrig war.

Erfolgen aber Zurückweisungen im Zug, auf der Autobahn oder sogar schon vor dem Betreten der deutschen Grenze, dürften weiterhin Zurückweisungen nicht rechtswidrig sein. Sobald ein Auto die Autobahn verläßt, dürfte das nicht mehr der Fall sein.

Es ist kompliziert und somit wird es immer wieder nur Einzelfallentscheidungen geben.

In dem Fall soll es ja offensichtlich sogar so sein (habe hier aber keine Bestätigung), dass es sogar schon der dritte Versuch dieser Somalier gewesen sein soll. Und erst beim dritten Versuch per Zug sollen die das Zauberwort "Asyl" gesagt haben. Kontakt hatten sie angeblich kurz vorher mit der NGO "Pro Asyl".

Zum Rechtsverständnis möchte ich hier mal einen Kommentar des Rechtsanwaltes Carsten Brennecke (@RABrennecke - immerhin Mitglied der Grünen) zitieren, dass er auf "X" (früher Twitter) gepostet hat.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Einzelfallentscheidung. Sie betrifft einzig und alleine die dort verhandelten Einzelfälle und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung. Die generelle Rechtmäßigkeit der #Zurückweisung wurde dort nicht verhandelt. 
Wenn #Dobrindt somit die Praxis der Zurückweisungen fortsetzt, dann setzt er sich gerade nicht über die gerichtliche Entscheidung hinweg. Jedes andere deutsche Verwaltungsgericht kann den nächsten Fall in seiner Abwägung völlig anders entscheiden. Insoweit ist die Entscheidung von Dobrindt richtig und nachvollziehbar, an der aktuellen Praxis festzuhalten.
Politiker und Medien, die den Eindruck erwecken, das Gericht habe generell über Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden oder aber entschieden, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze generell rechtswidrig seien, betreiben Desinformation.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

OlliBjoern  04.06.2025, 00:04

Ja schon, dennoch weise ich darauf hin, dass die aktuelle Regelung nicht wirklich sinnvoll ist. Nehmen wir mal an (und das wurde auch schon beobachtet!), es gibt 2 Grenzübergänge, Straße 1 und Straße 2, bei 1 wird kontrolliert, bei 2 nicht.

Das war zumindest an der österreichischen Grenze partiell so (das haben Leute beobachtet). Und wenn jemand über 2 reinkommt, darf der in Deutschland einen Asylantrag stellen.

Selbst eine illegale Einreise bewirkt nicht, dass er den Antrag nicht stellen dürfte.
(Habe ich erst kürzlich nachgesehen)

Ergo: man hält nur diejenigen ab, die nicht hartnäckig oder erfindungsreich genug sind. Notfalls versucht man es halt ein zweites oder drittes Mal. Was du beschreibst, ist die deutsche Regelung (Dublin III macht aber keinen Unterschied zwischen "Einreiseversuch" und "erfolgter Einreise", das machen deutsche Juristen).

Bluemie  04.06.2025, 09:50
@OlliBjoern

Das ist richtig.

Selbst wenn beide Grenzübergänge kontrolliert werden, gibt es immer noch einen Kilometer weiter die grüne Grenze durch den Wald.

Wer es auf das deutsche Staatsgebiet geschafft hat, darf auch hier seinen Antrag stellen.

Sinnlos halte ich diese Regelungen dennoch nicht. Denn es war ja schon so, dass volle Busse aus Österreich oder der Schweiz an die deutsche Staatsgrenze gefahren und die Aslybewerber dort abgeladen wurden. Diese Massenübertritte kann man nun etwas mehr eingrenzen.

Aber Du hast schon recht. Grenzkontrollen und Zurückweisungen allein können das Problem nicht lösen. Sie können nur ein Teil der Lösung sein.

So lange ein Vollbeschäftigter in Bulgarien oder Griechenland deutlich weniger Einkommen im Monat hat, als ein Bürgergeldempfänger in Deutschland, wird der Zustrom in unser Land andauern.

Zumal wir das einzige Land in der Welt sind, das abgelehnten Asylbewerbern weiterhin die vollen Leistungen bezahlt und nach drei Monaten vergeblicher Abschiebung oder freiwiller Ausreise dann sogar das volle Bürgergeld. Hier könnte man doch mal nachbessern. Und nein, sowohl Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder Asylgesetz (AsylG) würden hier keine unüberwindbare rechtliche Hürde darstellen.

Schlechte News für die linke Bubble und ÖRR Konsumenten

Das übliche Geschwurbel, völlig unnötig...

Das Gericht hat über Einzelfälle entschieden, daher ist es bislang in Ordnung, weiterhin Flüchtlinge abzuweisen.

Das Geschwaller ist also überzogen.

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Hallo

Machtwort von Merz: Zurückweisungen gehen weiter. Wie findet ihr das?
Sehr gut, denn es ist rechtskonform.

Es ist ein Trauerspiel, dass selbst die ÖRS, ZDF und ARD, sich an den Falschmeldungen linker Parteien beteiligen. Dass die Linken und Grünen die Meldung gerne kolportieren, ist verständlich, denn sie möchten die Migration maximal ausbauen.

Wer Fritze Merz sein soll, erschließt sich mir nicht. Sollte hier unser Bundeskanzler gemeint sein, sein Name ist Friedrich Merz. Deine Versuche von Diskreditierungen greifen nicht. Deine Frage ist wieder einmal nur der verzweifelte Versuch linker und grüner Stimmungsmache.

Als Jurist, weiß unser Bundeskanzler, dass mit H I N T E R der Grenze auch H I N T E R der Grenze gemeint ist und nicht A N der Grenze.

Abweisung Asylsuchender >>> hinter Grenze <<< rechtswidrig

Asylsuchende dürfen im Rahmen von Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet nicht zurückgewiesen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Geklagt hatten drei Somalier, die nach Polen zurückgeschickt wurden.

Quelle: Spiegel

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Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

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 - (Politik, Deutschland, Gesetz)

OlliBjoern  04.06.2025, 00:20

Ja ok, aber nach einer illegalen Einreise (über einen nicht kontrollierten Zugang, und solche gibt es) kann so eine Person trotzdem einen Asylantrag stellen. Auch das ist deutsches Recht.

RayAnderson  04.06.2025, 12:22
@OlliBjoern

Das lässt sich nicht pauschal als JA oder NEIN beantworten.

Es muss aber auch immer ein Asylgrund bestehen. Wenn dies offensichtlich nicht begründet ist, dann kann auch sofort zurückgewiesen werden.

Fakt ist, hier kann auch §30, des Asylgesetzes (AsylG) greifen. So geschehen, bei den 3 Somaliern. Es war die 3. Einreise dieser Personen. Es wurden widersprüchliche Aussagen getätigt. 2 Mal wurden sie erfolgreich zurückgewiesen. Beim 3. Mal hatten sie plötzlich keine Pässe mehr und die weibliche Person sei nun minderjährig. Außerdem hätte sie eine Tante in Deutschland und als letzten Punkt argumentierten die 3 Personen, sie seien nicht an der Grenze, sondern hinter der Grenze, also bereits innerhalb Deutschlands sich befindend, zurückgewiesen worden. Fakten, die eigentlich bei der ersten Einreise hätten schon klar sein sollen, abgesehen von der Örtlichkeit, bei der 3. Zurückweisung. Fakt bleibt jedoch auch, es besteht offensichtlich kein Asylgrund.

Eine Person, die beispielsweise von Österreich kommend, an einer deutschen Grenze steht, hat keinen Asylgrund. Der Entscheid richtet sich jedoch nicht an Zurückweisungen an der Grenze.

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Asylgesetz (AsylG) § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge

(1) Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer

  1. im Asylverfahren nur Umstände vorgebracht hat, die für die Prüfung des Asylantrags nicht von Belang sind,
  2. eindeutig unstimmige und widersprüchliche, eindeutig falsche oder offensichtlich unwahrscheinliche Angaben gemacht hat, die im Widerspruch zu hinreichend gesicherten Herkunftslandinformationen stehen, sodass die Begründung für seinen Asylantrag offensichtlich nicht überzeugend ist,
  3. die Behörden durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch Verschweigen wichtiger Informationen oder durch Zurückhalten von Dokumenten über seine Identität oder Staatsangehörigkeit offensichtlich getäuscht hat,
  4. ein Identitäts- oder ein Reisedokument, das die Feststellung seiner Identität oder Staatsangehörigkeit ermöglicht hätte, mutwillig vernichtet oder beseitigt hat oder die Umstände offensichtlich diese Annahme rechtfertigen,
  5. sich weigert, der Verpflichtung zur Abnahme seiner Fingerabdrücke gemäß der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 1) nachzukommen,
  6. den Asylantrag nur zur Verzögerung oder Behinderung der Vollstreckung einer bereits getroffenen oder unmittelbar bevorstehenden Entscheidung, die zu seiner Abschiebung führen würde, gestellt hat,
  7. aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen wurde oder es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass er eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt,
  8. einen Folgeantrag (§ 71 Absatz 1) oder einen Zweitantrag (§ 71a Absatz 1) gestellt hat und ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wurde oder
  9. entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist ist.

(2) Auf unbegleitete Minderjährige findet Absatz 1 Nummer 1 bis 6 keine Anwendung.

ManuelPalmer 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 11:25

Evtl ist das nicht überall in Deutschland bekannt, aber Fritze ist die Abkürzung für Friedrich

RayAnderson  03.06.2025, 11:29
@ManuelPalmer
Evtl ist das nicht überall in Deutschland bekannt, aber Fritze ist die Abkürzung für Friedrich

Das ist falsch. Eine neutrale Abkürzung wäre Fritz, nicht Fritze.

Unser Bundeskanzler heißt Friedrich Merz, nicht Fritze.

Auch negative Bewertungen ändern nichts daran, dass Du hier Falschinformationen verbreitest.

ManuelPalmer 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 11:52
@RayAnderson

Im Norden ist's anders als im Süden. Ist nicht standardisiert.

schwarzwaldkarl  03.06.2025, 14:32
@ManuelPalmer

Eigentlich sollte in Deutschland bekannt sein, dass Leute, welche so abfällig über den Bundeskanzler reden, nicht ernst genommen werden müssen...

Find ich schlecht

Unabhängig vom Thema finde ich das bedenklich. Ein Bundeskanzler sollte die Gewaltenteilung respektieren und sich nicht über Gerichtsurteile hinwegsetzen. Rechtsstaat ist nicht nur was den eigenen Zielen dient und ebenso schlecht für das Land war (von Merz angestrengtes Verfahren wegen der umgewidmeten 60 Milliarden, was der erste entscheidende Sargnagel für die Ampel war).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Skywalker17  04.06.2025, 11:13

Auch für dich:

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes hat nur für diesen einen Fall Gültigkeit.

Find ich schlecht

Ist halt dauerhaft gar nicht umsetzbar und könnte mit hohen Geldbußen für Deutschland enden, wenn man sich mehrfach über geltendes Recht hinweg setzen will. Mit der Aktion will man vermutlich schlichtgestrickte afd Wähler zurück zur Union bringen. Wohlwissend, dass sie dem Land mit solchen dummen Aktionen schaden. Scheinbar befindet sich die Union nun dauerhaft im Wahlkampf.