Ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, um die Abschiebepläne der CDU umzusetzen?
Oft heißt es, eine Grundgesetzänderung wäre erforderlich, um ein strengeres Asylrecht umzusetzen. Im GG, Art. 16a 2), steht aber bereits:
(2) Auf Absatz 1 [Asylrecht] kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Dieser Gesetzesauszug findet aus irgendeinem Grund in der aktuellen Debatte überhaupt keine Erwähnung.
Warum kann die CDU nicht einfach diese Klausel verwenden, um alle Flüchtlinge (die nicht per Flugzeug eingereist sind) auf direktem und legalen Wege abzuschieben?
Natürlich müssten hierfür zunächst andere internationale Abkommen aufgekündigt werden, aber eine Grundgesetzänderung wäre (wegen 16a, 2) GG) nicht erforderlich.
Anmerkung: Ich befürworte eine kontrollierte Migration und Integration und distanziere mich von Rechtspopulisten.
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4 Antworten
1. Flüchtlinge sind keine Migranten. Was ist so schwer daran zu verstehen?
2. Gibt es internationale und europäische ankommen, die das zusätzlich regeln. Z.b. werden Flüchtlinge auf ganz Europa verteilt, weil einige Staaten ansonsten hoffnungslos überfordert wären. Durch die zusätzliche Regelung haben sie trotzdem ein Recht auf Asyl.
Das spielt aber in Hinblick auf den Grundgesetzauszug keine Rolle
Das geht deshalb nicht, weil viele Migranten ohne Identifikationspapiere kommen und man nicht feststellen kann, wohin sie abgeschoben werden können oder müssen.
Ausserdem verweigern sie häufig die Mitwirkung bei ihrer identifizierung.
So werden sie eben hier geduldet.
Das kann doch nicht rechtmäßig sein, dass jeder einreisen und bleiben kann, wenn er keine Papiere hat bzw. diese kurz vorher noch schnell entsorgt?
In anderen Staaten kann man sich doch so auch nicht verhalten.
Doch , das ist in ganz Europa so.
Sie sagen, sie wollen Asyl und dann muss ihr Fall überprüft werden.
Das Recht haben sie.
Man könnte natürlich sagen, wir nehmen nur Menschen auf, die gültige Ausweispapiere haben, aber dann würden wir die Menschen bestrafen denen die Schlepper ihre Papiere abgenommen haben oder die nie welche hatten, weil ihr Land keine ausstellt.
Wenn wir nach unserem Gesetz handeln und uns menschlich verhalten wollen, sind wir eben für Betrüger anfällig. viele kommen ja auch mit gefälschten Papieren.
Leider hält sich so ziemlich jedes EU-Land, das betroffen ist, nicht an die Regelung, diese Leute zurück zu nehmen.
Das ändert aber nichts daran, dass Deutschland wegen der Regelung nach dem GG kein Asyl gewähren muss, oder?
Kann man das nur so lesen, oder ist das auch tatsächlich und eindeutig so?
Bin ich Verfassungsrechtler? Google mal nach Bundestagsdrucksachen im Zusammenhang mit diesen Artikel, vielleicht stolperst Du über Protkolle zur Beratung dieses Artikelteils.
Da findet offiziell keine Debatte darüber statt, weil wir uns nicht total unbeliebt machen wollen, indem wir Verteilungskontigente, die in der EU ausgemacht wurden, ignorieren und hunderttausende von Flüchtlingen an den Grenzen unserer Nachbarn abladen. Mal davon abgesehen, dass die die nicht aufnehmen würden.
Eine Grundgesetzänderung wäre nicht nötig, aber das Grundgesetz ist hier nicht der alleinige Faktor.
Aber nicht durch das deutsche Grundgesetz. Eine Grundgesetzänderung ist somit nicht erforderlich, um die betreffenden Flüchtlinge und Migranten abzuschieben. Richtig?
Welchen Unterschied macht das in Hinblick auf meine Frage?