Wie seht Ihr die Aufnahme von Asylbewerbern in Deutschland, die aus EU-Staaten einreisen?
2023 kamen so 351.000 Menschen zu uns. Die meisten aus Syrien und Afghanistan.
Im Grundgesetz gibt es das Asylrecht politisch Verfolgter. Kein Asylanspruch haben gemäß unserem Grundgesetz Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten einreisen, da sie ja auch dort schon sicher waren, bevor sie nach Deutschland gelangten.
Trotzdem bleiben fast alle Asylbewerber ohne Asylanspruch dauerhaft bei uns. Die Zahl der Abschiebungen betrug 2023 nur 16.000 Menschen. Trotz der „Abschiebungen im großen Stil“, die Scholz versprach.
13 Stimmen
4 Antworten
Wir sollten die dänische Politik als Vorbild nehmen. Dort machen die regierenden Sozialdemokraten eine erfolgreiche Einwanderungspolitik, die von allen außer Linksradikalen mitgetragen wird und die ungefähr der AfD-LInie entspricht: Asyl nur für die 1 bis 2 %, die politisch verfolgt sind. Alle anderen: no way! So hat Dänemark die Einwanderung fast auf null gebracht, seine Bürger geschützt und das Land stabilisiert.
Da im benachbartem EU Ausland um Deutschland herum keine Fluchtbedingungen herrschen, gibt es somit auch keine Legitimation für Asylbewerber, welche aus jenen Staaten einreisen wollen. Ergo, sie betreten ohne jegliche legale Legitimation dieses Land. Das sollte auf jeden Fall unterbunden werden.
Die Einwanderungspolitik sollte generell eingestellt werden.
Meiner Meinung nach, ist es auch überflüssig, wenn z.b. Menschen aus Großbritannien, Frankreich, Polen, usw… „flüchten“ wollen. Deutschland ist bereits überlastet mit Flüchtlingen, die aus Kriegsgebieten flüchten.
Kein Asylanspruch haben gemäß unserem Grundgesetz Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten einreisen
Aber neben dem Grundrecht auf Asyl gibt es eben noch drei weitere Schutzformen:
- Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG),
- subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) und
- Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG).
Du solltest da differenzieren.
Alex
Im AsylG steht, dass wir Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten kommen, abzuweisen haben.
Nein. So steht das da nicht.
Aber neben dem Grundrecht auf Asyl gibt es eben noch drei weitere Schutzformen:
- Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG),
- subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) und
- Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG).
Auch hier gilt, dass niemand einen Anspruch auf einen Schutzstaus hat , der schon längst in Sicherheit ist.
Auch hier gilt, dass niemand einen Anspruch auf einen Schutzstaus hat , der schon längst in Sicherheit ist.
Und wie vielen Asylanträgen wurde in DE 2024 statt gegeben?
Im AsylG steht, dass wir Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten kommen, abzuweisen haben.