Wie seht Ihr die Aufnahme von Asylbewerbern in Deutschland, die aus EU-Staaten einreisen?

Sollte unterbunden werden 69%
Kann so bleiben 31%

13 Stimmen

4 Antworten

Sollte unterbunden werden

Wir sollten die dänische Politik als Vorbild nehmen. Dort machen die regierenden Sozialdemokraten eine erfolgreiche Einwanderungspolitik, die von allen außer Linksradikalen mitgetragen wird und die ungefähr der AfD-LInie entspricht: Asyl nur für die 1 bis 2 %, die politisch verfolgt sind. Alle anderen: no way! So hat Dänemark die Einwanderung fast auf null gebracht, seine Bürger geschützt und das Land stabilisiert.

Da im benachbartem EU Ausland um Deutschland herum keine Fluchtbedingungen herrschen, gibt es somit auch keine Legitimation für Asylbewerber, welche aus jenen Staaten einreisen wollen. Ergo, sie betreten ohne jegliche legale Legitimation dieses Land. Das sollte auf jeden Fall unterbunden werden.

Sollte unterbunden werden

Die Einwanderungspolitik sollte generell eingestellt werden.

Meiner Meinung nach, ist es auch überflüssig, wenn z.b. Menschen aus Großbritannien, Frankreich, Polen, usw… „flüchten“ wollen. Deutschland ist bereits überlastet mit Flüchtlingen, die aus Kriegsgebieten flüchten.

Kann so bleiben
Kein Asylanspruch haben gemäß unserem Grundgesetz Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten einreisen

Aber neben dem Grundrecht auf Asyl gibt es eben noch drei weitere Schutzformen:

  • Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG),
  • subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) und
  • Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG).

Du solltest da differenzieren.

Alex


RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 07:55

Im AsylG steht, dass wir Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten kommen, abzuweisen haben.

EinAlexander  13.12.2024, 07:56
@RhenusFluvius
Im AsylG steht, dass wir Menschen, die aus unseren Nachbarstaaten kommen, abzuweisen haben.

Nein. So steht das da nicht.

Aber neben dem Grundrecht auf Asyl gibt es eben noch drei weitere Schutzformen:

  • Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG),
  • subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) und
  • Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG).
RhenusFluvius 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 08:09
@EinAlexander

Auch hier gilt, dass niemand einen Anspruch auf einen Schutzstaus hat , der schon längst in Sicherheit ist.

EinAlexander  13.12.2024, 10:09
@RhenusFluvius
Auch hier gilt, dass niemand einen Anspruch auf einen Schutzstaus hat , der schon längst in Sicherheit ist.

Und wie vielen Asylanträgen wurde in DE 2024 statt gegeben?