Als Opfer vom der Polizei vorgeladen?

7 Antworten

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Du wirst nicht bedroht, wenn du zu einer Aussage geladen wirst.

Wenn die Ladung durch die Staatsanwalt erfolgt ist, dann musst du Folge leisten....


Andreas005 
Fragesteller
 12.11.2021, 23:58

Ja ok aber die Formulierung hätte etwas anders ausfallen können

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Orothred23  12.11.2021, 23:58
@Andreas005

Die Formulierungen sind Standardformulierungen. Worüber genau ärgerst du dich? Für mich klingt das ein bisschen wie Hetze gegen unseren Staat....

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Andreas005 
Fragesteller
 13.11.2021, 00:02
@Orothred23

Ich Hetze nicht bin nur Opfer eines Raubüberfalles geworden und werde nur aufgefordert als solches zu einem Termin zu erscheinen weil ich ansonsten Staats anwaltlich vorgeführt werde. Hetze gegen den Staat....bestimmt nicht Husten habe ich mir hier abgewöhnt

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Orothred23  13.11.2021, 00:03
@Andreas005

Na, wo ist dann das Problem? Eine Aufklärung des Falls müsste doch in deinem Interesse liegen, also geh hin und mach deine Aussage....

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Andreas005 
Fragesteller
 13.11.2021, 00:04
@Orothred23

Fahre ja schon wieder runter. War emotional geladen. ok

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Man benötigt schon viel Fantasie, um in der strafrechtlichen Verfolgung einer Tat zu eigenen Ungunsten, eine Drohung des Staates zu sehen.

Es ist keine Drohung, dass du von der Staatsanwaltschaft vorgeladen bist. Die wollen NUR deine Aussage. Das ist in der Regel keine große Sache und könnte dazu führen, dass die Täter entsprechend verurteilt werden.

Wenn du das nicht willst, dann ist das deine Sache. Dann kannst du mit Sicherheit einfach sagen du würdest dich an nichts mehr erinnern und schlicht gar nichts hilfreiches zu der Sache beitragen.


Drohung? Wo um Himmels Willen siehst du eine Drohung?

In deinem Fall wird ermittelt. Zu deinem Schutz, zu deinen Gunsten!

Dafür brauchen sie deine Aussage!

Komisches Rechtsverständnis! Seltsame Reaktion.

Drohung des Staates ... Tse ....

Gruß S


Felix968629  14.11.2021, 00:26

Vermutlich Berufsverfolgter Querulant gegen den Staat,

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Bei einer Anordnung Staatsanwaltschaft bist du verpflichtet zu erscheinen. Das ist auch keine Drohung, sondern eine Mitwirkungspflicht des Zeugen.

Täter sind frei

Weil ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist an seinem eigenen Strafverfahren mitzuwirken.

Vor einem endgültigen Urteil werden Beschuldigte nur im Fall von U-Haft eingesperrt.