Sollten Straftäter die Ermittlungskosten bezahlen müssen, wenn diese schuldig gesprochen werden?
Stellen wir uns vor jemand Raubt eine Bank aus.
Dann gibt es eine monatelange Ermittlungen in welcher viele Beamter involviert sind.
Er wird schuldig gesprochen.
Sollte er dann die gesamtem Ermittlungskosten der Polizei/Staatsanwaltschaft bezahlen müssen?
Sollten generell schuldig gesprochene Täter sämtliche Ermittlungskosten bezahlen müssen ( nicht nur die Gerichtskosten )
25 Stimmen
14 Antworten
Einen Teil der Kosten müssen Täter schon heute bezahlen, nennt sich "die Kosten des Verfahrens" (also die Gerichtskosten) und ihre eigenen Auslagen (= Anwalt). Beim Rest dürfte in aller Regel gar nicht ermittelbar sein, welche Kosten denn tatsächlich angefallen sind, ob diese notwendig - was, wenn erst in eine vollkommen falsche Richtung ermittelt wurde - und verhältnismäßig waren etc. pp., vom Dokumentationsaufwand ganz abgesehen; per saldo schafft das viel Aufwand, der aber nichts einbringt, da nur selten "etwas zu holen" sein dürfte, von weiteren Nebenwirkungen ganz abgesehen.
- Man kann das gar nicht exakt berechnen, weil Ermittlungsbeamte normalerweise mehrere Fälle gleichzeitig bearbeiten
- Die Erfahrung lehrt, dass es auch viele Falschverdächtigungen gibt.
- Auch gibt es immer wieder Fehlurteile.
- Die Aufbürdung dieser Kosten wirken als Schuldenberg einer erfolgreichen Resozialisierung entgegen. Usw.
Sie müssen schon den angerichteten Schaden bezahlen, eventuell eine Geldstrafe, Anwalts- und Gerichtskosten. Und wenn sie ins Gefängnis müssen, verdienen sie nichts mehr. Die meisten Straftäter kommen hochverschuldet aus dem Gefängnis. Da ist nicht noch mehr zu holen.
bis zum Selbsterhalt sollte er dann doch lebenslang den Schaden begleichen. Dem Täter war bekannt, dass er mit seiner Tat Kosten verursacht.
Warum soll ich mit meinen Steuern solche Leute auch noch unterstützen?
Wer heute die Feuerwehr einfach so aus Spaß ruft, muss diese Kosten ja auch tragen.
Ein Teil der Kosten müssen Täter sowieso bezahlen (Kosten des Verfahrens = Gerichtskosten) und ihren eigenen Anwalt.
Es lässt sich außerdem gar nicht exakt berechnen, wie viel weitere Kosten sonst anfallen würden. Zum Beispiel könnte erst in die falsche Richtung ermittelt werden etc.
Des Weiteren geht sowas in die falsche Richtung, wenn man im worst case aus dem Gefängnis kommt und erstmal einen Riesen Schuldenberg hat. Ist nicht wirklich resozialisierend.