Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact" Verbot auf.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das Magazin nun wieder weiter erscheinen.
17 Stimmen
2 Antworten
...dass der Rechtsstaat funktioniert, was gerne immer wieder bestritten wird. Eine Maßnahme der Exekutiven wird von der Judikative überprüft und verworfen.
Auch wenn mir das rechte Hetzblatt nicht gefällt, wenn die Regeln so sind, dann sind sie so.
Das glaube ich eher nicht. Zum einen wäre das Amtshaftung, also nicht die Person Faeser selbst. Zum anderen wäre das vermutlich nur möglich, wenn so etwas wie Vorsatz oder grobe Fahrlössigkeit Vorlage, daran wird es scheitern.
Hass und Hetze können also weitergehen.🤦♂️
Dann wäre derart Magazin nicht wieder erlaubt worden.
Es gibt ja jenseits des justiziablen auch Grenzen des Anstands und guten Geschmacks. Das hat man oder man hat es nicht.
Die z.B. BILD Zeitung darf ja auch erscheinen.
Habe ich auch online nicht gelesen, kein Bock auf BRD-Spezialoperation Besuch ☝️😜🤣 ...und nu 🤔
Und wie willst du beurteilen, dass Compact nicht Hass und Hetze verbreitet?🤦♂️
"Compact", also der Herausgeber kann nun die Frau N.Faeser auf Schadensersatz verklagen?