Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact" Verbot auf.

Ja, derart ist richtig und wichtig. 71%
Nein, diese Entscheidung ist nicht richtig! 18%
Ich meine hierzu... 12%

17 Stimmen

2 Antworten

...dass der Rechtsstaat funktioniert, was gerne immer wieder bestritten wird. Eine Maßnahme der Exekutiven wird von der Judikative überprüft und verworfen.

Auch wenn mir das rechte Hetzblatt nicht gefällt, wenn die Regeln so sind, dann sind sie so.


NightWebSurfer 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 11:01

"Compact", also der Herausgeber kann nun die Frau N.Faeser auf Schadensersatz verklagen?

superseegers  25.06.2025, 16:57
@NightWebSurfer

Das glaube ich eher nicht. Zum einen wäre das Amtshaftung, also nicht die Person Faeser selbst. Zum anderen wäre das vermutlich nur möglich, wenn so etwas wie Vorsatz oder grobe Fahrlössigkeit Vorlage, daran wird es scheitern.

Ich meine hierzu...

Hass und Hetze können also weitergehen.🤦‍♂️


NightWebSurfer 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 11:02

Dann wäre derart Magazin nicht wieder erlaubt worden.

Nofear20  25.06.2025, 11:06
@NightWebSurfer

Es gibt ja jenseits des justiziablen auch Grenzen des Anstands und guten Geschmacks. Das hat man oder man hat es nicht.

NightWebSurfer 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 13:26
@Nofear20

Habe ich auch online nicht gelesen, kein Bock auf BRD-Spezialoperation Besuch ☝️😜🤣 ...und nu 🤔

Nofear20  25.06.2025, 13:39
@NightWebSurfer

Und wie willst du beurteilen, dass Compact nicht Hass und Hetze verbreitet?🤦‍♂️