Verfassung – die neusten Beiträge

Wie sollte man in Deutschland mit der DİTİB umgehen?

Für Kritiker ist DİTİB „der verlängerte Arm des türkischen Staates“; sie betreibe planmäßig eine „Islamisierung Deutschlands“ und könne als „Vorfeldorganisation der türkischen AKP“, der Partei von Recep Tayyip Erdoğan, bezeichnet werden.

Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion - Wikipedia

Das Gift des Antisemitismus: wie Erdogan deutsche Muslime mit offizieller Hilfe indoktrinieren darf

20.05.2021

Dass aber in der geplanten Kommission – sie gibt Lehrmittel frei, erstellt Lehrpläne und erteilt Lehrbefugnisse – mit dem Verein Ditib erneut ausgerechnet die fünfte Kolonne des türkischen Regimes eingebunden werden soll, ist nicht nur grobfahrlässig. Es ist eine offizielle Hilfestellung des Düsseldorfer Kultusministeriums für den Versuch demokratiefeindlicher Islamisten, deutsche Muslime zu indoktrinieren.

Ein Fall für den Verfassungsschutz

Seit Herbst 2018 steht die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten als Prüffall unter verschärfter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Verein hat in seinen Moscheen Kleinkinder in Uniformen gesteckt und Kriegsszenen nachspielen lassen. Den Völkermord an den Armeniern leugnet die Organisation. Gegen 19 ihrer Imame hat die Generalbundesanwaltschaft nach dem 2016 gescheiterten Putschversuch in der Türkei wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten in Deutschland ermittelt. Die vom Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kontrollierte türkische Religionsbehörde Diyanet entsendet dennoch nach wie vor Hunderte Imame nach Deutschland und bezahlt diese auch. Deren Vorsitzender Ali Erbas hat jüngst mehrfach zur Eroberung Jerusalems aufgerufen.

https://www.nzz.ch/international/das-gift-des-antisemitismus-wie-erdogan-deutsche-muslime-mit-offizieller-hilfe-indoktrinieren-darf-ld.1625935

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

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Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 42%
Andere Meinung und zwar... 7%
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Hätte man durch meine Idee die DDR noch retten können

Die ddr war ja eine real Sozialistische Diktatur die aber noch ein parr Vorteile hatte die jedoch durch ihre Nachteile zu Grunde gegangen ist, ich hätte jedoch eine Idee wie die DDR ihre Nachteile verloren hätte aber auch ihre Vorteile behalten hätte

die Nachteile: es war eine Diktatur, man wurde abgehört, es gab keine Meinungsfreiheit, die Wirtschaft war schlecht, es gab nur wenig Selbstbestimmung

Die Vorteile: es herrschte mehr Gleichberechtigung, die Mieten waren geringer, ingesamt bekam man sehr viel sehr günstig, jeder wurde satt, es gab mehr Frauen rechte, es gab eine bessere Familien Politik(mehr Kinder Geld und Krippen für alle), es gab keine Arbeitslosen, es gab faire Löhne

also nun zum plan, wir sagen mal wir sind im Jahr 1970. Schritt eins ist es das sich die DDR von der sowjet Union lösen muss und ein neutraler Staat werden muss, das heißt jedoch nicht das der Sozialismus abgeschafft werden soll.

Schritt zwei ist es die Wirtschaft anzukurbeln indem mehr von der DDR produziert wird, dazu werden mehr Fabriken und Werkstätte benötigt die dann gebaut werden müssen, die Arbeiter für beides sind eigentlich sehr einfach zu bekommen, in vielen DDR Betrieben gab es nämlich zu viele Arbeiter weil jeder musste arbeiten, diese bis jetzt überflüssigen Arbeiter werden dann durch werbe Maßnahmen und durch das Versprechen eines höheren Lohnes in die Fabriken und Werkstätte gebracht. Die nun produzierte wahre wird nun im Ausland verkauft und selbst genutzt. Dadurch wird die DDR reicher und es geht den Menschen besser , auch muss die DDR mit dem neuen Geld Sachen kaufen die es im Westen auch gibt wie Süd Früchte, hoch Wertige Technik sowie bessere Kleidung und sowas halt.

schrit drei ist nun das Sparen von sinnlosen ausgeben von Geld, damit meine ich das die stasi und die Überwachung und das abhören der eigenen Bürger muss aufhören, auch müssen die Militär Ausgaben gesenkt werden, nun ist die DDR nähmlich eine neutrale Puffer Zone. Und die DDR hätte eh keine Chance gegen die BRD oder sowjet Union gehabt also ist das eh egal ob das Militär nun da ist oder nicht.

schritt vier ist es die DDR Demokratischer zumachen, erstmal muss die DDR die Meinungsfreiheit einführen, danach muss dann die Mauer eingerissen werden und es muss wieder ein Recht auf Urlaub geben, jetzt werden die Leute wahrscheinlich eh nicht mehr auswandern wollen weil es im Osten besser ist, vielleicht werden sogar Leute in die DDR einwandern, als letztes müsste man dann 1 oder 2 jahre eine demokratische Veranstalten bei deine Leute wahrscheinlich wollen das es nun weiter so geht.

wie findet ihr diesen 4 Schritte plan und hätte er eurer Meinung nach funktioniert

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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

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Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 20%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

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China-Spionage Mitarbeiter AfD- Spitzenkandidat Krah?

Die Bild-Zeitung berichtet, dass der Mitarbeiter im Büro Krah MdEP von 2007 bis 2018 Zuträger und Quelle für den Landesverfassungsschutz in Sachsen war. Seit 2014 bestand zudem der Verdacht einer Agententätigkeit für China (Doppelspion), was zu einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt habe. 2014 beginnt auch der Kontakt mit Krah, damals noch Mitglied der CDU, der Mitarbeiter selbst war damals Mitglied der SPD. 2015 und 2016 laufen operative Maßnahmen gegen den Mitarbeiter, 2016 wird er "konfrontativ befragt". Die Bild zitiert aus Akten einer Information der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags, wo Vertreter aller Parteien vom Verfassungsschutz in geheimer Sitzung informiert wurden.

Erst 2019 stellt Krah den Mitarbeiter ein, nachdem er für die AfD ins EP eingezogen ist. Damals informiert der sächsische Verfassungsschutz das Bundesamt über die neue Tätigkeit und erfährt im Dezember 2019 von mehreren Telefonaten des Mitarbeiters mit der politischen Abteilung der Chinesischen Botschaft. Er wurde also überwacht, ohne dass der MdEP informiert oder gewarnt wurde. Insgesamt hat man also fast 5 Jahre zugewartet und erst kurz vor der Europawahl den Mitarbeiter des nun Spitzenkandidaten der AfD verhaftet. Kommt nur mir das seltsam vor? Immerhin hat auch der AfD-Abgeordnete als Verfassungsorgan Anrecht darauf vom Verfassungsschutz vor Spionage für eine ausländische Macht geschützt zu werden anstatt medienwirksam vorgeführt zu werden. Hans-Georg Maaßen, bis 2018 selbst Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird in den Medien zitiert mit

  "Wenn der Eindruck besteht, dass der Abgeordnete nicht ansprechbar ist oder er selbst nachrichtendienstlich verstrickt ist, würde man das Gespräch dann mit der Parteiführung, dem Parteivorsitzenden oder dem Fraktionsvorsitzenden führen, um sie darauf hinzuweisen.“

Dazu hat es wohl sehr kritische Diskussionen und Anmerkungen in dem Sächsichen Kontrollkommission gegeben haben. Mir kommt das alles sehr seltsam vor, wenn das dann alles kurz vor der Wahl, mitten im Wahlkampf so medienwirksam stattfindet wie derzeit.

Und Nein - ich habe nichts für die AfD übrig, aber viel für unser demokratisches System. Und ich mache mir Sorgen über die Rolle des Verfassungsschutzes in Deutschland der es nach Aussage des Chefs als seine Aufgabe ansieht, den Stimmenanteil der AfD zu reduzieren und sich öffentlich beklagt, dass er das nicht alleine kann

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Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

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Ex-Verfassungsschutzpräsident wird als Extremist vom Verfassungsschutz überwacht. Ist der Verfassungsschutz neutral oder Instrument der Regierung?

Hans-Georg Massen wurde von dem SPD Innenminister Schilly zum Leiter der "Projektgruppe Ausländer" ernannt. Als Spitzenbeamter arbeitete er für Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz aus.

In der Regierung Merkel ernannte der CSU Innenminister Friedrichs Massen zum obersten Verfassungsschützer. 2018 verlor Maassen seinen Posten, weil er ebenso wie Polizei und Staatsanwaltschaften keine Hinweise auf eine "Hetzjagd" feststellen konnte. Die Erzählung von Hetzjagden wurden von Medien gestreut und führten zur delegetimierung eines Trauermarschs und Empörungsdemonstrationen.

Haldenwang stuft seinen ehemaligen Chef nun als "Extremisten" und "Delegetimierer des Staates" ein. Als Belege speichert der Verfassungsschutz z.B. positive Kommentare von "Reichsbürgern" und Videos mit Maassen die von "Reichsbürgern" geteilt wurden.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-beobachtet-hans-georg-maassen/

Maassen bewertet den Vorgang als Angriff der Innenministerin Faser auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Hat der Ex Grüne Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz von einem Extremisten schreiben lassen? Ernannte Merkels Innenminister einen Extremisten zum Verfassungschutzchef? Oder instrumentalisiert Faeser den Verfassungsschutz um dem Verfassungs- und Migrationsexperten Maassen zu delegitimieren und durch Telefonüberwachung und Mitlesen des Schriftvethehrs zu überwachen um sich so Vorteile im Wahlkampf zu verschaffen?

Verfassungsschutz arbeitet unabhängig von der Regierung ? 70%
Die Regierung nutzt den Vfaschu um Kritiker auszugrenzen? 25%
Verfassungsschutz unter Maassen war neutral? 5%
Verfassungsschutz unter Haldenwang ist neutral? 0%
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Hat sich eure Einstellung zur AfD geändert?

Als politisch hoch interessierte Person habe ich eine Frage an euch, die gerne ausführlich beantwortet werden darf :)

In den Medien bekannt ist nun die von corrective veröffentlichte Meldung von den "Remigrationsplänen" der AfD. Kurzfassung: AfD Vertreter, reiche und einflussreiche Geschäftsführer und bekannte Nazis haben sich in Potsdam getroffen und über ihre Pläne zur Abschiebung von Migranten und politisch Andersdenkenden gesprochen, unabhängig von deren Status (deutscher Staatsbürger, oder nicht).

Dass die AfD eine rechtsradikale Partei ist, sollte hinlänglich bekannt sein, nicht nur sind 3 Landesverbände gesichert rechtsextrem, auch die Bundesfraktion steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, sowie weitere Landesfraktionen unter Beobachtung des jeweiligen Verfassungsschutzes der Länder.

Hat sich für euch etwas an eurer Meinung/ Haltung zur AfD geändert, seit Bekanntwerden dieses Geheimtreffens?

NEIN, ich wähle WEITERHIN die AfD, weil... 43%
NEIN, ich habe vorher die AfD NICHT gewählt und auch jetzt NICHT! 43%
Andere Antwort: 8%
JA ich trete nun verstärkt GEGEN die AfD auf und wähle sie nicht. 3%
JA, ich habe AfD gewählt und würde dies NICHT MEHR tun, weil... 1%
JA, ich mache mich STARK für ein PARTEIVERBOT und wähle sie nicht 1%
JA, ich habe ÜBERLEGT, AfD zu wählen, würde dies aber NICHT MEHR 0%
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