Hat das deutsche Volk wirklich 1949 das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung angenommen?

Velbert2  14.12.2024, 12:19

Mütter?

Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:21

Ja, Helene Weber und die anderen 2

6 Antworten

Was "freie Selbstbestimmung" wäre, wäre natürlich erst zu klären, bevor man darauf antwortet.

Zu Recht hast du aber auf die "Mütter" hingewiesen (freilich, ohne die "Väter" zu erwähnen), denn wenn es nur auf die männlichen Volksvertreter angekommen wäre, hätte man bei Artikel 3 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Absatz 2 weggelassen.

Um den Absatz 2 zu bekommen haben die "Mütter" in großem Stil Frauenorganisationen aktiviert, und die habe die Volksvertreter mit einer Flut von Briefen bombardiert, so dass Abs. 2 durchkam. Zumindest in diesem Punkt war es also möglich, die Basis zum Eingreifen in den Formulierungsprozess zu aktivieren.


Fontanefan  14.12.2024, 12:59

In der Präambel von 1949 hieß es zum Begriff "das deutsche Volk" "hat das Deutsche Volk in den Ländern [...], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Damit ist geklärt, was damals mit "das Deutsche Volk" gemeint war. Ob 1990 das deutsche Volk "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands" vollendet hat, ist vielfältig diskutiert worden. Dazu äußere ich mich hier nicht.

Natürlich kann nicht vom deutschen Volk gesprochen werden, wenn es um die Annahme des Grundgesetzes 1949 geht! Deutschland war zu diesem Zeitpunkt bereits in zwei Staaten geteilt: die BRD im Westen, ein abhängiger Satellit der westlichen Besatzungsmächte, und die DDR im Osten, die den Weg des Sozialismus und der echten Volkssouveränität beschritt.

Das Grundgesetz wurde ausschließlich in der BRD unter den Bedingungen der westlichen Besatzung beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es konnte und durfte niemals für das gesamte deutsche Volk sprechen, weil ein großer Teil des deutschen Volkes in der DDR lebte und einen anderen Weg gewählt hatte.


Mitscher45  14.12.2024, 12:36

DDR im Osten, die den Weg des Sozialismus und der echten Volkssouveränität beschritt.

-> Der war gut :)

Ich kann dich nicht daran hindern, wirklichkeitsfremde Propaganda ins Netz zu blasen und den Unrechtsstaat DDR, der alles andere als souverän war und in dem das Volk gar nichts zu melden hatte, und ein abhängiger Satellit der Sowjeunion war, hier als ganz ganz tolle Demokratie verkaufen zu wollen.

Aber lesen brauche ich den Blödsinn nicht.

-> Igno. Taubenschach ist nicht.

Nooppower639  14.12.2024, 12:43
@Mitscher45

Wenn du die DDR einfach als "Blödsinn" abtust, verweigerst du nicht nur eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Geschichte, sondern zeigst auch, dass du nicht bereit bist, die Errungenschaften eines Systems zu erkennen, das den Kapitalismus überwunden und die Arbeiterklasse an die Macht gebracht hat! Die DDR war der wahre Ausdruck des proletarischen Staates – ein Vorbild für eine Gesellschaft, die auf Solidarität, sozialer Gerechtigkeit und der Selbstbestimmung der Menschen basierte! Du kannst den Versuch der DDR, eine fortschrittliche sozialistische Gesellschaft zu schaffen, so viel verleumden, wie du willst, aber der historische Fortschritt spricht für sich. Die DDR hat den Kapitalismus herausgefordert und das Volk in den Mittelpunkt gestellt – das war echte Demokratie, nicht das kapitalistische Marionettenspiel der BRD.

Eisenschlumpf  14.12.2024, 13:06
Es konnte und durfte niemals für das gesamte deutsche Volk sprechen

Doch, deswegen hatte es den Art. 23 in alter Form gegeben.

Hat das deutsche Volk wirklich 1949 das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung angenommen?

Eindeutig ja. Es gab zwar keinen formellen Akt der Volksbestätigung aber dennoch eine überwältigende und begeisterte Mehrheit der Bevölkerung für das Grundgesetz und daran hat sich bis heute nichts geändert.


Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 13:05

Dann hat das DDR-Volk aber auch die SED in freier Selbstbestimmung, denn sie könnten auch nur ja oder nein und sie haben ja

Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 14:35
@Hamburger02

Wendehälse hieß der Begriff. Die DDR war pleite und da musste es der Westen richten

Hamburger02  14.12.2024, 15:13
@Manzikert

Nächste Frage: warum musste die DDR aus ihrem Land ein Gefängnis machen? Warum durften die Leute das Land nicht verlassen, wann sie wollten. Da kann die Zustimmung zur sozialistischen Verfassung nicht so wahnsinnig groß gewesen sein. Die BRD hätte jeder verlassen dürfen, der wollte. Es wollte aber fast keiner.

Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 15:16
@Hamburger02

Aber nd 1948, da hat man nach Österreich ein Visum gebraucht. Das weiss ich von meinem Opa. Der ist mal illegal über die Grenze und nach Innsbruck

Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 15:26
@Hamburger02

Das war in den 1950ern mit Österreich, aber du wolltest ja die BRD mit der DDR vergleichen.

1948 kontte man gar nicht so nach Schweiz Holland Belgien. Die haben nicht rüber gelassen.

Dazu wurden wir natürlich gezwungen..Die Besatzer haben alles für uns entschieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1161 - AAFA

Eisenschlumpf  14.12.2024, 13:18
Dazu wurden wir natürlich gezwungen..

Nein. Es war eine freie Entscheidung des Parlamentarischen Rats.

Die Besatzer haben alles für uns entschieden.

Nein. Das kann man unter Anderem hier nachlesen.

Mitscher45  14.12.2024, 12:25

Das ist Reichsdeppenblödsinn.

Von Experte Geraldianer bestätigt

ja.

Die Mitglieder des parlamentarischen Rates wurden von den Länderparlamenten entsandt. Und die waren frei gewählt.

Das Grundgesetz wurde vom parlamentarischen Rat geschrieben.

Der Auftrag kam von den Alliierten und man hatte gewisse Vorstellungen, wie das Ergebnis aussehen sollte.

Diese wurde in den sogenannten Frankfurter Dokumenten vom 01.07.1948 benannt.

Als Grundsätze wurden in den Frankfurter Dokumenten benannt:

  • Ein Zweikammersystem mit ausreichenden Befugnissen der Länderkammer (Bundesrat)
  • Eine Exekutive, deren Befugnisse im Grundgesetz genau vorgeschrieben sind.
  • Eingeschränkte Befugnisse der Bundesregierung, darunter auch für die Organisation und Arbeit der Polizei.
  • Unabhängige Gerichtsbarkeit unter anderem, um über Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu entscheiden.
  • Zutritt für jede Bürgerin und jeden Bürger zu öffentlichen Ämtern.

1948: Neues Memorandum der Alliierten

Alles recht vernünftige Punkte.


Manzikert 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:29

Und waren die Länderparlamente vielleicht souverän in einem souveränen Staat und konnten machen was sie wollten und der parlamentarische Marionettenrat da?

Mitscher45  14.12.2024, 12:31
@Manzikert

Deine Frage lautete

Hat das deutsche Volk wirklich 1949 das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung angenommen?

Und die Antwort lautet ja.

Die Länderparlamente waren frei gewählt.