Ist das Grundgesetz der BRD auf dem Territorium der ehemaligen DDR laut dem internationalen Völkerrecht gültig?
8 Antworten
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 wurde das Territorium der DDR formal Teil der Bundesrepublik, gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes in seiner damaligen Fassung. Der sogenannte Einigungsvertrag legte fest, dass das Grundgesetz unmittelbar in den neuen Bundesländern in Kraft trat. Damit galt es ab diesem Datum für das gesamte Staatsgebiet des vereinten Deutschlands, einschließlich der ehemaligen DDR-Gebiete. Diese Vorgehensweise entsprach sowohl den Bestimmungen des Grundgesetzes als auch den Prinzipien des internationalen Völkerrechts. Völkerrechtlich wurde der Beitritt der DDR durch die Zustimmung beider Seiten legitimiert.
LG aus Tel Aviv
Die Volkskammer der DDR hat damals nach der Wende darüber abgestimmt und beschlossen das unser Grundgesetz auch in den 5 fünf neuen Bundesländern gelten soll. Außerdem wurden schon 1949 beschlossen das das Grundgesetz auch in den anderen Bundesländern nach deren Beitritt zur BRD gelten soll .
Ich denke das das nicht gegen das Völkerrecht verstößt.

Natürlich. Das hat die DDR Regierung so beschlossen, und da das Gebiet dieses ehemaligen Staates nun Teil der Bundesrepublik Deutschland ist, gilt natürlich auch hier das Grundgesetz.
Verfassungen sind Teil des nationalen Rechts, kein Gegenstand des Völkerrechts.
Dass das Grundgesetz seit 1990 auch auf dem Territorium die früheren DDR gilt, hat deren Volkskammer so beschlossen.
Ja durch den Beitritt der 5 neuen Bundesländer wurde das GG auf diese Länder AUSGEDEHNT.
Die Regierung der DDR hat dem zugestimmt?