Entstehung Grundgesetz! Wie findet ihr mein Referat?

8 Antworten

", da die deutsche Wehrmacht kapitulierte. Die Städte waren durch Bombardierungen zerstört. Der Nachfolger Hitlers Karl Dönitz und die Regierung wurde von den Alliierten am 23. Mai 1945 verhaftet. Am 5 Juni 1945 übernahmen die USA, UDSSR, Grossbritannien und Frankreich die Regierung in Deutschland. Das Volk hatte viele Fragen und eine damit Verbundene Ungewissheit machte sich breit."

kannste weglassen

Der Vormarsch der Grundrechte begann mit Ende des 2.Weltkrieges am 8.Mai 1945 bzw durch die Machtübernahme der 4 Besatzungsländer am 05.Juni 1945.Deutschland sollte ein demokratisches und freiheitliches Land werden.Dazu brauchte man ein Gesetz von Allen für Alle.

dazu noch die Rechtschreibfehler(nur hier?)weglassen...

die die Grundrechte in einem Staat festlegen.

Die Entstehung

Die amerikanischen, britischen und französischen Zonen einigten sich im Jahre 1948, den Deutschen zu erlauben, eine neue Verfassung zu entwerfen. Dazu wurde eine verfassungsgebende Versammlung einberufen. In dieser Versammlung arbeiteten 65 Männer und Frauen des Parlamentarischen Rats aus. Von den 65 Männern und Frauen waren lediglich 4 Frauen der Rest waren Männer Der parlamentarische Rat war eine Art westdeutsche Ersatzregierung. In den wesentlichen Teilen gilt es bis heute. In dieser Versammlung einigt man sich auf ein vorläufiges Grundgesetz. Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949vom Parlamentarischen Rat angenommen. Es gab eine Abstimmung mit folgendem Ergebnis: Es gab 53 Ja- Stimmen, 10 Nein- Stimmen und zwei Enthaltungen. Eine besondere Rolle spielte eine der vier Frauen Dr. Elisabeth Selbert. Ohne sie würde in den Grundechten nicht stehen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Zeitgleich wurde auch die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Das Grundgesetz ist ein von den Siegermächten nach 1945 aufgesetztes, künstliches Konstrukt, von durch jene Siegermächte aufgestellten Ausführenden umgesetzt, die eine temporäre Verfassung aufgesetzt haben, ohne das Volk dazu zu befragen.

Dieses Grundgesetz ist ursprünglich auf Zeit angelegt worden und hätte etwa nach der "Wiedervereinigung" der beiden deutschen Staaten komplett überarbeitet, neu formuliert und wirklich vom Volk beschlossen werden müssen, um als "Verfassung" eines freiheitlichen, souveränen Staates zu gelten.

Dies ist nicht der Fall und daher sagen manche sogar, das die BRD weiterhin nur die Rechts- und Geschäftsform einer GmbH besitzt.

Grundsätzlich ist eine Verfassung als Grundlage eines freiheiltichen, souveränen Staates nur eine dem angemessene, die sich das Volk selber gegeben hat, in freier Abstimmung und Absprache daraus.

Dieses Deutschland hat keine selbbestimmte, frei verhandelte Verfassung und ist daher trotz vieler danach (nach 1949) beschlossener Gesetze, Regelungen und Änderungen dazu, trotzdem kein souveränder Staat, sondern weiter in gewissem Maße von den USA abhängig. Faktor der gerne unterschlagen oder nicht thematisiert wird.

Daher gelten gewisse Gesetze auch weiterhin, die noch aus der Weimarer Republik stammen, ebenso wie die "deutsche" Flagge die eigentlich die Flagge der Weimarer Republik isz. Bei einer regulären Verfassung würden nur die Gesetze Gültigheit haben, die ab dem Moment ihrer Verkündigung Gesetzteskraft bekommen hätten, das ist in Deutschland eben nicht so.

Man lese dazu nur die komplett fadenscheinigen Begründunge dazu auf "offizielen" Seiten, demnach ist das Grundgesetz eine Verfassung für uns "weil wir uns daran gewöhnt" haben!? ... und weiter vorne steht doch, das ein Grundgestezt keine Verfassung sein kann, weil es eben nicht vom Volk beschlossen worden ist, .. aha?

Zitat:

"Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. (???)

Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten."

http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,WarumDeutschlandsVerfassungGrundgesetzhei%DFt.html

PatrickLassan  16.03.2014, 14:02

Das Grundgesetz ist ein von den Siegermächten nach 1945 aufgesetztes, künstliches Konstrukt, von durch jene Siegermächte aufgestellten Ausführenden umgesetzt, die eine temporäre Verfassung aufgesetzt haben, ohne das Volk dazu zu befragen.

  1. Jede Verfassung ist ein 'künstliches Konstrukt'.

  2. Das Grundgesetz wurde durch die Landtage der Länder ratifiziert bzw. 1990 durch die Volkskammer der DDR als Verfassung anerkannt. Das nennt man repräsentative Demokratie. Die Alliierten wollten ursprünglich übrigens eine Volksabstimmung.

Dieses Deutschland hat keine selbstbestimmte, frei verhandelte Verfassung und ist daher trotz vieler danach (nach 1949) beschlossener Gesetze, Regelungen und Änderungen dazu, trotzdem kein souveräner Staat, sondern weiter in gewissem Maße von den USA abhängig.

Kein Staat kann völlig unabhängig von anderen Staaten sein.Dennoch ist die Bundesrepublik genauso souverän wie alle anderen Staaten Europas.

Dies ist nicht der Fall und daher sagen manche sogar, das die BRD weiterhin nur die Rechts- und Geschäftsform einer GmbH besitzt.

Das ist blühender Unfug. Natürlich ist die Bundesrepublik ein Staat, da sie alle Kriterien eines Staats erfüllt.

0
PatrickLassan  16.03.2014, 16:51

Dieses Grundgesetz ist ursprünglich auf Zeit angelegt worden und hätte etwa nach der "Wiedervereinigung" der beiden deutschen Staaten komplett überarbeitet, neu formuliert und wirklich vom Volk beschlossen werden müssen, um als "Verfassung" eines freiheitlichen, souveränen Staates zu gelten.

Woraus sich dieser Automatismus ergeben soll, ist mir unklar. Tatsache ist, dass es von 1991 von 1993 eine Gemeinsame Verfassungskommission gab, die 1993 zu dem Schluss kam, dass keine größeren Änderungen am Grundgesetz erforderlich wären.

Daher gelten gewisse Gesetze auch weiterhin, die noch aus der Weimarer Republik stammen, ebenso wie die "deutsche" Flagge die eigentlich die Flagge der Weimarer Republik isz. Bei einer regulären Verfassung würden nur die Gesetze Gültigheit haben, die ab dem Moment ihrer Verkündigung Gesetzteskraft bekommen hätten, das ist in Deutschland eben nicht so.

Diese Gesetze gelten deshalb weiter, weil es in Artikel 123 GG steht. Warum sollte man denn z.B. das gesamte BGB neu verfassen? Übrigens gelten in Frankreich auch heute noch wesentliche Teile des Code civil aus der Zeit Napoleons. Die Bundesflagge stammt zudem auch nicht aus der Weimarer Republik, die Farben schwarz-rot-gold sind wesentlich älter (Stichwort: 'Hambacher Fest').

0

Es regelt nicht das "Zusammenleben der Menschen in Deutschland" sondern das Verhältnis der Menschen und des Staates (seiner Organe) zueinander. So entfalten die Grundrechte z.B. keine "Drittwirkung". Das Zusammenleben regelt das BGB.

Hallo, hier einige Punkte zum Nachdenken/Einfügen: Grundgesetz Artikel 5 Pressefreiheit ohne Zensur zum Knackpunkt. Viele Menschen haben bereits erkannt, dass es der Presse frei steht, das zu drucken, was sie wollen. Warum, wird dem Leser schnell bewusst werden. die erste große Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist?

In Artikel 146 der Geltungsdauer des Grundgesetzes heißt es: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Eine Verfassung soll demnach vom gesamten Deutschen Volke aus gehen. Wie Präsident Köhler es forderte. In freier Entscheidung, was sich nach Volksabstimmung anhört und nicht nach Vorgabe einer von 19% der Bevölkerung ernannten parteiorientierten Minderheit. Die neuen Bundesländer haben dies durch ihre Volksvertreter nach der Wiedervereinigung blindlings übernommen. In Kraft trat das Grundgesetz am 23.Mai 1949, nach Beschluss am Kapitulationstag, dem 8.Mai. 1949, unter Vorgaben der ehemaligen Westalliierten, da man sich mit dem sowjetischen Bereich vorerst nicht einig wurde. Das Grundgesetz wurde demnach nach dem Krieg und der Aufteilung Deutschlands als Provisorium gedacht, um eine Basis zu schaffen, wie Artikel 146 wiedergibt. Herr Ex-Bundespräsident Horst Köhler war übrigens einer von wenigen, der sich für Entscheidungen durch das Volk eingesetzt hat.

Schwerverbrecher kommen frei, weil nach neuem EU-Recht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unzulässig ist. Kommt es dann zu morden, schreien die Bürger nach Sicherheit. Die Regierung wird dann wiederum Gesetze erlassen, die den Bürger noch mehr einschränken. Eine gute Schachkombination.

Aber egal, ob sich unsere Gesetzeshüter nun Grundgesetzvertreter oder Verfassungsschützer nennen, sie sollten ihrer Aufgabe das Grundgesetz zu schützen nachkommen.

Seit 1949 kam es rund alle 1-2 Jahre zu Änderungen und Aufhebungen im Grundgesetz, die nicht im Interesse des Volkes waren, sondern der Regierung. Auch hier hätte die Exekutive ihr Veto einlegen müssen, denn durch eine Änderung wird der vorgegebene Schutz der bisherigen Verfassung aufgehoben. Dies durch die Regierung, welche uns 1.700 Mrd. Schulden verschafft, permanent Steuern erhöht und Sozialleistungen reduziert und nicht den Kosten anpasst. LG

Sajonara  18.12.2010, 14:06

Guter Beitrag, aber im Endeffekt haben wir damit keine vom Volke frei bestimmte, souveräne Verfassung, die dem Willen des Volkes entspricht und daran ausgerichtet ist, sondern weiterhin nur eine Notlösung, die weiter mitgeschleppt wird und wichtige Punkte nicht berücksichtig.

Witziges Detail: der "PERSONALausweis" der an die Bevölkerung verteilt wird, bezeichnet diese als Personal, was der grundsätzlichen Rechtsformn der BRD, die einer GmbH entspricht, besser zusteht. alle anderen freiheitlichen Länder haben dagegen "Identitätskarten"

0
AlBarto  18.12.2010, 16:34
@Sajonara

man kann sich auch über jeden Mist aufregen...trauriges Leben...

0
PVUellenberg  18.12.2010, 16:36
@Sajonara

Ach Quatsch ... private Unternehmen sind keine demokratische Veranstaltungen. Unser Staat weitgehend ... oder gibt es einen Staat, dessen Regelungen Du "demokratischer" findest? Dann gehe in eine Partei und kämpfe für diese demokratischeren Regeln. Das ist nämlich das Coole ... Du brauchst keine Angst zu haben und kannst Dich für politische Ideen einsetzen. In einem Privatunternehmen (einer GmbH) ist das nicht so!

0
cerebrum1111  08.01.2011, 06:52
@AlBarto

Ist das Grundgesetz in Deinen Augen Mist? Denk mal drüber nach ;-)

0
cerebrum1111  08.01.2011, 06:55
@Sajonara

Ja ! ...und der BÜRGER bürgt für die Schulden der Regierung, wie aus den Artikeln 14 hervorgeht, die nur kaum jemand versteht... Eigentumsentzug zum Wohle der Allgemeinheit!!!

0
PatrickLassan  16.03.2014, 14:08
@cerebrum1111

der BÜRGER bürgt für die Schulden der Regierung, wie aus den Artikeln 14 hervorgeht, die nur kaum jemand versteht

Du anscheinend auch nicht, denn dort steht auch folgendes:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

0
PatrickLassan  16.03.2014, 16:58
@Sajonara

Witziges Detail: der "PERSONALausweis" der an die Bevölkerung verteilt wird, bezeichnet diese als Personal, was der grundsätzlichen Rechtsformn der BRD, die einer GmbH entspricht, besser zusteht. alle anderen freiheitlichen Länder haben dagegen "Identitätskarten"

Was soll daran witzig sein außer der Tatsache, dass manche Leute Probleme mit der deutschen Sprache haben?

  1. Das Wort 'Personal' in Personalausweis kommt vom lateinischen 'personalis' , bedeutet 'persönlich' und hat mit dem 'Personal' einer Firma nichts zu tun, genauso wenig wie das 'Personal' z.B. 'Personalpronomen' oder 'Personalunion'.

  2. Auch in Österreich heißt der Ausweis 'Personalausweis.

  3. Wenn man sich seinen Personalausweis richtig ansieht, dann findet man unter dem Wort Personalausweis die englische bzw. französische Bezeichnung dafür - nämlich 'Identity Card' bzw. 'Carte d'Identite'.

0