Macht es Sinn die AfD bei der kommenden Wahl zu wählen, wenn sie eh verboten wird?

7 Antworten

Egal, ob oder ob nicht, es macht niemals Sinn, diese blau-braune Suppe zu löffeln.

Rein rechtlich betrachtet, geht es bislang "lediglich" darum, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet wird. Ein solches Verbotsverfahren, wird beim Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe geführt, denn nur dieses, hat verfassungsrechtlich das Recht dazu, ein Parteiverbot auszusprechen. Die verfassungsrechtlichen Hürden hieran, sind grundsätzlich sehr hoch angesetzt. Wie in jedem Gerichtsverfahren, werden die entsprechenden Beweise, welche ein Verbot begründeten sollen, vorgetragen und vom BVerfGE ausgewertet. Das ist nichts, was schnell geht. In aller Regel, dauert ein Parteiverbotsverfahren mehrere Jahre lang und dessen Ausgang, ist vollkommen offen. In der Vergangenheit, wurden schon Parteien mit radikaleren Ansichten als die AfD nicht verboten, weil sie aufgrund der geringen Anzahl an Wählerinnen und Wählern nicht die realistische Möglichkeit dazu hätten, ihre Ansichten auch tatsächlich umzusetzen. Die AfD, hat prinzipiell genügend Wählerinnen und Wähler, um ihr Programm umzusetzen. Jedoch müsste ihr nachgewiesen werden, dass es sich die Partei insgesamt zum Ziel gesetzt hat, die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigen zu wollen, da dies Voraussetzung für ein Verbot ist. Das geht nur über die entsprechenden Beweise dafür, da logischerweise keine Partei, welche das anstrebt, dies offensichtlich in ihr Wahlprogramm schreiben würde, da sie hiermit dann selber die beste Grundlage für ein Verbot liefern würde. Wie das Vorgehen ist, wenn eine Partei tatsächlich vor der nächsten regulären Bundestagswahl verboten werden würde, das weiß ich jetzt auch nicht genau. Wahrscheinlich, müsste es aber auch dann unter Umständen vorzeitige Neuwahlen geben.

Mfg

Hier hast du jemanden, welcher die AfD wählen wird. Und auch jemanden, welcher eine Wette darauf abgeschlossen hat (auch hier bei GF), daß ein solcher Antrag niemals ---- mit Erfolg ---- durch den Bundesgerichtshof durchmarschiert. Ich habe eine Flasche originalen russischen Wodtka gesetzt, keiner hat diese Wette angenommen, warum wohl nicht? Inzwischen ist die Frist abgelaufen. Mach dir also keine Sorgen. Der 2. Platz wird dermaßen - handfest - sein, für die AfD, daß an ihr nur noch eine Höllenmaschine vorbeikommt, aus mindestens 3-4 Parteien. Und den "Zirkus" haben wir nun mitgemacht. Wer das weiter will, bitteschön, aber haufenweise Leuten hat es gereicht. Und es werden immer mehr! Und denke daran, eventuell fehlen nach der nächsten Wahl eine ganze Meute von Leuten, aus den anderen Parteien im Bundestag (weil sie überhaupt nicht mehr vertreten sind, FDP, BSW, Linke, sie betrachten den Bundestag von außen, ist doch möglich, stimmt´s).

Den Sinn, eine in Teilen als rechtsextrem eingestufte Partei zu wählen, muss Jeder für sich selbst festmachen.

Aber wer sie mit mehr Sitzen im Bundestag in der Opposition beglücken will, der wählt sie halt.

Und von einem Verbotsverfahren kann ja ohnehin derzeit noch gar keine Rede sein.