Wenn AfD Verbot vor der Wahl kommt und einige Menschen schon Briefwahl gemacht haben, dürfen die dann nochmals wählen sonst ist ja die Stimme kaputt?
Wäre das überhaupt zulässig.
8 Antworten
Es kommt keine Prüfung eines möglichen AfD Verbots (kein Verbot, eine Prüfung), zumindest nicht vor dieser und auch vor der nächsten Bundestagswahl nicht, wie oft wird das denn noch gefragt?
Allein das Prüfverfahren wird Jahre dauern, zudem wird eine Fortführung nur dann in Erwägung gezogen, wenn ein Ergebnis zeigen würde, dass die GESAMTE Partei in ihrem Kernbereich antidemokratisch ist. Das ist dann doch zu bezweifeln, auch wenn einzelne Kandidaten eindeutig diese Tendenzen haben. Und selbst dann würde das Verbotsverfahren zusätzlich Jahre dauern. Viele Jahre.
Was mich an dieser Frage jetzt persönlich stört ist eine Pseudofrage über Auswirkungen der AfD, die es so gar nicht geben kann und das weiß der Fragesteller auch. Eigentlich ist das Meinungsmache in eine Frage verpackt. Wieso werden solche Fragen nicht zum BSW gestellt, deren Parteiprogramm als solches doch gefährlicher in seinen Auswirkungen sein würde. Und wieso nicht über linksextreme Gruppen...
Zweitens ist korrekt und das (leider) sogar sehr korrekt, aber
Erstens gehört zu dem Antwortkomplex dazu, ich sehe diese Frage als versuchte Manipulation und Meinungsmache im Netz. Und mit "linke Gruppen" meine ich konkret jene, die nicht nur extrem sind wie meiner Meinung nach große Teile der AfD, sondern sogar radikal, gewaltbereit und demokratiefeindlich. Denn auch diese Geschichten kann man verbieten und das gehört zu einer einseitigen Meinungsmache als Antwort genauso dazu. Der BSW ist übrigens keine IchAG wie man meinen sollte sondern eine Partei, die dazu aufruft Gas aus Russland zu kaufen, um deren Kriegsmaschinierie zu schmieren, die dazu aufruft die Ukraine an Russland zu verschenken und als Zusatz verlangt, auf Waffen zu verzichten, die Russland bereits besitzt und teilweise einsetzt + Deutschland als feindliches Ausland betrachtet. Finde den Fehler.
Ein Verbot würde es so kurzfristig nicht geben. Das Verfahren würde Jahre dauern, so dass das Bundesverfassungsgericht einen geeigneten Termin für ihre Beschlussverkündung finden könnte.
So schnell ginge das nicht. Aber in dem Fall käme es zu Neuwahlen.
Solch ein Verbotsverfahren ist sehr aufwendig und langwierig. Da würde vor der Wahl, vermutlich dieses Jahr, kein Ergebnis mehr kommen.
Nein, Neuwahlen gäbe es dann nicht. Die Mandate würden dann einfach verfallen. So ist es nämlich auch, wenn eine Partei, die schon im Parlament sitzt während der Legislaturperiode verboten wird. Ist aber eine hypothetische Frage, denn ein Verbotsverfahren hätte gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg je würde zudem jahrelang dauern.
Erstens: Was haben "linksextreme Gruppen" (oder auch rechtsextreme "Gruppen") mit der Frage zu tun, wenn es sich dabei nicht um Parteien handelt?
Zweitens: Du blendest aus, dass das BSW und "linksextreme Gruppen" nicht das "Potenzial" haben, wie es die AfD (leider) hat.