Ist unser Bildungssystem verfassungswidrig?

Hallo,

bevor hier einige schreien "WTF". Ich habe zu dieser Frage etwas zu sagen.

Das Bildungssystem ist viel zu statisch somit wird auf die individuellen Persönlichkeiten fast gar nicht eingegangen. Es wird versucht jeden gleich zu behandeln, allein schon logisch gesehen macht das keinen Sinn. Jeder lernt Dinge in seinem eigenen Tempo muss in einer Klasse aber trotzdem immer alles mitmachen obwohl die Person vielleicht schon viel weiter ist, oder eben nicht. Generell ist es fragwürdig wieso eine Regierung, in einem eigentlich freien und Demokratischen Land, so viel entscheiden darf, was eine Person können MUSS, daher ist das Bildungssystem sogar teilweise verfassungswidrig (Art 2 Absatz 1).

Bitte versteht mich nicht falsch, es gibt definitiv Dinge, die jeder können sollte, aber das sind definitiv nicht alle Dinge die unser Bildungssystem vorschreibt.

Auch "lustig" ehm "traurig" finde ich die Tatsache, dass es eine generelle Schulpflicht gibt, die teilweise sogar mittels Polizeigewalt vollstreckt wird, ich verweise hier mal auf das Grundgesetz (Art 2 Abs. 1 und Art 5).

Darüber hinaus vermittelt das Bildungssystem nicht selten eine Realität die gar nicht existiert. Nicht so sehr mit falschen Wissenschaftlichen Thesen sondern mehr damit was nach der Schule ist. Fragt mal einen Schüler nach Steuern oder Versicherungen oder danach wie man sich am besten bei einem Vorstellungsgespräch verhält, sein eigenes Unternehmen gründet oder eine Familie ernährt. Da ist nichts oder nicht wirklich viel vorhanden im System (404 not found).

Und nein, Schulkritiker müssen nicht dumm sein, ich lerne gerne, sogar sehr gerne aber nicht in unserem aktuellen Bildungssystem.

Ich könnte hier noch viel mehr schreiben, aber ich runde das ganze mal ab.

PS: Ich rede hier überwiegend von den Primär und Sekundarstufen. Auf Hochschulen oder Universitäten sieht die Sachlage wieder anders aus

Nein 53%
Ja 32%
Schwer zu sagen 15%
Wissen, Lernen, Kinder, Schule, Rechtsanwalt, Bildung, Deutschland, Noten, Ausbildung, Politik, Jugendliche, Recht, Gesetz, Abitur, Grundschule, Hauptschule, Politiker, Realschule, Schulabschluss, Schulsystem, Sonderschule, Verfassung, Verschwörungstheorie, Bildungssystem, Fähigkeiten
Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
Bundeswehr, Politik, Gesetz, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Verfassung, Wehrpflicht, Philosophie und Gesellschaft
Warum werden meine Leistungen schlechter seit ich neben dem schlechtesten Schüler der Klasse sitze und was hilft dagegen?

Hallo zusammen, in der Schule saß ich die ganze Zeit neben einem ziemlich guten Mädchen. Sie ist in so ziemlich allen Fächern die Beste in der Klasse. Unsere Lehrerin hat neulich beschlossen den schlechtesten Schüler aus meiner Klasse neben mich zu setzen. Er sitzt jetzt fast 2 Wochen neben mir und ich merke wie meine eigenen Leistungen nachlassen. Ich bin häufig demotiviert, müde, abgelenkt und verstehe nicht warum. Ich kann mir viel schlechter merken was wir im Unterricht durchnehmen, mache häufiger Fehler und beteilige mich seltener mündlich. Gibt es dafür eine logische Erklärung warum seine Demotivation auf mich abfährt? Er möchte übrigens nicht auf dem Gymnasium bleiben. Seine Eltern und die Lehrerin haben sich das ausgedacht, weil die möchten, dass er das Abi schafft. Er stört den Unterricht im Großen Ganzen nicht. Meist spielt er am Handy, kritzelt Bilder und schreibt Lösungen von mir ab. In den Wahlfächern sitze ich nach wie vor neben der Klassenbesten. Dort spüre ich diese lähmende Müdigkeit und Demotivation nicht, mache selten Fehler, beteilige mich mündlich und kann mir super merken was wir durchgekommen haben. Bilde ich mir alles nur ein? Es geht mir ziemlich auf die Nerven, weil ich gerne weiterhin gute Leistungen bringen würde. Was kann ich dagegen unternehmen?

Schule, Leistung, Teenager, Noten, müde, Fächer, Förderung, Gymnasium, Lehrer, Motivation, psychische Erkrankung, Schulsystem, Verfassung
Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

Bild zu Frage
Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arbeitsamt, Hartz IV, obdachlos, Sanktion, Verfassung
Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

Meine Oma hatte meiner Mutter damals für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht geschrieben und diese notariell beglaubigen lassen. Das Alles wollen die Gerichte nicht sehen und reagieren auf unsere Schreiben nicht. Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts wurden ignoriert und die Akte wieder zurück an das Amtsgericht bei uns gesendet.

Die Betreuerin, die im Übrigen nur die Vermögenssorge übertragen bekommen hatte, erteilte uns damals Hausverbot, was bis heute noch besteht. Wir haben keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Dürfen Sie nicht mal mehr aufsuchen.

Das war natürlich nun nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ganzen Fall. Haben Sie Interesse uns zu helfen und beizustehen? Wir haben mittlerer Weile aufgegeben und auch kein Geld mehr für einen Anwalt, die meisten lehnen ab, weil die Akte schon zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht allerdings.

Die Polizei hat ein Verbot von dem Richter bekommen aktiv zu werden, der Richter ist telefonisch nie zu erreichen, postalisch bekommen wir keine Antwort, persönlich werden wir rausgeschmissen und es wird mit der Polizei gedroht. Die Betreuerin schreibt uns andauernd, neuerlich per Gerichtsvollzieher, dass wir die Vorsorgevollmacht, ihr aushändigen sollen.

Recht, Anwalt, Erbe, Rechte, Gericht, Vorsorge, Altersvorsorge, Betreuung, Bund, Verfassung
Sind Menschenrechte tatsächlich universell gültig?

Zurzeit diskutieren wir in der Schule das Thema Menschenrechte und Menschenwürde. Auf die Frage wieso wir denn eigentlich Menschenrechte besitzen lautete die Antwort "weil wir Menschen sind".

Da stellst sich mir jedoch die Frage, dass wenn die Menschenwürde so allgegegnwärtig und Menschenrechte eigentlich unantastbar sind und dabei für ALLE Menschen überall gelten, wie es denn sein kann, dass es in manchen Ländern wie etwa China oder den USA noch die Todesstrafe gibt, zumal dies ja eine Verletzung der Menschenrechte ist, wenn das Recht auf Leben als solches aufgefasst wird. Es scheint ja fast so, als sei die Menschenwürde und das Recht auf Leben staatlich gebunden und je nach Aufenthaltsort veränderlich.

Da stimmt die Philosphie, dass wir Menschen aufgrund unseres Menschseins diese unabsdingbaren Menschenrechte besitzen, doch gar nicht mehr damit überein.

Selbstverständlich kommt es immer wieder dazu, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, doch derartige Verstoße wie die Todesstrafe sind ja soweit ich mir denken kann kaum einklagbar und es erscheint mir demnach so, dass in gewissen Verfassungen der Menschenrechtsgedanke keine Zentrale bzw. gar keine Stellung findet.

Ich hoffe, jemand kann etwas Licht in meine Gedanken bringen und erläutern, ob der Menschenrechtsgedanke eben doch nur ein Produkt des jeweiligen Staates ist und eben doch kein angeborenes, natürliches, unantastbares und vorstaatliches Recht in allen Teilen der Welt darstellt, sondern nur gesondert in manchen Ländern zum Vorschein kommt.

Geschichte, Menschen, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Menschenwürde, Sozialkunde, Verfassung

Meistgelesene Fragen zum Thema Verfassung