Es spielt keine Rolle, welche Herkunft der Täter hat, sondern dass er das Asylrecht missbraucht, polizeilich bekannt ist, aber nichts oder viel zu spät etwas gegen seine Abschiebung unternommen wird. Dieses Behördenversagen ist nicht mehr zumutbar.
Heutiger Angriff in München:
Bei dem Fahrer handele es sich um einen 24-jährigen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, der ausreisepflichtig sei.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/muenchen-autofahrer-menschenmenge-verletzte-100.html
Der 24-jährige mutmaßliche Täter ist laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) polizeibekannt. "Nach gegenwärtigem Stand ist der Täter mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen, Näheres wird ermittelt", sagte er.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-auto-faehrt-in-menschenmenge,UcfvdQz
Aschaffenburg:
Der 28-jährige Afghane sei in der Vergangenheit mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen, jeweils in psychiatrische Behandlung gekommen und wieder entlassen worden, schildert Herrmann. [...] Der Verdächtige war wegen eines von ihm selbst abgebrochenen Asylverfahrens ausreisepflichtig.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/toedlicher-messerangriff-in-aschaffenburg-was-wir-bisher-wissen,UacXLCm