War es in der DDR verboten seine Frau zu schlagen?
Konnte dazu nichts konkretes finden außer das es nicht in das sozialistische Weltbild der sed gepasst hat. Aber eigentlich gab es in der ddr mehr Frauen rechte als in der derzeitigen brd gab.
6 Antworten
Mir ist kein Gesetz bekannt, dass sich explizit auf die Gewalt gegen Frauen bezieht.
"Es kann nicht sein, was nicht sein darf" greift aber nicht. Auch ohne Gesetz gab es natürlich auch Gewalt gegen Frauen. Diese hätte es auch gegeben, wenn es ein darauf laufendes Gesetz gegeben hätte.
Weder in der BRD, noch in der DDR lebten Heilige. Aggression, Frustration und Gewalt auch gegen Frauen gab es auf beiden Seiten der Grenzen.
Panorama berichtet 1991 über die Zunahme von Gewalt gegen Frauen in der sozialistischen Gesellschaft bis zur Wende.
"Es spielte sich sehr viel hinter den Wohnzimmertüren ab, d.h. kaum ein Nachbar wussre eigentlich darum, wie es der Nachbarin ging ..."
Körperverletzung war in der DDR bei Strafe verboten! Da gab es keine Ausnahme bei der Ehefrau! Es war das gleiche Problem wie heute, die Frauen zeigten das erst an wenns fast nicht mehr ging!
In der DDR gab es noch Straftatbestände Rowdytum und Asozialität! Schade das es die nicht mehr gibt, letzteres wäre gut gegen diese Sozialschmarotzer, die sich auf Kosten der Allgemeinheit einen Lenz machen!
Schwere Fälle häuslicher Gewalt konnten strafrechtlich als Körperverletzung verfolgt werden, allerdings war die Strafverfolgung eher lückenhaft.
In der DDR gab es keine spezifische Gesetze und Strafvorschriften, um häusliche Gewalt effektiv zu ahnden. Das Thema wurde eher tabuisiert und nicht als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen.
In "Deutschen Demokratische Republik" gab es keine expliziten Gesetze, die das Schlagen der Ehefrau verboten haben.
Allerdings wurde häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit verurteilt, galt als unvereinbar mit den sozialistischen Werten und dem Leitbild der "sozialistischen Persönlichkeit".
Tatsächlich wurde häusliche Gewalt in der DDR eher als Privatsache angesehen und nicht systematisch von staatlicher Seite verfolgt.Die Opfer hatten nur begrenzte Möglichkeiten, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Insgesamt lässt sich sagen, dass es zwar kein explizites Verbot gab, Gewalt gegen Frauen in der Ehe aber gesellschaftlich stark geächtet und tabuisiert war.
Es ist auch typisch unsinnig Bundesdeutsch, extra hervorzuheben, das Frauen zu Hause nicht geschlagen werden dürfen! Die Opfer hatten auch in der DDR die Möglichkeit eine Anzeige zu erstatten und die wurde konsequenter verfolgt als heute!
Problem damals wie heute.... Der Anzeige folgt die Rücknahme der Anzeige... dann wieder Anzeige... Rücknahme!
Problem damals wie heute ist, das ein Opfer in diesen Fällen die Anzeige zurückziehen kann und das die Opfer ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, damit platzen Prozesse regelmäßig und die Behörden setzen keine Energie ein. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!
Körperverletzung ist eine Straftat. Sowas war auch in der DDR verboten.
Das war auch in der DDR verboten. Das ist kein Unterschied zum Westen.