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Sollte es eine größere Trennung zwischen Kirche und Staat geben?

Wir stellen diese Umfrage vor dem Hinblick des gestrigen Blickwechsels, in dem unser Nutzer Bodhgaya, der zum Buddhismus konvertierte, eine in seinen Augen fragwürdige Trennung zwischen Kirche und Staat konstatierte, indem er schrieb:

„Deutschland gibt sich als säkularer Staat, was aber nur bedingt stimmt. Man kann fragen, warum ein säkularer Staat Verträge mit Religionsgemeinschaften schließt. Oder warum ist so etwas wie eine Landeskirche gibt, an die man auch noch Steuern zahlen muss.“

Da dieses Thema auch medial häufig die Gemüter erregt, interessiert uns nun Eure Meinung: Sollte es eine größere Trennung zwischen Kirche und Staat in Deutschland geben, wie beispielsweise im laizistischen Frankreich der Fall, oder haltet Ihr das im deutschen Grundgesetz vorgesehene partnerschaftliche Verhältnisse zwischen Kirche (bzw. vor allem dem Christentum) und Staat für angemessen? 

Wir sind gespannt auf Eure Meinungen!

Trennung zwischen Kirche und Staat sollte größer sein 81%
Kirche und Staat sind ausreichend getrennt 16%
Staat sollte auch Verträge mit anderen Religionen schließen 4%
Religion, Islam, Kirche, Deutschland, Politik, Recht, Christentum, Buddhismus, evangelisch, evangelische Kirche, Gesellschaft, Grundgesetz, Heidentum, Hinduismus, Judentum, katholisch, katholische Kirche, Kirchengeschichte, laizismus, Religionsunterricht, Satanismus, Theologie, Verfassung, Wirtschaft und Recht, Politik und Gesellschaft, Philosophie und Gesellschaft, Religion und Glaube, Umfrage

Das Recht eines fremden Ausländers durchsetzen. Wie könnte man das machen?

Österreich.

Mein Bruder lebt in einer Wohnung in einem Haus, indem sonst noch 2 Parteien wohnen. Die kleinere Wohnung nebenan wird seit neuestem von einem Ausländer (aus Jerusalem) bewohnt. Er spricht kein Wort Deutsch (lernt es gerade) aber sehr gut englisch. Er floh vor den kriegerischen, möderischen Umständen in Jerusalem, von wo die christliche Kirche ihn gerettet hat.
Er ist schwer geschädigt von seinen Erlebnissen, und bekommt den "Krieg" nicht mehr aus dem Kopf, genau deshalb weicht er jeder Konfrontation strikt aus.

Leider hasst die Vermieterin Ausländer, und nutzt seine Wohnung ganz offen als ihre Privatresidenz. Sie hat ihn bedroht "Wenn du hier trinkst rauchst usw. fliegst du raus!", da er keine Ahnung von unserem Rechtssystem hat, kann er sich nicht wehren.
Sie marschiert da tagtäglich ein und aus und hält ihn beinahe schon als Sklaven. Permanente Bedrohungen sind da anscheinend Standart. Bedenkt: Er bezahlt diese Wohnung auch noch selbst.

Ich habe ihn auf das alles angesprochen, aber er ist so eingeschüchtert und am Ende, das er diese Farce einfach hinnimmt. Ich habe ihr übrigens bereits mal ein paar Takte erklärt aber das brachte nur eines: Die Einsicht das hier der Anwalt einschreiten müsste.

Nun ist meine Frage: Wie könnte man ihm helfen sein Recht durchzusetzen?

Er arbeitet übrigens auch 40H die Woche.
Er redet auch kaum noch mit mir, anscheinend wurde ihm schon verboten mit mir zu sprechen denn sie weiß, ich habe Anwälte, und die stehen auf solche Verfassungsverachter. Bringt nur ihm leider nicht viel.

Wohnung, Recht, Ausländer, Justiz, Österreich, Verfassung

Warum ist es erlaubt Kinder taufen zu lassen?

Hey. Ich weiß die Frage klingt erstmal sehr hetzerisch gegenüber der Kirche, doch um so mehr ich darüber nachdenke desto mehr bin ich der Meinung das es verboten sein sollte Kinder taufen zu lassen.

Ich überlege schon länger aus der Kirche auszutreten da ich mit Religion nichts anfangen kann, doch dabei stellt sich mir die Frage warum ICH jetzt dafür zum Amt gehen muss und eine Bearbeitungsgebühr zahlen soll nur weil meine Eltern sich für die Taufe entschieden haben. Wenn ich diesen Gedanken weiter verfolge stelle ich fest das ich Jahrelang Kirchensteuern gezahlt habe nur wegen dieser einen Entscheidung meiner Eltern. Ich will ihnen das jetzt nicht zu sehr zur Last legen, aber ist das nicht super dämlich? Ich finde man sollte erst in die Kirche eintreten können wenn man selbst in der Lage ist das zu entscheiden und sich der Verpflichtungen bewusst ist.

Jetzt kommen bestimmt einige die sagen das es gerade bei sehr gläubigen Eltern schwierig wäre, da die natürlich wollen das ihr Kind getauft wird. Verstehe ich. Finde ich nicht gut, aber ist nachvollziehbar. Dann finde ich allerdings das diese Kinder VOR dem ersten mal Kirchensteuer zahlen gefragt werden sollten ob sie weiterhin in der Kirche bleiben möchten. Dazu sollte ihnen erklärt werden was das für sie bedeutet, da Kinder ja nicht wirklich an Steuern denken. Falls sie sich dann für den Austritt entscheiden können die Eltern dann auch die Kosten übernehmen da es ja ihre Entscheidung war.

Das wäre für mich ein sinnvolles System zu diesem Thema. Warum gibt es sowas noch nicht? Für mich ist das bisherige System untragbar und unverantwortlich.

Ich bitte euch mir eure Gedanken dazu mitzuteilen oder einfach die Umfrage zu beantworten, damit ich mir ein Bild machen kann ob ich nicht vielleicht komplett falsch liege.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und sorry für den langen Text. Ich wünsche euch weiterhin ein schönes Wochenende!

Kinder sollten nicht getauft werden dürfen. 50%
Das bisherige System ist gut so wie es ist. 32%
Man sollte gefragt werden ob man bleiben will oder nicht. 18%
Religion, Kirche, Erziehung, Baby, Deutschland, Politik, Taufe, Grundgesetz, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Verfassung

Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
Bundeswehr, Politik, Gesetz, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Verfassung, Wehrpflicht, Philosophie und Gesellschaft

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