Findet ihr das wäre ein Fall für den Verfassungsschutz?

Ist ein Fall für den Verfassungsschutz 56%
Nein alles ok 22%
Ich denke:… 22%

32 Stimmen

11 Antworten

Ich denke:…

Nein, der Verfassungsschutz ist nicht zuständig für kriminelle Handlungen einzelner, und genau das war es: Aufruf zu einer Straftat und Volksverhetzung. Do solltest dich mit dem Rechtsstaat BRD mehr befassen und seinen Grundlagen, denn offensichtlich sind dir die Kontrollmechanismen noch nicht sehr geläufig. Daran ändern auch zahlreiche falsche Antworten anderer nichts.

Der VS würde solche Vorkommnisse und Hinweise sowie Aussagen von Mitgliedern dieser rechtsextremen Partei sammeln, um dann weiter zu entscheiden, ob ein Verbotsverfahren vor dem BVG sinnvoll wäre angestoßen zu werden bzw. der Bundestag könnte das tun oder der Bundesrat.

Ich denke:…

Hier muss man die Satzzeichen beachten.

"AfDler töten." ist eine Aussage. Dies wird durch den Punkt am Satzende gekennzeichnet.

"Nazis abschieben!" ist eine Aufforderung, was an dem Ausrufezeichen zu erkennen ist.

Vergleiche dazu auch das Gerichtsurteil Az.: 7 L 395/21, bei dem es um das Wahlplakat "Nazis töten." der Partei ging.

Im Hinblick auf das Plakat "Nazis töten." sei für den Betrachter nicht zweifelsfrei erkennbar, ob es sich um eine Behauptung handele, dass Nazis Morde begehen, oder um eine Aufforderung, Nazis umzubringen.

Über den Inhalt der Aussage "AfDler töten." kann man diskutieren. Das könnte sehr wahrscheinlich strafrechtlich relevant sein, weil es eine Verleumdung darstellen könnte. Im Gegenzug dazu ist "Nazis töten." eine bewiesene Tatsachenbehauptung.

Einen Fall für den Verfassungsschutz sehe ich da nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vom Bundespräsidenten unterschriebene Urkunde an der Wand.

TheJollyKraut  23.01.2024, 13:31

Absoluter Schwachsinn. Wie der Satz zu deuten ist hat rein gar nichts mit dem Satzzeichen zu tun.
"AfDler töten!" (also AfDler töten andere Menschen) hat genau die gleiche Bedeutung wie "AfDler töten.".

Davon abgesehen ist die "Antifa", als eine inländische Terrororganisation, als Gruppierung schon ein Fall für den Verfassungsschutz. Da diese aber systemdienlich ist ist der VS hier aber auf dem linken Auge blind, ansonsten dürften die in Deutschland gar nicht marschieren.

Pixelated  23.01.2024, 14:48
@TheJollyKraut

Ich verweise an dieser Stelle auf das aufgeführte Zitat aus dem genannten Gerichtsurteil. Im Falle von "Nazis töten." wurde die mehrdeutige Interpretation der Aussage vom Gericht anerkannt, so dass es nicht eindeutig als Mordaufruf (§111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) zu werten ist.

Hier der Link zum Urteil: https://www.justiz.sachsen.de/vgc/download/Beschluss_395.pdf

Zu deiner Aussage zum Verfassungsschutz:

Der VS ist sich sehr wohl der Gefahr durch linke Gruppierungen, die zur Antifa gezählt werden, bewusst. Allerdings stellt der VS auch fest, dass es keine Antifa als gemeinsam agierende Gruppierung gibt sondern dass es sich dabei um eine lose Ansammlung einzelner antifaschistischer Gruppierungen handelt, von denen einige gewaltbereit agieren. So kann auch nicht DIE Antifa als Terrororganisation gewertet werden, da es keine entsprechende Organisation gibt. Vielmehr müssen die einzelnen Gruppierungen separat betrachtet werden.

Ich zitiere:

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (Quelle) konstatierte im Jahr 2018, dass dem "Antifaschismus" kein einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes politisch-ideologisches Konzept attestiert werden könne.
Und so tauchen in diesem Zusammenhang dann auch verschiedenste Gruppierungen auf, die das Wort "Antifa" in ihrem Namen tragen, aber in Zweck und Ausrichtung ihrer Aktionen nicht homogen sind und gerade vor dem Hintergrund verfassungsschutzrelevanter Bemühungen differenziert betrachten werden müssen.

Quelle: Verfassungsschutz

Weiterhin heißt es da

Wer im linksextremistischen Kontext von "der Antifa" spricht, meint damit die "Antifaschistische Aktion". Bundesweit gibt es mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. Die "Antifa" im Sinne einer bundesweit agierenden, klar umgrenzten Organisation oder strukturell auf eine gewisse Dauer verfestigten Gruppierung existiert derzeit nicht.

Für den VS sind demnach nur bestimmte Gruppierungen relevant und nicht DIE Antifa allgemein.

Für den Verfassungsschutz relevant sind die Ausprägungen des Begriffs "Antifa", die den autonomen "Antifaschismus" bzw. das linksextremistische Aktionsfeld "Antifaschismus" betreffen.
FAQxJenosse  23.01.2024, 15:14
@TheJollyKraut

Zum einen wird da nicht marschiert sondern gelaufen. Zuma anderen gibt es DIE Antifa nicht. "!" kennzeichnet auch Aufforderungen. Fakten können nicht strafbar sein. Es müsste allerdings "AfDer" heißen, das macht es deutlicher. Vager formuliert "Die Blaunen".

TheJollyKraut  23.01.2024, 15:38
@FAQxJenosse

Zum einen doch, und zum anderen doch. DIE Antifa sind all jene die sich selbst als Antifa identifizieren und als solche präsentieren. Ergo, es gibt DIE Antifa.

"Der Himmel ist blau!" Ja, total die Aufforderung...

Hab ich auch nie behauptet.

Pixelated  24.01.2024, 07:53
@TheJollyKraut

Lies dir doch mal den Text von Verfassungsschutz durch, den ich dir verlinkt habe.

Das, was du als DIE Antifa bezeichnest, ist bei weitem keine homogene Masse und erst recht keine gemeinsam agierende Gruppierung.

Von daher ist es unsinnig, von DER Antifa zu sprechen.

geheim007b  23.01.2024, 10:27

dumm sind sie nicht die linken, sie kennen ihre grenzen und vermutlich das angesprochene Urteil ziemlich gut.... und natürlich wäre auch AFDler töten. (bienen... wahlweise ameisen oder sonst was) bestimmt auch eine Tatsachenbehauptung.

Es braucht da einfach mal eine Staatsanwaltschaft die Eier in der Hose hat und trotzdem mal Anklage erhebt weil die Intention klar ist und Ermessensspielraum existiert. Ausgerechnet die Onkelz haben es aber treffend formuliert... "ein spiel mit worten, am rande der zensur". Oder anders gesagt.... beide Seiten geben sich da nichts.

Pixelated  23.01.2024, 10:40
@geheim007b

In Deutschland wird schon seit langem die Grenze des Sagbaren immer mehr verschoben.

Das waren AfD-eigene U-Boote, welche den politischen Gegner diskreditieren wollten.

Ist ein Fall für den Verfassungsschutz

Der VS beobachtet Linksextremisten doch ohnehin seit Jahren. Ist also alles schon längst im Gang.

Im übrigen ist die Aussage dieses Plakates hier, dass AfDler töten.

Mir scheint, dass es kein Aufruf ist, sondern eine Feststellung (die AfD tötet).


Pixelated  23.01.2024, 09:30

Sehe ich auch so. Der Inhalt der Aussage kann als Verleumdung gewertet werden - im Gegensatz zu "Nazis töten.", was eine Tatsachenaussage ist. Aber das ist kein Fall für den Verfassungsschutz.

PWolff  23.01.2024, 09:35

Formell ja. Allerdings ist es (anscheinend bewusst) missverständlich ausgedrückt und damit zumindest grenzwertig.

TamraElara  23.01.2024, 10:14
@PWolff

Die Regeln und Aussagen der Zeichensetzung sind eindeutig. !-Aufforderung, .-Aussage.

Missverständlich ist daran nichts.

PWolff  23.01.2024, 10:24
@TamraElara

Wenn man Ruhe genug hat, es genau zu lesen, ja.

Allerdings ist eine alltagstaugliche Sprache nicht logisch stringent, und beim Sprechen passieren ständig Dinge, die streng genommen logische Fehler sind, ebenso beim Schreiben, wenn auch weit weniger oft.

Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass der Zuhörer / Leser ständig mit logischen Fehlern rechnet und automatisch versucht, diese zu korrigieren. In diesem Fall ist "... töten." -> "... töten!" so naheliegend, dass Hanlons Rasiermesser schon eine grobe Nachlässigkeit des Schreibers annehmen muss.

Es ist also zumindest damit zu rechnen, dass der Schreiber die Absicht hat, dieses Missverständnis im ersten Moment zu provozieren. Auch, wenn ein Missverständnis korrigiert wird, bleibt doch ein wenig von der anderen Bedeutung hängen. Dass der Schreiber dies weiß, ist zumindest möglich.

Damit bleibt also beim Leser ein wenig "Tötet ...!" hängen und es ist nicht auszuschließen, dass dies vom Schreiber durchaus beabsichtigt ist.

Pixelated  24.01.2024, 08:01
@PWolff

Vergleiche dazu das Gerichtsurteil Az.: 7 L 395/21, bei dem es um das Wahlplakat "Nazis töten." der Partei ging.

Im Hinblick auf das Plakat "Nazis töten." sei für den Betrachter nicht zweifelsfrei erkennbar, ob es sich um eine Behauptung handele, dass Nazis Morde begehen, oder um eine Aufforderung, Nazis umzubringen.

Ich denke, damit wurde eine Präzedenzfall geschaffen, was auch dem Plakatschreiber bekannt sein dürfte.