Wahlsystem in Deutschland änderbar?

3 Antworten

Guten Abend!

Die Änderung eines Grundgesetzes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, der den Wortlaut des Grundgesetzes ändert oder ergänzt (vgl. Artikel 79 Abs. 1 S. 1 GG). Artikel 38 GG lässt sich somit grundsätzlich ändern. Allerdings bedarf es hierfür der 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und 2/3 Mehrheit der Stimmen des Bundesrates (vgl. Artikel 79 Abs. 2 GG). Fehlt es danach, kommt eine Änderung nicht zustande.

Sollte bei der Änderung des Artikel 38 GG zugleich auch eine Änderung des Artikel 20 GG erforderlich sein, wäre es unzulässig. Verboten ist nämlich die Änderung des Artikel 1 und Artikel 20 GG (sog. Ewigkeitsgarantie) nach Artikel 79 Abs. 3 GG. Der Gesetzgeber bezweckt dadurch, dass Artikel 1 und Artikel 20 GG absolut unantastbar sind. Es soll mithin eine Abschaffung der parlamentarischen Staatsform verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


XiJingPingPong 
Beitragsersteller
 26.10.2024, 01:22
somit grundsätzlich ändern. Allerdings bedarf es hierfür der 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und 2/3 Mehrheit der Stimmen des Bundesrates

"Näheres bestimmt ein Bundesgesetz" wäre hier aber gleich geblieben, so wie der Rest. Mit geht's hier um dieses Bundesgesetz.

XiJingPingPong 
Beitragsersteller
 26.10.2024, 00:59
Abschaffung der parlamentarischen Staatsform

Darum geht es hier auch nicht, nur eine Änderung des Wahlsystems.

Das Grundgesetz schreibt kein Wahlsystem vor - das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zum Wahlrecht immer deutlich gemacht, daß der Gesetzgeber hier großen Spielraum hat - nur die Grundlagen des Wahlrechts: frei, geheim und gleich, dürfen nicht angetastet werden.

Bereits Adenauer hat ein Grabenwahlsystem vorgehabt - auch 2019 gab es einen entsprechenden Vorschlag.

Ja, das kann der Gesetzgeber ändern. Eigentlich dürfte das Wahlrecht in einer Demokratie ja nur vom Volk beschlossen werden, denn wenn die gewählten Vertreter das machen, kann das Volk ja nur in dem Rahmen wählen, den diese Vertreter ihm einräumen, aber das scheint den meisten, auch dem Bundesverfassungsgericht, nicht bewusst zu sein.