Was bedeutet "Die Würde des Menschen ist unantastbar. "
Das ist der 1. Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Was hat das denn mit dem Islam zum tun?
Muslime sind auch Menschen.
7 Antworten
Lies mal den gesamten Artikel 1 nicht nur den ersten Satz.
1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Siehe hierzu auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Nun, es ist aufgrund des Deutschen Grundgesetzes immerhin unmöglich, Gesetze zu erlassen, welche z.B. Sklaverei oder Rassentrennung beinhalten.
Durch das Grundrecht auf Leben ist auch die Todesstrafe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nicht alleine die Politik also die Gesetze schaffende Legislative, sondern auch die Recht sprechende Gewalt (Judikative) und die Recht durchsetzende Gewalt (Exekutive) sind an das Grundgesetz gebunden.
Im Grundgesetz werden dann die Freiheiten der Menschen in Deutschland, sowie der Bürgerinnen und Bürger festgelegt - aber auch Einschränkungen zugelassen.
So gibt es beispielsweise die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre - aber es wird gleichzeitig ein Vorbehalt formuliert
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das bedeutet, dass z.B. eine echte Folter im Theaterstück, oder grausame Menschenversuche durch das Grundgesetz untersagt sind.
Das "Gleichheit" ein Ideal ist, das angestrebt wird und nicht einfach durch eine Verordnung oder ein Gesetz zur Realität wird, dürfte jedem klar sein.
In puncto sterben habe ich ein Urteil aus dem Jahr Februar 2020 gelesen und da stand drin, dass es das Persönliche Recht jedes einzelnen Bürgers ist, sich selbst zu töten. Warum werden dann Suizidversucher in Psychiatrien eingesperrt, mit giftigen Medikamenten vollgepumpt und gefügig gemacht? Diese Zwangsmaßnahmen sind würdelos.
Der Gedanke dahinter ist, dass vielfach der Todeswunsch als pathologisch angesehen wird. Ein Mensch mit Todeswunsch hat eine Form von Psychopathologie - er ist geistig nicht gesund und somit nur eingeschränkt zurechnungsfähig.
Es ist also fragwürdig, ob er tatsächlich eine bewusste Entscheidung trifft, oder nicht eher durch eine traumatische Erfahrung, psychische Erkrankungen oder dergleichen dazu gedrängt wird, diesen Todestrieb zu entwickeln.
Ich kann zumindest aus eigener Erfahrung sagen, dass ich Menschen in extremen Ausnahmesituationen gesehen haben, die ganz klar ihren eigenen Tod wollten. Nachdem die Selbsttötung verhindert und die Akutphase der psychischen Krise überwunden war, stellt sich auch der Drang zur Selbsttötung nicht mehr so massiv ein und konnte erfolgreich therapiert werden.
Anders gesagt: Es wird davon ausgegangen, dass man Menschen auch gegebenenfalls vor sich selbst schützen muss.
Darüber hinaus befinden sich beispielsweise Polizisten und medizinisches Personal in einer erheblichen Zwickmühle - einerseits gibt es womöglich einen klar geäußerten Wunsch nach Selbsttötung.
Andererseits sind sie dazu verpflichtet, das menschliche Leben zu schützen und Gefahren abzuwenden.
Wenn sie also einem "Lebensmüden" seinen Willen lassen, könnten sie dafür mindestens disziplinarrechtlich, wenn nicht sogar strafrechtlich belangt werden, weil sie ihrer Verpflichtung zur Hilfe nicht nachgekommen sind - die unterlassene Hilfeleistung könnte als Beihilfe zur Selbsttötung gedeutet werden.
Glücklicherweise bin ich aber weiter Psychiater, Notfallsanitäter noch Jurist oder Scientologe und muss mich daher nicht mit diesen Problemen befassen.
Das GG ist als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus konzipiert wurden, der viele Verbrechen begann. Deswegen sollen Menschen wie Menschen behandelt werden, nicht wie Tiere oder so. Alle sind gleich.
Vor dem Gesetz ja. Alle genießen die Menschenrechte, nicht bloß Biodeutsche.
Unter "Biodeutsche" verstehen Rechtsaußenleute ethnische Deutsche bzw. Deutsche, die hier schon seit langer Zeit verwurzelt sind. Sie lehnen es ab, wenn etwa Farbige eingebürgert werden.
Es geht im Wesentlichen darum, dass der Mensch nicht gezwungen oder gedrängt oder manipuliert wird, wenn die Umstände es nicht unbedingt notwendig machen. Es geht darum, dass man Menschen nicht drangsaliert aus niederen Beweggründen.
Die Würde ist der Wert des Menschen, den jeder in seiner gleichen Volkommenheit besitzt und gegen nichts eingetauscht werden kann. Laut Kant hat sie jeder und niemand kann sie wegnehmen.
Hm...
Der Mensch hält sich für "mehr" (Phil.2,3; Offb.17,1-4).
Tatsächlich? Was man auf der Straße beobachten kann, sieht nicht danach aus, als würden die Würde jedes einzelnen Bürgers gewahrt bleiben.