Kriegserklärung in Deutschland möglich?
Unter welchen Umständen wäre es denkbar, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Völkerrechtliche Erklärung (Kriegserklärung) herausgibt ?
7 Antworten
Unter welchen Umständen wäre es denkbar, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Völkerrechtliche Erklärung (Kriegserklärung) herausgibt ?
Das Grundgesetz, unsere Verfassung, verbietet in Artikel 26, 1 jeden Angriffskrieg und stellt allein schon seine Vorbereitung unter Strafe:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Daher ist kein Umstand denkbar, der Deutschland bzw. seiner Regierung das Recht gäbe, einem anderen Land eine "Kriegserklärung" zu übergeben!
Was wäre aber im Falle einer Kriegserklärung an Deutschland oder eines militärischen Angriffs auf deutsches Staatsgebiet? Auch hierzu gibt das Grundgesetz klare Weisungen, und zwar in Artikel 115a:
"(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.
(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß."
Es wird also der Kriegszustand bzw. Verteidigungsfall festgestellt und als Gesetz verkündet. Das hat vorallem innenpolitische Auswirkungen. Außenpolitisch darf der Bundespräsident mit Zustimmung des Bundestages dann völkerrechtliche Erklärungen abgeben. Welche das genau wären, darüber kann man spekulieren, wahrscheinlich Hilfsgesuche an europäische bzw. NATO-Länder und an die UNO. Eine "Kriegserklärung" wäre sicherlich nicht gemeint, denn der Kriegszustand brauchte gegenüber dem Angreifer nicht erklärt zu werden, da er objektiv gegeben wäre!
Bleibt gesund und greift niemanden an! 😊
Arnold
Wenn ein Angriff erlitten wird, ist eine Kriegserklärung nicht mehr nötig.
Es würde die Unterstützung der Nato eingeholt werden und die würde feststellen, dass der Bündnisfall gegeben ist.
Wenn jemand einen NATO Staat angreift
Nur der Bundestag darf den Krieg erklären denk ich. Hier hast du noch genauer was dann passieren würde
Wenn Deutschland selbst oder die Verbündeten angegriffen werden?! Eine andere Situation kann ich mir nicht vorstellen.
Ja genau das meinte Ich ja. Also Beispiel Deutschland wird von XY angegriffen.
Würde Deutschland sofort zurück schlagen oder müsste erst eine Völkerrechtliche Erklärung durch das Parlament her ?
Da hab ich echt keine Ahnung, aber bei Gefahr im Verzug würde wohl erstmal gehandelt werden, bevor geredet wird.
Das würde den Bündnisfall der NATO auslösen. Deutschland kann in diesem Fall gar nicht alleine handeln.
Können schon, werden sie aber nicht tun. Wir sind ja nicht dämlich.
Naja, wehren wird man sich erstmal.. Wenn ich angegriffen werde, ist das im Regelfall auch erstmal was für die Polizei, aber die sind ja meist nicht vor Ort, weshalb ich für mich erste Maßnahmen ergreife und anschließend zur Polizei gehe.
Deutschland darf kein Angriffskrieg führen.
Ok darf der Angriff sofort erfolgen oder muss erst eine Abstimmung durch das Parlament her ?