Staatsaufbau BRD (Bundesrepublik Deutschland) erklären?

2 Antworten

Ganz unten sind die Bürger. Also du und ich quasi. Wahlberechtigt sind erst mal alle Erwachsenen mit deutschem Pass. Theoretisch kann man zwar das Wahlrecht aberkannt bekommen, aber das ist glaube ich noch nie passiert. So etwas ist denkbar bei ganz schweren Putschversuchen oder sowas.

Wir wählen den Bundestag (Bundestagswahl) und in jedem Bundesland die Landtage (Landtagswahl). Diese bilden dann einmal den Bundestag (Mitte) und über entsprechende Vertreter den Bundesrat (rechts).

Der Bundeskanzler Scholz wird vom Bundestag gewählt und er bestimmt dann auch die Minister. Somit entsteht die Bundesregierung.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt (oben Mitte und oben rechts). Zwar ernennt der Bundespräsident die Bundesminister und den Kanzler, aber das ist eher formal. Er kann sich dem Willen des Parlaments nicht wirklich verweigern.

Die obersten Richter an unserem Bundesverfassungsgericht werden von den Parlamenten bestimmt. Die sind dann "auf Lebenszeit" benannt. Das ist nicht wörtlich gemeint, sondern quasi bis zur Rente. Normalerweise gibt es bei den Richtern eine Zusammenarbeit der Parteien, also einen Konsens, wer sich fachlich besonders gut eignet. Wir haben hier (noch?) keine amerikanischen Verhältnisse, wo man die Richter benennt, die die eigene politische Linie besonders gut umsetzen.

Also, da fehlt schon noch einiges auf dem Schaubild. Auch die Kommunen gehören zum Staat sowie die Gerichtsbarkeit, Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte etc.. Außerdem die Behörden, Polizeibehörden, Ordnungsbehörden etc..Man spricht auch von den drei Gewalten, die jeweils unabhängig sind. Legislative, d.h. der Gesetzgeber, Judikative, d.h. die Gerichte, und Exekutive, die ausführenden Ämter.