Nein

Man kann aktuell keine einzige Partei in Deutschland wählen..

CDU/CSU wollen nur mit Volkes stimme legitim an deren Geld, SPD wollen Volkes Geld an faule Idioten mit der Gießkanne verteilen, AfD ist indiskutabel und ein rechter Verein, BSW ist (wie die AfD übrigens) zu nah an Russland, die Grünen sind lächerlich, die FDP.. sorry, der Lindner taugt nix.

Was dieses Land braucht ist keine Merkel 2.0. Dieses Land braucht Politiker, die Politik für die Menschen und die Menschenrechte machen, nicht für die eigene Tasche, die Amis oder die Russen. Solange Rentner Flaschen sammeln gehen oder auswandern müssen um über die Runden zu kommen, während andere es sich in der sozialen Hängematte gemütlich machen, läuft hier einiges schief.

Ich gebe meine Stimme ab (ungültig wählen bringt nichts, ist wie nichtwählen), aber halt für irgendeine kleine Partei (Tierschutzpartei, o. ä.).

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Anfechtungsfrist 2 Jahre nach Kenntniserlangung. Es muss dafür volle und sichere Kenntnis bestehen. Die bloße Möglichkeit der Kenntnis genügt nicht - Wellenhofer, in: MüKo, 9. Auflage. Rn. 13, § 1600b BGB.

Geh einfach mal zur Rechtsantragstelle des für dich zuständigen Amtsgerichts und sag, dass du eine Vaterschaft anfechten möchtest. Die leiten den Antrag dann an das zuständige AG weiter - sofern sie nicht selbst zuständig sind. Die prüfen dann schon, ob alles fristgerecht ist.

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Das fällt natürlich nicht unter den Tisch und es bleibt der Behörde vorbehalten, den Kleinbetrag einzuziehen - egal wie verhältnismäßig das ist oder nicht. Es ist die Entscheidung des Sachbearbeiters.

Ich wäre an deiner Stelle da vorsichtig. Wenn sich das aufsummiert, wäre ich nicht abgeneigt beim Amtsgericht einen Antrag auf Anordnung einer Erzwingungshaft zu stellen. Wenn du dann nicht bezahlst, steht irgendwann die Polizei mit einem Haftbefehl vor deiner Tür (aber die Erfahrung zeigt, dass dann spätestens alles bezahlt wird).

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Dazu wird es ein deutliches "Nein" geben! Ich hatte einen Kollegen, der wollte neben seinem Beamtentum noch in einer Stripbar strippen. Abgelehnt worden, ist auch richtig so.

Auch wenn es unentgeltlich erfolgt, so wird man sich deine charakterliche Eignung und den möglichen Verstoß gegen disziplinarrechtliche Vorschriften ansehen. Schließlich muss das auch irgendwie öffentlich beworben werden. Und selbst wenn es nicht öffentlich beworben wird: Es kommt irgendwann raus und der Diszi mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst ist das nicht wert.

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Wenn du dir mit dem Kündigungstermin unsicher bist, dann schreib einfach "kündige ich das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Sonst liegen die restlichen Antworten (bis auf den Teil mit whatsapp) alle richtig.

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Bin mal gespannt wie du das findest, wenn du wegen jedem Furz der zu laut ist bei deinem Vermieter gemeldet wirst.

So Typen sind nervig! Ich musste den selbsternannten Anlagensheriff fast 5 Jahre lang ertragen, der sich zum Schluss wegen der Haare meiner Katzen im Hof (!!) beschwert hat. Meine Katzen sind aufgrund diverser Erkrankungen keine Freigänger mehr, durften aber auf den gesicherten Balkon. Da ist ihm halt ab und zu mal ein kleines Wollknäuel vor die Füße gefallen.

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Ja mit 16 ist das seine Sache

Ich bin zwar kein Elternteil, aber ich rauche selbst. Ich kann ja nicht einfach etwas verbieten, wenn ich nicht mit gutem Beispiel vorangehe.

Wäre ich Nichtraucher, würde ich es ebenfalls nicht verbieten. Man kann es sowieso nicht ändern. Das Einzige wäre, dass das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet wäre, dazu geht's raus auf den Balkon oder die Terrasse. Selbst als Raucher rauche ich schließlich nicht in meiner Wohnung.

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So ein Blödsinn, "mit 18 das Leben verpasst".. Dein Leben fängt gerade erst an! Ich bin fast 40 und habe weder Kinder, noch bin ich verheiratet aber ich habe nicht das Gefühl, dass ich irgendwas verpasst habe. Ich habe einfach den für mich richtigen Weg in meinem Leben eingeschlagen, fertig. Das machst du auch (noch).

Kinder ohne Frau wird schwer.. Ich würde ja sagen, dass du Samenspender werden kannst, dann bist du zumindest biologisch der Vater von Kindern. Aber dazu musst du glaub auch ein bestimmtes Alter und eine gewisse Reife im Kopf haben, zusätzlich zu den körperlichen und genetischen Voraussetzungen (das Aussehen ist dabei nicht wichtig).

Du musst dann aber auch damit rechnen, dass du die Kids nie kennenlernen könntest und es psychologisch sehr belastbar sein kann, wenn dann doch auf einmal ein Kind von dir vor der Tür steht.

Aber vielleicht solltest du erstmal zusehen, dass du in eine berufliche Richtung gehst. Du musst wenigstens den Kindern eine anständige Grundlage anbieten können.

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Den Unterhalt regelt in allererster Linie ihr beide gemeinsam. Dafür braucht es erstmal grundsätzlich keinen Rechtsanwalt und kein Jugendamt. Das ist die mit Abstand günstigste Lösung. Der Rechtsanwalt will schließlich auch Geld verdienen.

Wenn das nicht funktioniert, würde ich erstmal zum Jugendamt gehen und mich dort beraten lassen. Wenn das nicht klappt, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und ggf. vor das Familiengericht.

Als Kindsmutter hat nicht nur das Kind einen Unterhaltsanspruch. Wenn die Kindsmutter aufgrund der Betreuung des Kindes sich nicht selbst unterhalten kann, kann auch diese Unterhalt vom Erzeuger verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr jemals verheiratet gewesen seid oder nicht, § 1615L Abs. 2 BGB

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Für 60 € die Stunde kannst mit einer Frau in entsprechenden Etablissements aber Besseres anfangen.. Soll aber keine Aufforderung sein!

So ein Blödsinn! Ich zocke doch nicht GTA V um Frauen kennenzulernen und schon gar nicht würde ich dafür 60 € / h löhnen. Da gibt's bessere Wege!

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Als Polizeibeamter bist du NIE nicht im Dienst. Es gibt zwar einen Ermessensspielraum, aber je drastischer es wird, desto weniger Ermessen. Wie das Ermessen bei viel Spielraum eingesetzt wird, entscheidet letztlich der jeweilige Polizist. In deinem Fall zu gut Deutsch: Pech gehabt!

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Andere Meinung

Die letzten 8 Jahre vor der Ampel hat ausschließlich die CDU den Gesundheitsminister gestellt. 8 Jahre Versagen jetzt ausschließlich einem Mann zuzuschreiben, der seit rd. einem Jahr am Ruder ist, ist m. E. falsch. Er ist vielleicht beteiligt, aber nicht so maßgeblich wie die vorherigen Regierungsmitglieder.

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Ein Amerikaner kommt auf den Hof eines deutschen Bauers und möchte 200 kg Lammwolle kaufen. Der Bauer willigt ein und schert die Schaafe, bekommt aber nur 199,9 kg zusammen. Da sieht er seinen Schwiegervater, schneidet ihm seine restlichen Haare ab und übergibt dem Amerikaner die Wolle. 200 kg, wunderbar, passt!

Am nächsten Tag kommt der Bauer vom Feld und sieht, wie sein Schwiegervater zitternd auf dem Baum sitzt und weint. Der Bauer fragt, was denn los sei. Da sagt sein Schwiegervater: Der Ami ist wieder da und will 50 Eier. Ich hab gezählt, wir haben nur 48.. :D

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Es gibt in jedem Volk solche und solche. Ich würde nicht alle über einen Kamm scheren, jedes Volk hat Ars********.

US-Bürgern wird oftmals nachgesagt, dass sie "falsch" seien: "Oh, du hast einen Hund! Ich auch. wir sollten uns mal bei mir treffen." um mal ein Beispiel zu nennen. Kommst du, wirst du blöd angeschaut, warum du da bist (so die Erfahrung von ausgewanderten Freunden.

Aber jedes Volk hat einfach seine Eigenarten. Es gibt bestimmt auch viele coole US-Bürger und nur eine Minderheit ist bescheuert. Wobei schon 10% von 250 Mio eine Menge bescheuerter Leute sein können.

Was mir an den Amis überhaupt nicht gefällt ist, dass sie sich als Weltpolizei aufspielen. Großes Staatsgebiet, große Ölvorkommen, da kann man sich halt auch mal etwas drauf einbilden. Die selbsternannte "erste Demokratie" hat es schließlich als erste Demokratie der Welt geschafft, jemanden wie Donald Trump ins höchste Amt zu wählen. Am liebsten hätten sie wohl ein Weltgericht, vor dem jeder Bürger eines jeden Staates gestellt werden kann - natürlich mit Ausnahme von US-Bürgern.

Nichts gegen Patriotismus, aber wenn der Ami in seinem Garten jeden Morgen die Flagge hisst, ist er Patriot durch und durch. Würde ich als Deutscher das machen, wäre ich wohl nicht nur in Augen von US-Bürgern ein Nazi.

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Polizeikontrolle mit anschließender Blutabnahme?

Hey ich(m 19) fange mal mit dem Sachverhalt an, ich wurde am Samstag den 17.12 um 01:00 morgens von der Polizei angehalten, als ich auf dem Heimweg von unserem Restaurantbesuch war. Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle und ich habe mich nicht auffällig im Straßenverkehr verhalten. Die Polizei hat die üblichen Sachen abgefragt wie Warndreieck, Verbandskasten, Führerschein…. Die Polizei hat mich gefragt, ob ich in der Vergangenheit schonmal Kontakt mit denen hatte und ich verneinte dies, um schneller gehen zu dürfen. Zuletzt hatte ich was mit 15/16 Jahren mit der Polizei zu tuhen (Btmg wurde jedoch eingestellt). Nachdem sie mich in der Datenbank abgefragt haben, wussten sie halt von meiner Vergangenheit. Daraufhin wollten sie einen Urintest und einen Alkoholtest machen, mit der Begründung, dass ich glaßige Augen hätte (ich habe 5h Schlaf gehabt an dem Tag) und wegen meinem Eintrag. Ich stimmte nur dem Alkoholtest zu, da ich nicht pinkeln wollte. Der Alkoholtest hat 0,0 angezeigt und ich musste mit den Polizisten zum Krankenhaus, da ich den Urintest unzählige male ablehnte. Als es feststand, dass sie mir Blut abnehmen würden, meinte ich das mein letzter Konsum in den Sommerferien war ( Ist mir im nachhinein bewusst geworden, dass es dumm war von mir, es zu sagen). Die haben verschiedene Tests mit mir gemacht und Blut abgenommen im Krankenhaus. Sowohl die Polizisten und der Arzt haben mich als sicher eingestuft.

Jetzt noch was zu meinem Konsum: Mein letzter Konsum war 2 Wochen her und es waren ca 5 Joints, die ich an einem Wochenende geraucht habe. Ich kiffe eigentlich selten, öfters als einmal alle 3 Wochen.

Ich lebe halt jetzt in der Ungewissheit, ob ich meinen Führerschein behalten kann, oder den abgeben muss und Frage nach euren Erfahrungen bei solchen Angelegenheiten.

Eine weitere Frage, die ich mir gestellt habe, war es zulässig von den Beamten, mehr als nur einen Drogentest anzuordnen (Alkohol und anschließend Bluttest)

Für diejenigen, die jetzt schreiben, dass man aufhören soll zu kiffen usw. bitte ich darum einfach solche Kommentare zu unterlassen, da ich niemals bekifft Auto fahren würde oder unter Einfluss von einer Droge. Ich mache auch jedes mal eine Woche Pause, bevor ich ins Auto steige.

Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten und das ihr den Text bis hierhin gelesen habt.

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Jetzt noch was zu meinem Konsum: Mein letzter Konsum war 2 Wochen her und es waren ca 5 Joints, die ich an einem Wochenende geraucht habe. Ich kiffe eigentlich selten, öfters als einmal alle 3 Wochen.

Anhand deiner Blutwerte wird man feststellen, ob und wieviel du regelmäßig kiffst.

Ich lebe halt jetzt in der Ungewissheit, ob ich meinen Führerschein behalten kann, oder den abgeben muss und Frage nach euren Erfahrungen bei solchen Angelegenheiten.

Ich gehe davon aus, dass die Polizei eine Meldung an die Führerscheinstelle machen wird, sobald das Ergebnis deine Bluttests vorliegt und feststeht, welche Art Konsument zu bist (sofern man überhaupt noch etwas nachweisen kann, allerdings hält sich THC aufgrund seiner Fettlöslichkeit länger im Blut als andere Betäubungsmittel). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass man keine Abbauprodukte findet: Dann wird nichts geschehen.

Für den anderen Fall entscheidet zunächst die Führerscheinstelle, ob du den Führerschein abgeben und ggf. zur MPU musst. Du bist 19 und noch in der Probezeit, ich habe es nicht selten erlebt, dass die Führerscheine bei so einem Sachverhalt geknippst worden sind.

Eine weitere Frage, die ich mir gestellt habe, war es zulässig von den Beamten, mehr als nur einen Drogentest anzuordnen (Alkohol und anschließend Bluttest)

Wenn aufgrund deines Verhaltens oder anderer äußerer Umstände (hier die glasigen Augen, dein Verhalten mit dem Verschweigen trotz Eintrags) der Verdacht besteht, dass du unter dem Einfluss von Btm ein KFZ führst, ist den Beamten durchaus zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung erlaubt, eine Blutabnahme durchzuführen. Im Regelfall muss hierfür der Jour-Staatsanwalt bzw. der Jour-Richter benachrichtigt werden, welche die Blutentnahme anordnen - sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt.

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Allein schon, dass du einen Nebenjob suchst, um "nicht in Versuchung zu kommen" zeugt davon, dass du den Nebenjob zur Abwendung weiterer Straftaten annehmen willst, nicht um dir etwas dazu zu verdienen. Da kann ein gewisses Maß an krimineller Energie bei dir nicht in Abrede gestellt werden.

Wie hier mancher schon geschrieben hat: Das wird nichts, charakterlich ungeeignet. Man kann zwar durchaus mit einer Vorstrafe auch zur Polizei, aber das muss unter eine Jugendsünde fallen (z. B. Mofa getunt und damit im öffentlichen Verkehrsraum rumgeheizt).

Deine Rechtschreibung lässt mit 16 leider auch sehr zu wünschen übrig. Teil des Einstellungstests ist ein Deutschtest. Als Polizist musst du Berichte schreiben können.

FBI kannst du sowieso vergessen, zumal: Was hat die Deutsche Polizei mit dem FBI zu tun? Die Behörden in den USA sind zwar - was Vorstrafen angeht - tatsächlich etwas lockerer, aber bei einschlägigen Vorstrafen werden auch diese unter den 1.000 anderen Bewerbern denjenigen nehmen, der gleich geeignet und nicht vorbestraft ist.

Für dich ist ein Weg ins Berufsbeamtentum aufgrund der einschlägigen Vorstrafen nicht eröffnet - egal in welchem Staat, egal bei welcher Behörde. Wahrscheinlich würdest du dort noch nicht einmal als Angestellte genommen / eingestellt werden.

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Tatbestandlich ist es (ohne nähere Prüfung vom Gefühl her) Erpressung. Du drohst jemandem mit einem empfindlichen Übel (Strafverfolgung), wenn er keine freiwillige Vermögensverfügung trifft. Die Frage ist, ob die Drohung mit einer Anzeige wegen Misshandlung Schutzbefohlener rechtswidrig ist, denn Strafverfolgung ist immer noch legitim.

Man muss hier in 2 Schienen aufteilen: Zivilrecht, Strafrecht.

Zivilrechtlich könnte man das als Vergleich sehen, um einem Zivilprozess aus dem Weg zu gehen. Der Ausgang des Strafverfahrens ist für das Zivilverfahren generell uninteressant und umgekehrt.

Ob du allerdings zivilrechtlich gewinnst, steht erstmal in den Sternen. Jeder, der für sich günstige Tatsachen behauptet, muss diese im Zivilprozess im Bestreitensfalle auch nachweisen können. Kannst du die Misshandlung nachweisen? Ist etwas dokumentiert?

Strafrechtlich kannst du gerne anzeigen, aber auch hier muss der Staat deinem Vater nachweisen, dass er was falsch gemacht hat und nicht dein Vater dem Staat, dass er alles richtig gemacht hat (allgemeine Unschuldsvermutung).

Ehrlich gesagt: Wenn du mir so kommen würdest, würde ich dich eiskalt abblitzen lassen, alles schön abstreiten oder mich überhaupt nicht dazu äußern.

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Kommt wohl auf den Polizisten an. Ich sehe hier jetzt zunächst keine strafbare Handlung - in Abhängigkeit wo der Schneeball trifft (Kopf oder Brust sind schon ein Unterschied), wie hart der Schneeball ist und geworfen wird. Entweder wirft er zurück oder es gibt einfach einen kleinen Einlauf. Sowas ist die Schreibarbeit nicht wert.

Sollte es doch zu einem Ermittlungsverfahren kommen und es sich um eine absolute Bagatelle handeln, wird jeder vernünftig denkende Staatsanwalt das Verfahren einstellen.

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