Sollte sich die AfD für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen?
Wenn das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilen würden, dass die AfD nicht rechtsextrem ist, dann würde das ganze Kartenhaus der etablierten Parteien "die AfD sind Nazis" usw. zusammenfallen.
Was meint ihr?
8 Antworten
Es spielt keine Rolle ob rechtsextrem oder nicht. Extreme Parteien sind zugelassen genauso wie extreme Meinungen, laut Grundgesetz. Solange nicht aktiv versucht wird das Grundesgetz zu beseitigen, ist das nicht verboten.
Besteht überhaupt keine Rechtsgrundlage für ein Verbot. Klar würde das allen Demokraten eine endgültige Legitimation sein, aber die Motivation der Politik, Medien und überhaupt aller Linken richtet sich ja nicht nach demokratischen Maßstäben, wie eben die juristischen Voraussetzungen, sondern dass man sich einfach einbildet man kann alles und jeden Nazi und Rechtsextrem nennen, wenn man denjenigen diffamieren möchte.
Besteht überhaupt keine Rechtsgrundlage für ein Verbot.
Das tatsächlich sehen eine Menge Juristen anders. Was genau ist deine Expertise?
Naja prinzipiell orientiert sich das Verfassungsgericht ja nicht an Begriffen - sondern ob seiner Meinung nach eine Partei aktiv den Grundsatz von Demokratie und der Verfassung angreift bzw aktiv abschaffen will - bestenfalls mit realistischer Chance.
Und der EUGH ist da ja grundsätzlich erst mal raus.
Das beißt sich nicht. Die AfD kann rechtsextrem und gleichzeitig trotzdem nicht verboten sein. Ein Verbotsverfahren würde die Frage klären, ob die AFD verboten werden sollte. Aber nicht die Frage, ob sie rechtsextrem ist.
Ahaha.. Nein. Die Feststellung über das Verbot hängt davon ab, ob die rechtsextreme Gesinnung insgesamt ,,festgestellt'' werden kann. Ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht erkennt man schon hinweislich wie schnell die Einschätzung von der linksradikalen Innenministerin zurückgenommen wurde.
Die Feststellung über das Verbot hängt davon ab, ob die rechtsextreme Gesinnung insgesamt ,,festgestellt'' werden kann.
Das ist falsch.
Ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht erkennt man schon hinweislich wie schnell die Einschätzung von der linksradikalen Innenministerin zurückgenommen wurde.
Weder gibt oder gab es eine linksradikale Innenministerin noch wurde die Einschätzung zurückgenommen.
Kann sie gar nicht. Hinzu kommt, dass es genügend fragwürdige Figuren innerhalb der AfD gibt und der Schuss gegebenenfalls nach hinten los gehen könnte.
Was dann eben konkret bedeutet, dass selbst ein Ablehnung des Antrags nichts an deren Rechtsextremismus ändern würde.