Sollte sich die AfD für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen?

8 Antworten

Es spielt keine Rolle ob rechtsextrem oder nicht. Extreme Parteien sind zugelassen genauso wie extreme Meinungen, laut Grundgesetz. Solange nicht aktiv versucht wird das Grundesgetz zu beseitigen, ist das nicht verboten.


Oponn  22.08.2025, 07:58

Was dann eben konkret bedeutet, dass selbst ein Ablehnung des Antrags nichts an deren Rechtsextremismus ändern würde.

Sanni295  22.08.2025, 14:48
@Oponn

Was spielt das für eine Rolle? Die AFD ist so rechts wie die CDU vor 30 Jahren mal war

Sanni295  22.08.2025, 15:37
@Oponn

Natürlich, sonst wären auch nicht CDU Mitglieder zur AFD gegangen.

Oponn  22.08.2025, 16:03
@Sanni295

Nein, natürlich nicht. Mit ehemaligen CDU-Mitgliedern hat das auch nichts zu tun.

Sanni295  22.08.2025, 16:04
@Oponn

Natürlich. Deswegen sind sie ja dahin gegangen.

Besteht überhaupt keine Rechtsgrundlage für ein Verbot. Klar würde das allen Demokraten eine endgültige Legitimation sein, aber die Motivation der Politik, Medien und überhaupt aller Linken richtet sich ja nicht nach demokratischen Maßstäben, wie eben die juristischen Voraussetzungen, sondern dass man sich einfach einbildet man kann alles und jeden Nazi und Rechtsextrem nennen, wenn man denjenigen diffamieren möchte.


Oponn  22.08.2025, 07:59
Besteht überhaupt keine Rechtsgrundlage für ein Verbot.

Das tatsächlich sehen eine Menge Juristen anders. Was genau ist deine Expertise?

Naja prinzipiell orientiert sich das Verfassungsgericht ja nicht an Begriffen - sondern ob seiner Meinung nach eine Partei aktiv den Grundsatz von Demokratie und der Verfassung angreift bzw aktiv abschaffen will - bestenfalls mit realistischer Chance.

Und der EUGH ist da ja grundsätzlich erst mal raus.

Das beißt sich nicht. Die AfD kann rechtsextrem und gleichzeitig trotzdem nicht verboten sein. Ein Verbotsverfahren würde die Frage klären, ob die AFD verboten werden sollte. Aber nicht die Frage, ob sie rechtsextrem ist.


Sickfukk243  22.08.2025, 01:46

Ahaha.. Nein. Die Feststellung über das Verbot hängt davon ab, ob die rechtsextreme Gesinnung insgesamt ,,festgestellt'' werden kann. Ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht erkennt man schon hinweislich wie schnell die Einschätzung von der linksradikalen Innenministerin zurückgenommen wurde.

Oponn  22.08.2025, 08:00
@Sickfukk243
Die Feststellung über das Verbot hängt davon ab, ob die rechtsextreme Gesinnung insgesamt ,,festgestellt'' werden kann.

Das ist falsch.

Ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht erkennt man schon hinweislich wie schnell die Einschätzung von der linksradikalen Innenministerin zurückgenommen wurde.

Weder gibt oder gab es eine linksradikale Innenministerin noch wurde die Einschätzung zurückgenommen.

Kann sie gar nicht. Hinzu kommt, dass es genügend fragwürdige Figuren innerhalb der AfD gibt und der Schuss gegebenenfalls nach hinten los gehen könnte.