Wie findet ihr es, dass (EU) gerichtlich nun festgestellt wurde, dass ein "Trans-Mann" weiterhin offiziell als Mutter bezeichnet wird?
Es ist zwar lächerlich, dass man dazu den europäischen Gerichtshof bemüht, allerdings ist es auch gut, dass dieser simple Fakt nun auch mal von höchster Instanz bestätigt wurde.
6 Antworten
Es ging in dem Urteil um die Geburtsurkunde. In einer Geburtsurkunde wird die Geburt, ein biologischer Vorgang bescheinigt:
BGB § 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Es sollte also nicht verwundern, dass eine Geburtsurkunde die biologischen Tatsachen wiedergibt.
Über die Geschlechtsidentität der Eltern sagt eine Geburtsurkunde nichts aus. Die Geburtsurkunde bescheinigt schließlich die Geburt des Kindes, nicht den Personenstand der Eltern.
Ich sehe nicht, inwiefern es die Eltern diskriminieren kann, sie in der Geburtsurkunde des Kindes als solche zu dokumentieren.
Hallo,
es ist schlicht diskriminierend, wenn ein Kind eine Geburtsurkunde ausgestellt bekommt, in der eine Mutter steht die es nicht gibt.
Die Entscheidungsklausel bei Verfahren nach TSG, das auch hier durchlaufen wurde, lautet: Im Namen des Volkes wird festgestellt, dass die Person als dem [männlichen] Geschlecht zugehörig anzusehen ist.
Der BGH meinte, dass man aus der Geburtsurkunde eines Kindes nicht herauslesen dürfte, dass es trans* Eltern hat, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Das ist die Kapitulation des Rechts vor der Transfeindlichkeit der Gesellschaft.
Das berechtigte Interesse der Eltern und auch des Kindes Urkunden die die familiären Verhältnisse zutreffend widerspiegeln, wird hier einfach ignoriert.
Statt Kinder vor Transfeindlichkeit zu schützen, wird so jede Kita- oder Schulabmeldung zu einem Zwangsouting.
Hier geht es aber nicht um 'Wahrheit', sondern um Definition.
Mutter ist nicht nur eine biologische Rolle (die, die das Kind gebärt), es ist auch eine soziale Rolle (innerhalb der Familie, innerhalb der Gesellschaft).
Das sieht das Gericht nun mal anders würd ich sagen.
Nö, das Gericht war für die Feststellung der gültigen Definition zuständig.
Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, hieß es. „Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.“
„Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.“ Das ist eine Definition. Es ist die Definition, die das Gericht für die Eintragung auf der Geburtsurkunde als gültig befunden hat. Ist keine komplexe Angelegenheit...
es ist schlicht diskriminierend, wenn ein Kind eine Geburtsurkunde ausgestellt bekommt, in der eine Mutter steht die es nicht gibt.
Das ist es nicht. Ein späterer Tod der Mutter ist doch nicht diskriminierend! Die stünde dann immer noch in der Geburtsurkunde, auch wen es sie nicht mehr gäbe.
Das habe ich mich auch gefragt, den weiblichen Namen gibt es nicht mehr, der Mann hat alle Papiere neu belommen.
Wie kann es dann rechtlich okay sein, dass sein weiblicher Name denn er nicht mehr trägt und wo er nicht nachweisen kann das er das ist, dort eingetragen wird?
Frage ich mich da auch, wie will die Person überhaupt, ohne Gentest, dann noch die sog. Mutterschaft auf Bezug zu dem Dokument nachweisen? Soll jetzt jeder Transmann der ein Kind zur Welt bringt noch ein Zusatzdokument wie den "Mutterpass" (ich vermute mal da wird es richtig eingetragen?) mitführen oder wie will man das bewerkstelligen?
Die Person im Dokument existiert ja nicht.
Davon ab verbannt diese Regelung den Transvater komplett aus dem Familienstammbaum. Transmänner können damit nur noch geboren werden und sterben, alles andere erledigt eine fiktive Person die es so rechtlich gar nicht mehr gibt.
naja Merkur ist auch Ultra konservativ, wer weiß was da stimmt….
Wenn eine Transperson offiziell das gefühlte Geschlecht bekommt, sollte die alte "Identität" offiziell mit Sterbeurkunde, mit Angleichungeintrag zu Grabe getragen werden, aber dann ist auch wieder die Erbfolge, Abstammung etc. (Alles was bürokratisch ist) stressig...
Eben es steht also ein Name in der Geburtsurkunde denn es nicht gibt
Könnte man analog zu Namensänderung machen, da gibt es ja auch den 'Mädchennamen', braucht man nur in 'Geburtsname' ändern schon hat man die Transition, denn, ob es der Person gefällt oder nicht, es fand ja eine Transition statt, es gibt ein Vorher.
Ich habe davon gar keine Ahnung.
aber warum kann man das nicht wie bei einer Heirat machen? Geborene/er X jetzt Y. Damit ist der doch alles geklärt oder sehe ich das falsch? In allen amtlichen Dokumenten gibt es dann die Möglichkeit für diesen Vermerk und dann ist der Auskunftspflicht und allen evtl. Fragen der ZukunftdochbGenpge getan.
oder sehe ich das zu einfach?
"Das ist die Kapitulation des Rechts vor der Transfeindlichkeit der Gesellschaft."
Deutschland erkennt die europäische Rechtsprechung an, somit ist das keine Kapitulation sondern eine simples logisches Urteil. Wenn dann wurde eher vom Gesetzgeber eine irrationale Tatsachenfeindlichkeit an den Tag gelegt beim erstellen solcher Vertuschungsregeln.
Sollte ein Kind nicht das Recht haben, zu wissen, wer es geboren hat? Angenommen, das Kind wäre mit 2 Jahren oder so zur Adoption freigegeben worden und hätte später nur "Vater" in der Geburtsurkunde als Angabe gefunden. Dann würde es denken, dass keiner weiß, wer es geboren hat, die Mutter vielleicht das Kind in eine Babyklappe gelegt oder nach der Geburt unbekannt (ohne Perso etc.) verstorben ist.
Jetzt könnte man wieder mit "Person mit Uterus" in die Debatte einsteigen. In jedem Fall sollte doch das Kind die Möglichkeit haben, zu wissen, wer es geboren hat, wenn dieser Fakt (Name) bekannt ist und "Vater" verschleiert diese Info auf jeden Fall tendenziell, wenn nicht grundlegend.
Und was möchte der Transmann denn seinem Kind später sagen? "Du hast keine Mutter, ich bin dein Vater und dann gab es da noch einen Samenspender"? Das versteht das Kind möglicherweise mit 16 oder 18, aber z.B. vermutlich nicht mit 8.
In meiner Familie gab es jemanden, der in den 50er Jahren aufwuchs. Der Vater war eine kurze Affäre der Mutter. Das Kind wuchs in einer großen Familie auf mit Oma, Opa, Tanten, Onkeln, Mutter usw. und vermisste nichts, bis es in der 5. Klasse gefragt wurde, was denn sein Vater beruflich täte, woraufhin es antwortete, dass es keinen Vater habe. Daraufhin sagte der Lehrer oder Klassenkamerad, dass das nicht sein könnte, jeder hätte doch einen Vater! Das Kind kam völlig verwirrt nach Hause und fragte dann seine Mutter zum ersten Mal, ob es einen Vater hätte und wer das sei.
So etwas möchte man doch diesem Kind ersparen.
Sind wir wirklich so weit, dass der Begriff "Mutter", rein biologisch, aber auch sozial gesehen (je nach Situation) wirklich abwertend verstanden werden kann?
Mutter = Person mit Uterus, die das Kind geboren hat. Ist das als Formulierung so eine große Schande?
Soll man etwa als schwules Paar dem Kind auch sagen, dass es nur 2 Väter hat, es aber keine Person gab, die es geboren hat oder dass diese unwichtig sei? Nein, das würde man eher nicht machen. Aber hier wäre es, seitens des Vaters, in Ordnung gewesen? Oder würde der Vater dem Kind erklärt haben, dass er als Vater es geboren hätte? Das wäre dann im Aufklärungsunterricht interessant geworden.
Die Diskussion wird da immer kompliziert. Wir bringen den Kindern (noch) bei, dass ein Mann eine Person mit Penis, Hoden, Spermien ist und eine Frau eine Person mit Uterus, Vagina, Eierstöcken und dass man im Uterus heranwächst vor der Geburt und gleichzeitig erklären wir dann aber, dass auch (Trans-) Männer Kinder gebären können. Damit erwarten wir dann eine ganz schön heftige Denkleistung von den Grundschulkindern, oder?
Das ist der EGMR, der das Urteil gefällt hat, mit der EU hat das nichts zu tun. Ansonsten natürlich ein korrektes Urteil. Es ist kein Verstoß gegen Artikel 8 EMRK, biologische Tatsachen in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Der Vater des Kindes ist der Vater und die Mutter des Kindes ist die Mutter, nicht umgekehrt. Genauso wenig wie sich der Vater als Bruder oder die Mutter als Tante eintragen lassen kann.
Vollkommen richtig! Irgendwie gibt es doch noch Richter, die real denken können.
Gruß NicoFFFan
Definitiv nicht bei solch irren Urteilen, dad jeglichen Fakten und jeder Realität widerspricht.
Wenn man anfängt Tatsachen und biologische Fakten als Diskriminierung zu betiteln, sollte man wirklich dringend sein Weltbild hinterfragen.
Die Wahrheit bleibt die Wahrheit und wird sie auch immer bleiben, auch wenn man andere dafür diffamieren möchte.