Guten Tag,
vor kurzem erhielt ich eine Info von der Schule das meine Tochter (6 Jahre, erste Klasse) wohl währen der Pause die Jacke von einem Mitschüler aus der zweiten Klasse zerrissen haben soll und ich dies zu Kenntnis nehmen soll, fall Sich ein Elternteil des Schülers melden sollte.
Auf Nachfrage was passiert ist konnte mir keiner etwas sagen da keine Lehrkraft oder andere Kinder die Situation beobachtet haben. Lediglich meine kleine hat mir gesagt das Sie wohl im Schulgang gelaufen sei und eine Gruppe größerer Kinder ihr mit Absicht den Weg versperrt hätten. Als sie neben Ihnen durchlaufen wollte, ist sie wohl an der Jacke eines der Kinder hängen geblieben und dabei diese längst komplett zerrissen.
Viel mehr konnte ich nicht erfahren.
Da so etwas in der Schule durchaus öfters vorkommen kann bei Kindern hab ich mir keine weiteren Gedanken gemacht, allein aufgrund des alters.
In meinen Augen ist es ein sicherlich unglücklicher Unfall und keinesfalls eine Bewusste Sachbeschädigung die Mutwillig gemacht wurde.
Nach einigen Tagen meldet sich jetzt bei mir die Mutter des Schüllers und fordert von mir die Kaputte Jack zu ersetzen, die Rechnung hätte Sie wohl noch, da es eine Neue Jacke sein und hat mir ein Bild von ihr gesendet.
Nun bin ich mir nicht 100 Prozent sicher ob ich verpflichtet bin hier ein Schadensersatz als Elternteil zu leisten um die Jacke zu ersetzen oder nicht ?
Bzw. das es hier in meinem persönlichem Entscheidungsrahmen noch liegt ob ich es mache oder eben nicht da meine Tochter mit 6 Jahren noch nicht deliktfähig ist. Zumal der Ton dieser Dame in ihren Whatsapp Nachrichten alles andere als freundlich ist um die Angelegenheit Entspannt zu klären. Ich meine, es sind Kinder, sowas ist ärgerlich und lässt sich nun mal nicht Komplett vermeiden wenn "mal" etwas Kaputt geht. Die Lehrer können nicht immer und überall alles beaufsichtigen.
Es geht mir nicht um die Kosten für eine Kinderjacke aber der Ton spielt hier die Musik & so wie es in den Wald hineinscheint, schallt es auch wieder heraus, oder ?
Ich bin im Netz auf folgende Regulierung gestoßen und frage mich ob diese hier einfach so greift.
--> Ein minderjähriger Schüler, der das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann für einen verursachten Schaden zivilrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden, § 828 Abs. 1 BGB.
Wie sollte ich mich hier am sinnvollsten verhalten bzw. MUSS ich hier Haften oder kann ich hier die Forderung abweisen nach dem Motto: Is halt doof gelaufen. ??
Ja, natürlich ist es nicht die "Feine Art" & würde mich bestimmt Persönlich auch ärgern aber ich möchte Rechtlicht sicher Informiert und Aussagekräftig in ein Gespräch mir der Frau treten ohne Falschinformationen von mir geben.
(Eine Haftpflichtversicherung habe ich aktuell nicht mehr falls von Interesse)
Kann mir hier jemand bitte weiterhelfen um auf der sicheren Seite zu sein, jetzt und auch in Zukunft :)
Ich Bedanke mich im Vorfeld für eine Antwort zu meinem Anliegen.
LG Krystian