Nein

Es ist traurig, dass auf diesen Fall mit so viel Transfeindlichkeit und auch Misogynie reagiert wird.

Die Selbstauskunft als Geschlechtsnachweis ist unantastbar!

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Spannend dazu ist auch:

Der § 183 StGB („Exhibitionistische Handlungen“) ist in Deutschland geschlechtsspezifisch formuliert:

„Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das gilt für Frau Liebich dann auch nicht mehr.

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gute Entscheidung

Die einzig logische Entscheidung.

Wenn das Gesetz sagt, jemand ist eine Frau, einfach nur weil er das behauptet, dann gilt das halt auch für alle Menschen.

Dieser Fall zeigt auf, wie dämlich das Gesetz ist.

Jetzt wurde ein Präzedenzfall geschaffen, und vermutlich freuen sich jetzt schon viele Häftlinge in ein angenehmes Frauengefängnis wechseln zu können.

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Es ist mittlerweile kaum mehr aufzuhalten, dass die AfD in Regierungsverantwortung kommt.

Von der Gegenseite wird auch alles dafür gemacht, dass es möglichst schnell passiert.

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Nein

Sieht auch unfassbar hässlich aus.

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