Schulpflicht - Ordnungswidrigkeit trotz entschuldigten Fehlens?
In der Woche vor den Weihnachtsferien wurde unsere Tochter krank.
Unsere Tochter ist sehr selten krank, arbeitet in der Schule gut mit, hat (fast) immer die Hausaufgaben.
Wir waren mit ihr beim Kinderarzt, wo Bronchitis diagnostiziert wurde, sie bekam Medizin und konnte nach 2 Tagen wieder zur Schule gehen, also den letzten Tag vor den Ferien noch besuchen. Hier nahm sie eine schriftliche Entschuldigung von uns mit.
Nach den Weihnachtsferien erhielten wir Post vom Ordnungsamt, wo uns eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wurde, sie habe 2 Tage unentschuldigt gefehlt.
Wir haben eine Gegendarstellung geschrieben, seitdem nichts mehr gehört.
Frage: Sollten wir da nachhaken?
Sollen wir uns das gefallen lassen, dass die Rektorin vor den Ferien "besonders streng" sei? (Diesen Verdacht hatte die Kinderärztin, die sich sehr darüber gewundert hat.)
Ist das Rufmord, wenn die Rektorin uns beim Ordnungsamt anschwärzt, obwohl wir nichts falsch gemacht haben? Kann man sich dagegen wehren, über die Gegendarstellung hinaus?