Wärt ihr für ein AfD Verbot?

Nein 49%
Ja Verbotsverfahren einleiten 43%
Lieber erst Prüfen 8%

79 Stimmen

6 Antworten

Lieber erst Prüfen

Guten Tag!

Verfassungsrechtlich ein sehr schwieriges Thema. Ein solches Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 43 ff. BVerfGG ist an sehr strenge Voraussetzungen gekoppelt. Dies bedarf einer umfangreichen Prüfung. Ein Partei kann nämlich nur dann verboten werden

  • wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Ordnung richtet oder
  • den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

Die freiheitliche demokratische Ordnung ist betroffen, wenn die Partei in aktiv-kämpferischer und aggressiver Weise tätig ist, mit dem Ziel, die Demokratie abzuschaffen oder gegen die Menschenwürde aus Artikel 1 Abs. 1 GG, Rechtsstaat vorgeht. Es reicht dabei nicht aus, dass die Partei mit ihrem Programm verfassungswidrige Ziele verfolgt. Gerade die Beseitigung beziehungsweise erhebliche Beeinträchtigung der freiheitlich demokratischen Ordnung muss daraus erkennbar hervorgehen (vgl. BVerfG - Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13). Dafür bedarf es konkrete Anhaltspunkte.

Nach meiner Recherche wird die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das ist die 2. Stufe von 3. Dies wurde mit Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 - 5 A 1216/22). Es besteht danach ein begründeter Verdacht, dass die AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoße. Allerdings sind wie oben bereits erwähnt die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren deutlich höher. Für die Beweissammlung ist dieses Urteil durchaus geboten.

Fazit: Ob es für ein Parteiverbotsverfahren insgesamt ausreicht, bezweifle ich derzeit. Dafür ist es zu wenig, auch wenn bereits einige Mitglieder wegen bestimmter Äußerungen strafrechtlich verurteilt wurden. Dennoch müsste es viel mehr geben, ein solches Verfahren durchzusetzen. Daher sollte diesbezüglich eine gründliche, sorgfältige Prüfung erfolgen und nicht voreilig gehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nein

Was soll ein AfD Verbotsverfahren bringen? Sie stellen sich selbst als Opfer dar und erreichen dadurch noch mehr Misstrauen gegen die etablierten Parteien, denen vorgeworfen wird unliebsame -demokratische- Gegner mundtot zu machen.

Zudem ist ein Parteienverbot derart hoch angelegt, dass es vermutlich 10 Jahre bis zu einem endgültigen Ergebnis dauern könnte, vielleicht sogar noch deutlich länger.

Und zum wiederholten Mal, die AfD ist die Folge einer Politik der Etablierten. Sie wäre niemals so erstarkt, wenn Transparenz und Volksmeinung Einzug gefunden hätten. Die Umwelt, die Probleme der Zeit sind keine Parteimitglieder, werden aber so behandelt und einseitig vorgeführt. Würde sinnvoll gehandelt, erledigt sich das Problem von selbst.

Das würde bedeuten, dass man deren Wähler, also einen großen Teil der Bevölkerung, entmündigt und zum Schweigen bringen will.


LordAnil 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 19:55

Nein. Die können wieder CDU wählen. Oder wenn sie nicht rechts genug ist Freie Wähler. Oder noch rechtere Werte Union. Keiner will sie zum schweigen bringen.

Ja Verbotsverfahren einleiten

Gut einfach eine Partei zu verbieten meiö sie etwas sagt was einen nicht gefällt ich nicht ok aber wenn es so weiter geht ja.

Ja Verbotsverfahren einleiten

Seit Anfang der Woche ist das 1000-seitige Gutachten vom Verfassungsschutz draußen. (bei Netzpolitik - für alle einsehbar) Dort wird vom eindeutigen Rechtsextremismus in vielen Teilen der Partei gesprochen. Also wenn da jetzt nicht reagiert wird, weiß ich auch nicht weiter.

Selbst wenn eine Partei nur in einem von 1.000.000 Teilen als gesichert rechtsextrem ist, ist die meines Erachtens bzw meiner Meinung nicht gut :-/

Vor diesem Gutachten wäre ich übrigens ebenfalls bei "prüfen".