Neutralität des Staates?

10 Antworten

Wenn es nach mir ginge, hätten wir einen vollständig laizistischen Staat.

Nicht nur den halbsäkulären, den wir derzeit haben.

Im Grundgesetz steht, dass es in Deutschland keine Staatskirche gibt und die Religionsfreiheit auch vorsieht, dass niemand zu kirchlichen Handlungen gezwungen werden darf. Deshalb bin ich dafür, dass sich der Staat in keinerlei religiöse Angelegenheiten einmischt.

Art. 140 GG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich habe Politikwissenschaften und Soziologie studiert.

Orovano111 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 15:06

Die Antwort wäre richtig, wenn einer gefragt hätte was im Grundgesetz steht. So ist es am Thema vorbei.

Wie soll sich unser Staat im Bezug auf die Religionen verhalten?

Wieso soll? Unsere Verfassung und der Staat bevorzugen grundsätzlich keine der Religionen. Es gibt keine Staatskirche (sh. Grundgesetz Artikel 140)!

Neutral, und würde das auch ein Verbot aller christlichen, oder generell Religiösen Parteien bedeuten müssen?

Nein! Die Bildung von Parteien ist das demokratische Recht von Bürgern, die gemäß unserer Verfassung, des Grundgesetzes, Religionsfreiheit genießen. Wenn eine Partei bzw. ihre Mitglieder ihre ideologische Ausrichtung und politischen Zielsetzungen an einer Religion wie z. B. dem Christentum orientieren, dann dürfen sie das. Voraussetzung ist, dass diese Ausrichtung und die politischen Ziele gegen das Grundgesetz, unsere Verfassung, und gegen Gesetze nicht verstoßen!

Zum christlichen Glauben bekennend und entsprechend auch handeln?

Ein Staat bekennt sich zu nichts! Es sind die Menschen, die den Staat erst zu dem machen, was er ist und wie er ist, was ihn bestimmt und auszeichnet. Die Grundsätze, die den deutschen Staat ausmachen und alles staatliche Handeln, die Gesetze und das Recht prägen, sind von Menschen gemacht und in Deutschland in einer Verfassung, dem Grundgesetz, schriftlich niedergelegt. Und die Menschen, die unsere deutsche Verfassung konzipiert haben, haben den Staat religionsneutral ausgestaltet, aber den einzelnen Bürgern das persönliche Grundrecht der Religionsfreiheit zuerkannt (s.o.). Sich zu einer Religion zu bekennen oder auch nicht, ist folglich keine staatliche Vorgabe, sondern die freie Entscheidung jedes Einzelnen! Der Staat garantiert und schützt lediglich u. a. das Grundrecht der Religionsfreiheit und kann diesen Schutz auch Religionsgemeinschaften, z. B. den christlichen Kirchen, gewähren.

Was für Religionen und Religionsgemeinschaften gilt, gilt auch für Weltanschauungen und weltanschauliche Gemeinschaften!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Säkular, aber richtig. Ohne Kreuze in den Klassenräume oder Amtsstuben. Und keine Hilfe bei Kirchensteuer usw.


Orovano111 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 13:42

Ja, völlige Gleichbehandlung aller Religionen.

Religion und Staat gehören getrennt.

Ein Verbot von Parteien bedarf es nicht.