Die Heidi Reichinnek von die Linke sagt "es sollte keine Milliardäre geben"
Also mit anderen Worten will sie reiche Menschen (die ihr geld selbst erwirtschaftet haben) ihr Geld wecknehmen...
Findet ihr das richtig?
Und ist das nicht Linksradikal?
41 Stimmen
14 Antworten
Zeig mir den Milliardär, der sich seine Milliarden tatsächlich selbst erarbeitet hat.
Milliardär wird man nicht durch eigene Arbeit, sondern entweder durch Erbschaft oder dardurch, dass man andere für sich arbeiten lässt und seinen Beschäftigten weit niedrigere Löhne zahlt, als man könnte, ansonsten blieben keine solchen Gewinnmargen.
Da Erben keine Leistung ist, die Reichtum rechtfertigen könnte und Angestellte um einen erheblichen Teil ihres möglichen Lohns zu prellen (man schaue sich mal an, was etwa die angestellten von Amazon so bekommen und unter welchen Arbeitsbedingungen) anstößiges Benehmen ist, dass auch nicht belohnt werden sollte, kann ich das nur unterschreiben.
Es sollte keine Milliardäre geben.
Wenn jemand mit eigener Arbeit oder mit einem Unternehmen, in dem seriöse, vernünftige Löhne bezahlt werden die eine oder andere Million macht, ist da nichts gegen zu sagen. Aber wenn obszöne Beträge durch Erbschaften (unter Umgehung der Besteuerung) oder durch de facto ausbeuterische Arbeit erworben werden gehört sich das nicht und um das so zu sehen, muss man nichtmal links sein.
Da reichts es bereits es mit Thomas Manns altem Buddenbrook zu halten, was die Moral angeht:
»Mein Sohn, sey mit Lust bey den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass wir bey Nacht ruhig schlafen können« (IV, 1., 190).
Die Heidi Reichinnek von die Linke sagt "es sollte keine Milliardäre geben"
Diese Frau schwatzt viel Unsinn! Das Grundgesetz, unsere Verfassung, von Frau Reichinnek nicht beachtet, gibt zur Diskussion die entscheidenden Hinweise.
Erstens (Artikel 14,1 und 3):
- (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Zweitens (Artikel 14,2), vorallem von den Reichen kaum beachtet bzw. vom Staat nicht eingefordert:
- (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Das Grundgesetzt garantiert das Eigentum und auch das Erbrecht, es beschränkt allerdings nicht, wie hoch Erbschaften oder Einkommen besteuert werden dürfen.
Eine Besteuerung z. B. in der von Reichinnek ins Auge zu fassenden Höhe käme einer Enteignung gleich - und wäre unverhältnismäßig, damit grundgesetzwidrig!
Man kann sicherlich vor dem Hintergrund unserer Verfassung Milliardäre nicht einfach verbieten.
So ist es. Wirtschaftlicher Erfolg sollte nicht bestraft werden.
Mann kann aber sicherlich über die Steuergesetzgebung technisch verunmöglichen dass Vermögen in solcher Höhe vererbt oder zusammengetragen werden können.
In Deutschland herrscht aus gutem Grund ein Gleichheitsgrundsatz. Gewiss könnte - und sollte man auch - große bzw. riesige Vermögen höher besteuern, aber die Steuerhöhe darf nicht unverhältnismäßig sein, wie es Reichinnek anpeilt. Die Bundesrepublik ist ein demokratisch-freiheitlicher Rechtsstaat, aber kein kommunistischer alias realexistierend-sozialistischer Staat!
Es wäre jetzt nach meinem Kenntnisstand nicht unbedingt direkt verfassungswidrig Spitzensteuersätze bei Einkommen im mittleren zweistelligen Millionenbereich oder mehr und bei Erbschaften, die über mehrere Millionen hinausgehen einfach mal auf 90% zu setzen.
Sh. meine obigen Ausführungen.
Ob man das persönlich für wünschenswert hält ist wieder eine andere Frage.
Frau Reichinnek wäre sicherlich enthusiasmiert. 😊
Eine Besteuerung z. B. in der von Reichinnek ins Auge zu fassenden Höhe käme einer Enteignung gleich - und wäre unverhältnismäßig, damit grundgesetzwidrig!
Nein, enteignen kann man nur was bereits Eigentum der Person ist.
Wenn sich die Steuern aber auf den Erwerbsvorgang (Einkommen/Umsatz/Erbschaft) selbst beziehen, nicht etwa auf bereits vorhandenes Vermögen, handelt es sich technisch gesehen noch nicht um Eigentum der Person, die besteuert wird.
Nein, enteignen kann man nur was bereits Eigentum der Person ist.
Wenn jemand Milliardär ist und man ihm seine Milliarden wegnimmt, wie es Reichinnek will, wäre das eine Enteignung!
Wenn sich die Steuern aber auf den Erwerbsvorgang (Einkommen/Umsatz/Erbschaft) selbst beziehen, nicht etwa auf bereits vorhandenes Vermögen, handelt es sich technisch gesehen noch nicht um Eigentum der Person, die besteuert wird.
Wir sollten nicht zu spitzfindig werden. Das Erwerbseinkommen für geleistete Arbeit fällt gewiss unter den Eigentumsbegriff. Außerdem, ich wies darauf hin, wäre eine unverhältnismäßige Besteuerung verfassungsrechtlich bedenklich und kaum durchsetzbar.
Ich bleibe dabei: Reichinneks Forderung ist Unsinn, undurchdacht und reine Polemik!
Wenn jemand Milliardär ist und man ihm seine Milliarden wegnimmt, wie es Reichinnek will, wäre das eine Enteignung!
Richtig.
Wenn man allerdings durch hohe Spitzensätze Einkommen, Umsätze und Erbschaften besteuern würde, so dass in Zukunft keine Milliardenvermögen mehr zusammengetragen werden könnten, würde sich auch ohne Milliardäre zu enteignen die Angelegenheit damit binnen einer Generation selbst erledigt haben. Also Bestandsschutz für bestehende Milliardenvermögen, bis zum Lebensende der Inhaber.
Wir sollten nicht zu spitzfindig werden.
Aber die Juristen lieben Spitzfindigkeiten.
Das Erwerbseinkommen für geleistete Arbeit fällt gewiss unter den Eigentumsbegriff.
Sagen wir es mal so: Jedem Eigentum geht ein Erwerbsvorgang vorraus, der dafür notwendig ist und einwandfrei sein muss, sonst wäre es ja nicht möglich zwischen rechtmäßigem Eigentum und Dingen, die sich jemand unrechtmäßig angeeignet hat zu unterscheiden.
Wenn aber der Erwerb eine vom Eigentum selbst getrennte Angelegenheit ist, die dem Eigentum vorrausgeht, kann eine Besteuerung des Erwerbsvorgangs, anders als eine Besteuerung von Vermögenswerten selbst keine Enteignung sein.
Der Begriff der "Verhältnismäßigkeit" im Hinblick auf Besteuerung dürfte dann ebenfalls diskutabel sein.
Sicherlich wäre es unverhältnismäßig eine Person so hoch zu besteuern, dass sie dadurch verarmt oder ähnliches. Aber bei entsprechend progressiver Gestaltung der Steuerstufen, würde ein solches Modell ja am Ende theoretisch noch immer Einkommen, jedenfalls im niedrigen Millionenbereich zulassen, so dass Spitzenverdiener weiterhin Spitzenverdiener bleiben könnten.
Man könnte umgekehrt argumentien, dass wäre wesentlich verhältnismäßiger als ein Modell mit den bisherigen Spitzensteuersätzen, weil das bisherige Modell kleine Einkommen, von denen ein wesentlich größerer Anteil für Lebenserhaltungskosten aufgebracht werden müssen, gegenüber Spitzeneinkommen unverhältnismäßig besteuert und benachteiligt.
Ich bleibe dabei: Reichinneks Forderung ist Unsinn, undurchdacht und reine Polemik!
Der Meinung kannst du gerne sein. Nur halte ich es für nicht minder polemisch Ideen, die man nicht mag gleich reflexartig für verfassungswidrig erklären zu wollen.
Es wäre jetzt nach meinem Kenntnisstand nicht unbedingt direkt verfassungswidrig Spitzensteuersätze bei Einkommen im mittleren zweistelligen Millionenbereich oder mehr und bei Erbschaften, die über mehrere Millionen hinausgehen einfach mal auf 90% zu setzen.
WOW...
JA... man könnte vieles.
Ich wäre der erste, der sich im Ausland nach einer neuen Heimat umschaut. Ich habe kein Interesse in einem sozialistischen Land zu leben und ich bin kein Milliardär.
Ein Land, dass sich zum Ziel setzt, sich selbst abzuschaffen, hat keine Zukunft, deswegen wäre ich nicht irgendwann weg, sondern einer der ersten.
Massive Steuererhöhungen, wie hier in Deinen diversen Kommentaren anklingen, würden die deutsche Wirtschaft und das deutsche Unternehmertum ins Mark treffen. So schafft man sich selbst ab. DDR 2.0...
Wenn ich solche Vorschläge lese, wird eines schnell klar, hier fehlt der Einblick in das deutsche Unternehmertum und deren Vermögensverhältnisse.
Die Vermögen des deutschen Mittelstandes, bzw. der mittelständischen Unternehmen in Deutschland, stecken in erster Linie in den Unternehmen, in Maschinen, in Immobilien, Gebäude, Fuhrpark, Waren, Pacht, Mieten, etc...
Dir scheint der Einblick zu fehlen, wie schnell in Unternehmen eine 7-stellige Zahl erreicht wird.
Die Gewinne der mittelständischen Unternehmen in Deutschland, werden zu einem nicht unbeträchtlichen Teil benötigt für Investitionen, Löhne, Gehälter, Rücklagen...
Für mittelständische Unternehmen ist es in Deutschland typisch, dass sie in der Regel Familienunternehmen sind und Unternehmenseigentum und Unternehmensleitung meistens in einer Hand liegen.
Wird die Person höher besteuert, dann trifft es sofort das Unternehmen.
Der Mittelstand hat in der deutschen Wirtschaft eine große Bedeutung. Die weitaus größte Zahl der Unternehmen (mehr als 99 %) gehören der mittelständischen Wirtschaft an.
Der Mittelstand erwirtschaftet etwa 45 % der gesamten Wirtschaftsleistung und beschäftigt rund 60 % aller Erwerbstätigen. Darüber hinaus werden in mittelständischen Betrieben die meisten Auszubildenden (rund 80 %) betreut und beschäftigt.
Mittelstandspolitik und Mittelstandsförderung haben deshalb eine erhebliche Bedeutung in der Wirtschaftspolitik.
Familienunternehmen prägen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zu den Familienunternehmen zählen typischerweise die Unternehmen, deren stimmberechtigtes Kapital in der Mehrheit von einer Privatperson oder Familie oder auch von mehreren Familien gehalten wird, die miteinander verbunden sind.
Dabei müssen mehrheitliches Eigentum und Geschäftsführung nicht übereinstimmen. Eine genauere Abgrenzung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform der jeweiligen Unternehmung.
Die Gewinne eines Einzelunternehmens werden dem Inhaber direkt zugerechnet (Einheitsprinzip).
Bei einer gewerblichen Tätigkeit unterliegen die Gewinne auf Ebene des Inhabers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer. Als Zuschlagsteuer knüpft der Solidaritätszuschlag an die Einkommensteuer an. Das Objekt „Gewerbebetrieb“ bildet das Anknüpfungsmerkmal der Gewerbesteuer, sodass auf den gewerblichen Einkünften auch Gewerbesteuer lastet.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.
Quellen: ifo Institut, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Die effektive Steuerbelastung von Unternehmen liegt in Deutschland rund zehn Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Und auch im internationalen Vergleich zur Steuerbelastung gehört Deutschland zu den allerletzten Schlusslichtern. Das ist für die Wirtschaft Prozentpunkt für Prozentpunkt ein echter Wettbewerbsnachteil.
Familienunternehmen sind der Inbegriff von Nachhaltigkeit: Sie denken in Generationen statt Quartalsberichten, bilden den sozialen Kit in ländlichen Regionen, finanzieren mit ihren rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen unsere sozialen Sicherungssysteme und ermöglichen 80 Prozent aller Auszubildenden den Einstieg ins Berufsleben und damit die gesellschaftliche Teilhabe. Das Steuerrecht könnte diese gewachsenen, typisch deutschen Strukturen unterstützen. Tut es aber nicht.
Immer häufiger ist das Gegenteil der Fall.
Das Wenige was politisch durchzusetzen war, trug den faden Beigeschmack von Umverteilung und Misstrauensvermutung gegenüber dem Unternehmertum.
Die Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland, würde dringend notwendige Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit, den Klimaschutz und die Digitalisierung massiv ausbremsen.
Die Auswirkungen auf das Investitionsverhalten sind deshalb so enorm, weil 1 Prozent Vermögensteuer die effektive Steuerbelastung rechtsformabhängig um (je nach individueller betrieblicher Aufstellung) rund 10 bis 25 Prozentpunkte erhöht.
Quelle: familienunternehmer.eu
Also mit anderen Wortenwill sie reiche Menschen (...) ihr Geld wecknehmen
Das ist deine Interpretation. Gesagt hat sie das nicht.
Findet ihr das richtig?
Ich finde deine Interpretation nicht richtig.
Man kann nicht Milliardär werden, ohne andere auszubeuten. 70 % des Vermögens in Deutschland werden vererbt.
davon abgesehen sind deinen Gedankengängen auch logische Fehlschlüsse. Dass sie weiß, dass es keine Milliadäre geben sollte, heißt nicht zwingend, dass sie Milliadäre enteignen will.
und nein, das ist nicht linksradikal.
und können wir aufhören, Milliadäre zu verteidigen? Selbst Multimillionäre sind näher am Bürgergeldbezieher, als am Milliadär.
Doch ist Linksradikaler Größenwahn da dabei die Globalisierung nicht betrachtet wird und das kleine Einzugsgebiet der deutschen Politik. Niemand kann weltweit Milliardäre verbieten sondern man kann sie nur aus Deutschland vertreiben. Es ist also Linksradikaler Populismus.
heißt nicht zwingend, dass sie Milliadäre enteignen will.
Sondern aus dem Land jagen. Und in wie weit bringt das jetzt für die Gesellschaft etwas?
Oder will man wieder eine Mauer bauen mit Schießbefehl damit keiner raus kann?
Wenn man in der linken Bubble gefangen ist kommt einem das natürlich so vor.
Nein, es muss nicht zwingend heißen, dass sie Milliardäre enteignen will. Wenn ich sage, dass es die Tafel nicht geben sollte, will ich sie ja auch nicht abschaffen. Ist jetzt nicht das gleiche, aber ich hoffe, man versteht‘s
Nein, es muss nicht zwingend heißen, dass sie Milliardäre enteignen will
Warum ließt du nicht? Das hab ich doch geschrieben, das heißt aus dem Land jagen.
Das heißt es auch nicht, gleiche Begründung.
und auf enteignen bin ich wegen der Frage gekommen
Falsche Begründung. Die Tafel ist kein Mensch der wegziehen kann...und wenn die Tafel existiert gibt sie es.
Wir leben ja eig. in einer Leistungsgesellschaft, nur kann man durch richtige Arbeit kein Milliardär werden, weshalb es eig. keine geben sollte
Moment, Moment, Moment. Das Grundgesetzt garantiert das Eigentum und auch das Erbrecht, es beschränkt allerdings nicht, wie hoch Erbschaften oder Einkommen besteuert werden dürfen.
Man kann sicherlich vor dem Hintergrund unserer Verfassung Milliardäre nicht einfach verbieten.
Mann kann aber sicherlich über die Steuergesetzgebung technisch verunmöglichen dass Vermögen in solcher Höhe vererbt oder zusammengetragen werden können.
Es wäre jetzt nach meinem Kenntnisstand nicht unbedingt direkt verfassungswidrig Spitzensteuersätze bei Einkommen im mittleren zweistelligen Millionenbereich oder mehr und bei Erbschaften, die über mehrere Millionen hinausgehen einfach mal auf 90% zu setzen.
Ob man das persönlich für wünschenswert hält ist wieder eine andere Frage.