Lehnen Parteien, welche die AfD verbieten wollen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab?
Und wären sie dann nicht ein Fall für den Verfassungsschutz?
10 Antworten
Wer ein Verbot fordert, nutzt ein legales, demokratisch vorgesehenes Mittel. Damit lehnt er die FDGO nicht ab, sondern bewegt sich innerhalb ihres Rahmens. Anders wäre es, wenn jemand ein Verbot durchsetzen wollte, ohne den Rechtsweg einzuhalten, etwa durch Gewalt, Einschüchterung oder eine politische Entscheidung ohne Gerichtsurteil. Dann wäre es tatsächlich ein Angriff auf die demokratische Ordnung.
Gruß aus Tel Aviv
Nein, das tun sie nicht. Auch wer eine Partei verbieten will, kann das (und das wissen alle) nicht einfach so beschließen. Es gibt juristische Schritte, und am Ende entscheidet ein Gericht - in letzter Instanz das Verfassungsgericht - nicht diejenigen, die das Verbot fordern. Daher ist die Forderung ein demokratisch legitimes Mittel (Meinungsfreiheit), solange die Umsetzung im Parlament einem Gerichtsbeschluss folgt.
Auf der einen Seite ist die AFD und jeder der die wählt absolute Vollpfosten die wirklich garnichts können, aber das gilt auch für den Großteil der anderen Parteien.
Nur weil ich eine Partei verbiete sind deren Ideen und Wähler ja nicht weg, und der Sinn einer Demokratie ist es einen Konsenz aus alle politischen Strömungen zu bilden.
Wir reden hier über 25% der Bevölkerung, das sind keine extremen Aussenseiter das ist mitten unter uns, und auch wenn ich die alle für komplett behindererte Assis halte, haben die ein Recht gehört zu werden und müssen in den politischen Prozess eingebunden werden. Das heisst in Ausschüsse und Posten der Geschäftsordnung ohne wenn und aber.
Nein. Eine Demokratie muss sich schützen können.
Was dabei herauskommt, wenn sich eine Demokratie nicht schützen kann und extremistische Parteien nicht verboten werden, sah man ja im Jahre 1933 ganz gut...
nope die fdgo lehnt nur die nsafd ab. die sind als rechtsextrem und verfassungsfeindlich gesichert eingestuft