Was bedeutet "sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen"?

3 Antworten

Guten Tag,

die Grundzüge der FDGO in seinen Alltag zu integrieren. Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) erfährt jedoch trotz mehrfacher Verwendung durch das Grundgesetz (GG) keine Legaldefinition durch dieses, oder das Bundesverfassungsgerichtsgesetz obwohl in dessen ersten Referentenentwurf eine ebensolche vorgesehen war.

Begrifflich klar ist allerdings, dass die Grundordnung nur ein Ausschnitt der staatlichen Gesamtordnung ist, dem das GG eine herausgehobene Wichtigkeit verleiht. Diese Wichtigkeit wird durch die Adjektive „freiheitlich“ und „demokratisch“ charakterisiert. Freiheitlich ist die Grundordnung, da sie das Individuum durch staatliche Gewähr und staatlichen Schutz der Menschwürde (Art. 1 GG) und der Grundrechte (Art. 2–19 GG) vor staatlicher Willkür bewahrt. Demokratisch ist sie, da sie ihm erhebliche Teilhabe bei der Gestaltung dieses Gemeinwesens zuspricht und garantiert. Zusammen bildet die fdGO einen verfassungsrechtlichen Schlüsselbegriff, der den Wesenskern des politischen Systems und der Wertvorstellungen der BRD umreißt.

An insgesamt acht Stellen erwähnt das GG die fdGO. Bestimmte Grundrechte (Art. 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 GG) sind mit Blick auf die fdGO einschränkbar. Wer die in Art. 18 GG genannten Grundrechte zum Kampf gegen die fdGO missbraucht, verwirkt diese auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Parteien, die nach ihrem Ziel oder dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die fdGO zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind nach Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig und solche, die zumindest „darauf ausgerichtet sind“ seit dem 20.07.2017 nach Art. 21 Abs. 3 S. 1 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Über Parteiverbot und Parteifinanzierungsausschluss entscheidet das BVerfG nach Art. 21 Abs. 4 GG. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über seine Zusammenarbeit mit den Ländern zum Schutz der fdGO. Die Art. 87a Abs. 4 S. 1 und 91 Abs. 1 GG erlauben der Bundesregierung bzw. den Ländern, zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die fdGO, unter bestimmten Umständen Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes einzusetzen bzw. Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.

Viele Grüße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich befasse mich mit innen- und außenpolitischen Themen.

Bei Einbürgerungen, Verbeamtungen, Vereidigung von Politikern usw. müssen die Betreffenden sich dazu bekennen. Betrifft eigentlich die gesamte EU.

Primisent 
Fragesteller
 04.06.2023, 14:38

Und wie macht man dass?

Ist es schriftlich oder mündlich?

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Klaraaha  04.06.2023, 14:42
@Primisent

Da wird ein Eid abgelegt. Bei Verstößen droht Jobverlust oder Abschiebung je nachdem. Es ist mündlich aber der Betreffende muss hinterher auch die Urkunde unterschreiben, also beides.

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Klaraaha  04.06.2023, 14:49
@Primisent

Kommt auf den Einzelfall an. Ein Politiker der z.B. die Scharia einführen möchte, macht sich strafbar. Falschparken gehört natürlich nicht dazu. Das entscheiden die Gerichte.

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Primisent 
Fragesteller
 04.06.2023, 14:52
@Klaraaha

Also, nur politische Sachen werden da gezählt, und nicht normale Ordnungswidrigkeiten oder Gewaltfreien Straftaten, richtig?

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Klaraaha  04.06.2023, 14:55
@Primisent

Naja, Mord und Totschlag geht gar nicht. Ordnungswidrigkeiten sind kein Problem, aber das hat im Zweifelsfall immer ein Gericht zu entscheiden. Ein prügelnder Polizist kann ja unter Umständen auch seinen Job verlieren.

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