Warum hatte das Grundgesetz überhaupt eine Schuldenbremse wenn sie so schädlich ist?
6 Antworten
Es gibt eine Schuldenbremse damit nicht jede Regierung alle Probleme auf die nächsten 100 Generationen schiebt.
Man erinnere sich z.B. an eine Problemeatik mit Griechenland wo die hohe Verschuldung das Land fast zerstört hat.
Damit das in De nicht passiert wurde eine schuldenbremse verabschiedet.
Anscheinend wurde das bei der Bremse aber einiges falsch gemacht und eine zweidrittel-Mehrheit gibts nicht so oft in einer Regierung da kann man das nicht ohne weiteres ändern.
Weil sich die Politiker keine kompetenzen in Sachen finanzen zutrauen. Ähnlich wie man einem Alkoholiker keinen tropfen alkohol geben sollte, haben sie selbst reflektiert das ihnen die Intelligenz und die Erfahrung fehlt um mit Geld umgehen zu können.
Daher haben sie sie im Grundgesetz zwangsmäßig begrenzt.
Am 12. Juni 2009 stimmte der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zu, die den Weg für die Einführung der sogenannten Schuldenbremseebnete. Ziel dieses Instruments war es, die Neuverschuldung von Bund und Ländern zu begrenzen.11.06.2019
Nach der Bankenrettung im Zuge der Finanzkrise war die Staatsverschuldung 2010 kurzzeitig noch auf über 80 Prozent gestiegen. Seither sank der Stand aller öffentlichen Schulden der Bundesrepublik im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt deutlich – allein von 2017 auf 2018 von 64,5 Prozent des BIP auf 60,9 Prozent. Für das laufende Jahr erwartet das Bundesfinanzministerium einen Wert von unter 59 Prozent. Deutschland würde damit erstmals seit vielen Jahren die Maastricht-Kriterien (Gesamtverschuldung von maximal 60 Prozent des BIP) wieder erfüllen.
Welches Problem?
Die Schuldenregel gilt grundsätzlich für den Staat, nicht für Privatunternehmen.
In Deutschland ist die Schuldenregel als Schuldenbremse im Grundgesetz verankert (Art. 109, 115 GG) und begrenzt die Neuverschuldung des Staates. Sie unterscheidet zwischen Bund und Ländern:
- Der Bund darf maximal 0,35 % des BIP als strukturelles Defizit aufnehmen.
- Die Länder dürfen keine strukturelle Neuverschuldung eingehen (Ausnahmen in Krisenzeiten sind möglich).
Privatunternehmen unterliegen keiner vergleichbaren Schuldenregel. Ihre Verschuldung richtet sich nach Marktfaktoren wie Kreditwürdigkeit, Eigenkapitalquote und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Zwar gibt es regulatorische Vorgaben (z. B. Basel III für Banken), aber keine direkte staatliche Schuldenbegrenzung wie beim Staat.
Wegen der Krise 2008. Hauptverursacher war die Privatwirtschaft aber auch die Politik, besonders die USA förderte teilweise die Kreditvergabe an Menschen mit schlechter Bonität. Die Finanzmärkte waren zu locker reguliert – Banken konnten riesige Risiken eingehen, ohne echte Konsequenzen. Durch die Bankenrettung hatte Deutschland mehr Schulden als sonst. Dann kam die Schuldenbremse 2009.
Wenn man sich das ganze mal anschaut merkt man, dass die Schuldenbremse keinen Sinn macht. Die Privatwirtschaft war der Hauptverursacher und der Staat müsste Regeln setzen. Das hat nix mit Schuldenbremse zu tun.
Wie immer ist sie CDU die Antwort auf das Problem. Die schwarze Null war ganz wichtig.
Man sieht wo uns das hingebracht hat.
lg
Aber das Problem lag in der Privatwirtschaft, nicht beim Staatshaushalt