Grundgesetz und Verfassung von Deutschland?
Das Grundgesetz bekam ich mal geschenkt. Nun würde ich mir gerne auch die Verfassung kaufen. Die gibt es aber nicht.
Ich las dann, es gibt nur das Grundgesetz, doch keine Verfassung.
Das Grundgesetz sei ein Verfassungsprovisorium, schreibt das BMI.
Wie kann ein Bundesverfassungsgericht auf einem Provisorium eingerichtet werden?
Dann sind doch die Urteile, die das Bundesverfassungsgericht fällt, auch nur "provisorisch"?
Und warum wurde das Provisorium bis jetzt noch nicht ordentlich eingerichtet?
11 Antworten
Alberne Frage die immer wieder kommt. Das sog. Grundgesetz galt für alle Deutschen, auch wenn sie unter der Zwangsherrschaft der Sowjetunion lebten. Nach Wiedervereinigung und die stand auch damals schon im Raum hat die erstmals frei gewählte Regierung der DDR dem Grundgesetz zugestimmt und so brauchte man keine neue Verfassung und es war eben auch kein Provisorium mehr.. Nenne es wie du willst, ob Grundgesetz oder Verfassung, es ist dasselbe.
Das Ende der Bundesrepublik Deutschland, wie wir sie im Westen kannten, erfolgte am 3. Oktober 1990, als die Deutsche Demokratische Republik (DDR) der Bundesrepublik Deutschland beitrat. Diese deutsche Wiedervereinigung markierte das Ende der deutschen Teilung und das Ende der Bundesrepublik, wie sie im Zuge des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Krieges entstanden war.
Die Bunderepublik (gueltig fuer West) mit ihrem Grundgesetz (gueltig fuer Ost und West) war das eigentliche Provisorium welches du beschreibst. Selbst im )>2) Grundgesetz wurde definiert was nach einer Wiedervereinigung passieren wuerde.
Mit der Zustimmung der Ex DDR (ein Deutschland) war das Grundgesetz (>1) fuer beide Staaten verplichtend.
- Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist das höchste Gesetz des Landes und legt die Grundordnung des Staates fest, einschließlich der Grundrechte der Bürger. Die Bezeichnung "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" geht auf die ursprüngliche Absicht zurück, eine provisorische Verfassung für den westdeutschen Teil zu schaffen, die später durch eine gesamtdeutsche Verfassung ersetzt werden sollte.
- Man hat lediglich das Wort Grundgesetz nicht in das Wort Verfassung abge-aendert da es laut den letzten Artikeln im Grundgesetz bereits erklaert worden ist.
Das Grundgesetz galt ursprünglich als eine Art "Übergangsverfassung" bis man sich mit der DDR wiedervereinigte. 1990 beschloss die Volkskammer, dass man dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat. Am 3. Oktober trat der Einigungsvertrag dann in Kraft und das Grundgesetz galt für alle Bürger. Somit handelte es sich von da an nicht mehr um eine "Übergangsverfassung". Der Art. 146 GG ist noch ein Überbleibsel davon.
Das Grundgesetz sei ein Verfassungsprovisorium, schreibt das BMI.
Bitte verlinke die entsprechende Aussage des BMI. Ich habe sie nirgendwo gefunden.
Wurde damals aktiv verhindert. Man wollte nicht, dass echte Demokratie entsteht.
Da ist doch nur Gelaber.
Wer aus der Regierung ist denn nicht Teil des Volkes? Was würde sich konkret ändern?
Das tun wir durch Wahlen. Oder glaubst du ernsthaft, dass Millionen von Bürgern im Bundestag sitzen und bestimmen könnten?
Wahlen sind eine Nebelkerze. Deutschland ist de facto eine Parteienoligarchie.
Wir haben also keine echte Demokratie?