Grundgesetz und Verfassung von Deutschland?

8 Antworten

Das Ende der Bundesrepublik Deutschland, wie wir sie im Westen kannten, erfolgte am 3. Oktober 1990, als die Deutsche Demokratische Republik (DDR) der Bundesrepublik Deutschland beitrat. Diese deutsche Wiedervereinigung markierte das Ende der deutschen Teilung und das Ende der Bundesrepublik, wie sie im Zuge des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Krieges entstanden war.

Die Bunderepublik (gueltig fuer West) mit ihrem Grundgesetz (gueltig fuer Ost und West) war das eigentliche Provisorium welches du beschreibst. Selbst im )>2) Grundgesetz wurde definiert was nach einer Wiedervereinigung passieren wuerde.

Mit der Zustimmung der Ex DDR (ein Deutschland) war das Grundgesetz (>1) fuer beide Staaten verplichtend.

  1. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist das höchste Gesetz des Landes und legt die Grundordnung des Staates fest, einschließlich der Grundrechte der Bürger. Die Bezeichnung "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" geht auf die ursprüngliche Absicht zurück, eine provisorische Verfassung für den westdeutschen Teil zu schaffen, die später durch eine gesamtdeutsche Verfassung ersetzt werden sollte.
  2. Man hat lediglich das Wort Grundgesetz nicht in das Wort Verfassung abge-aendert da es laut den letzten Artikeln im Grundgesetz bereits erklaert worden ist.

Das Grundgesetz galt ursprünglich als eine Art "Übergangsverfassung" bis man sich mit der DDR wiedervereinigte. 1990 beschloss die Volkskammer, dass man dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat. Am 3. Oktober trat der Einigungsvertrag dann in Kraft und das Grundgesetz galt für alle Bürger. Somit handelte es sich von da an nicht mehr um eine "Übergangsverfassung". Der Art. 146 GG ist noch ein Überbleibsel davon.

Das Grundgesetz ist faktisch unsere Verfassung. Das Provisorium sollte nach der Wiedervereinigung abgelöst werden. Da sich die DDR aber einfach nur der BRD anschloss, gab es dazu keinen Anlass. Länder wie Dänemark nennen ihre Verfassung auch Grundgesetz.

Das Grundgesetz bekam ich mal geschenkt. Nun würde ich mir gerne auch die Verfassung kaufen. Die gibt es aber nicht.

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Die Verfassung von Deutschland heißt "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland".

Das Grundgesetz sei ein Verfassungsprovisorium, schreibt das BMI.

war.

Und warum wurde das Provisorium bis jetzt noch nicht ordentlich eingerichtet?

Es ist ordentlich eingerichtet. Das Grundgesetz ist sehr schnell von einem Provisorium zu einer soliden Verfassung geworden und nach und nach immer weiter verbessert.

Das Grundgesetz sei ein Verfassungsprovisorium, schreibt das BMI.

Wo schreibt das BMI das denn?

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz

Auch die Verfassungen einiger anderer Länder heißt Grundgesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetzen#Geltende_Grundgesetze


lumbricussi 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 19:40

Ja, ich hab das leider übersehen. Das BMI schreibt es gleich oben in den ersten Zeilen. Trotzdem scheint es einen Unterschied zu geben, weil immer wieder Diskussionen darüber geführt werden. Ich hab das nicht mehr im Kopf. Nur das eine im Moment: Dass die Verfassung mehr das Allgemeine bezeichnet, und das Grundgesetz das einzelne eines bestimmten Landes.

Stadewaeldchen  28.07.2025, 19:45
@lumbricussi
Trotzdem scheint es einen Unterschied zu geben

Nö, gibt es nicht. Grundgesetz und Verfassung sind Synonyme. Es gibt keine Vorschrift (von wem auch?) wie eine Verfassung zu heißen hat. Die kann auch "Staatskochbuch" heißen. Wichtig ist was drin steht, was sie regelt.

Davon ab braucht ein Staat auch nicht zwingend eine verfassung. Das verinigte Köngireich beispielsweise hat kein einzelnes Gesetzeswerk, das eine Verfassung wäre. Stattdessen gibt es ein Sammelsurium an Gesetzen angefangen bei der Magna Carta.

lumbricussi 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 20:16
@Stadewaeldchen

Siehst du, jetzt nennst du selber einen kleinen Unterschied. Er mag unbedeutend sein, aber Verfassung und Grundgesetz (oder irgendein Sammelsurium von Gesetzen, egal wie es heißt) sind anscheinend keine exakten Synonyme.
Ich gebe zu, das ist was für Krümelkacker, aber was soll's?

Stadewaeldchen  28.07.2025, 20:17
@lumbricussi
Siehst du, jetzt nennst du selber einen kleinen Unterschied.

Aha? Welchen Unterschied hab ich denn genannt?

lumbricussi 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 20:19
@Stadewaeldchen

Ein Staat braucht nicht zwingend eine Verfassung.
Jedoch braucht ein Staat zwingend ein Regelwerk an Gesetzen, andernfalls wäre er kein Staat.
Das ist der Unterschied.

Stadewaeldchen  28.07.2025, 20:25
@lumbricussi
Ein Staat braucht nicht zwingend eine Verfassung.

Richtig, das hab ich gesagt und das trifft auch zu.

Jedoch braucht ein Staat zwingend ein Regelwerk an Gesetzen, andernfalls wäre er kein Staat.

Da hast du mich falsch verstanden. Es gibt keine Vorschrift das ein Staat überhaupt eine Verfassung braucht. Wer sollte das einem Staat auch vorschreiben? Staaten sind keine Vereine.

Staaten brauchen nach der allgemein anerkannten Staatslehre: ein Staatgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296308/drei-elemente-lehre/

lumbricussi 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 20:31
@Stadewaeldchen

........ und ein Regelwerk von Gesetzen.
Aber meinetwegen soll es dasselbe sein. Wir streiten uns um Kaiser's Bart. ☺️

Stadewaeldchen  28.07.2025, 20:33
@lumbricussi
Aber meinetwegen soll es dasselbe sein.

Nochmal: die Worte "Grundgesetz" und "Verfassung" sind Synonyme. Das UK hat keine derarige Verfassung und auch kein Grundgesetz. Das spielt also für die Frage ob Grundgesetz und Verfgassung dasselbe ist oder nicht gar keine Rolle.

lumbricussi 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 20:52
@Stadewaeldchen

Ja doch, meinetwegen, es spielt keine Rolle. Sag ich ja.
Das UK hat kein Grundgesetz, es hat aber Gesetze, law and order.
Ohne Gesetze kein Staat. Nicht einmal ein Ameisenstaat würde ohne Gesetze funktionieren. Die sind halt nicht niedergeschrieben.